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braucht man deswegen sofort das Forstamt?
Eigentlich ja, denn ein uneigentlich gibt es da nicht.
braucht man deswegen sofort das Forstamt?
"Ähm, äh, ach so, da ist die Grenze, wusste ich nicht", der Mann war ein Jagdgast des Nachbarn und sollte da mal auf Sauen gehen. Irgendwie hat ihm wohl keiner gesagt, wo er hinschießen darf und wo nicht.
Da ich nur Begehungsscheininhaber bin, geht die Sache ans Forstamt, und die erledigen dann den Rest. Den Bock hab ich jetzt, aber irgendwie hatte ich mir das anders vorgestellt.
Wie sich herausgestellt hat, war das kein Jagdgast, sondern der Mitpächter des Nachbarn. Von daher könnte man ihm schon fast böse Absicht unterstellen. Ist doch auch merkwürdig, das der Schütze 2 Minuten nach dem Schuß mit dem Auto am Anschuß war, um den Bock zu bergen und.....
Ich habe da eine Top - Jagdgelegenheit, 10 Minuten von zu Hause, zum absolut günstigen Preis. Da fange ich doch wegen solch einem Depp keine Mauscheleien an und setze meinen BGS auf's Spiel. Wenn ich Pächter bin, den Nachbarn gut kenne und seine Entschuldigung glaubwürdig ist, kann man das sicher anders regeln.
Hmm sowas finde ich ein wenig unglücklich..hättet ihr nicht vielleicht einfach ausmachen können dass du in dem revier dann nen bock als Ausgleich schießen darfst statt so ner sache mit den Behörden? Naja jedem seine art und Weise.
Gruß Paul
Hä?
Der Typ hat gewildert. PUNKT! Was ist an der Art und Weise unglücklich! ?
Die Vorgehensweise war genau richtig. Es gibt ja gar keine andere Möglichkeit.
Das ans Forstamt zu melden war ja unumgänglich da er nur Bgs-Inhaber ist.
Ich weiß ja nicht was bei dir steht, aber bei mir hat er geschrieben: " es stellte sich heraus dass er mitpächter des nachbarn ist"
Gruß Paul
Ps: allen anderen weidmannsheil!