Rechtlichen Definition Büchsenpatronen

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Selbst wenn mal LW in dem Kaliber besitzt, bekommt man ohne eingetragenen Munitionserwerb dafür keine Munition über JS. Da eben KW- Munition gemäß dem schon verlinkten Bundesgesetzblatt.

Erwerb der Waffe als Jäger ist legal, dann halt dem Munitionserwerb mit Einstempeln lassen. Sind bei uns 10€ extra. Wo liegt euer Problem.
Auf 9mm zutreffend, aber die anderen gibt’s in BY auf Jagdschein, gibt ein Schreiben vom Innenministerium das - manche - Händler kennen/vorliegen haben…
 
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Wird die 44 Rem. Mag. rechtlich durch die Verwendung in einer Büchse zu einer Büchsenpatrone?
Geh einfach einmal vom Schutzzweck der Vorschrift aus. Die zielt darauf ab den Schuss auf Wild zu verbieten, wenn dabei Waffen und Munition verwendet werden, die nicht genügend Wirkung/Energie haben um das Wild sofort zu töten. Bis 1961 stellte man auf Randfeuerzündung und Hülsenlänge 40 mm ab. Die Regelung wurde durch technische Entwicklungen von schwachen Patronen mit mehr als 40 mm Hülsenlänge aber untauglich und es kam zu der Regelung die wir heute kennen.

Würde eine .44 Rem Mag in einem entsprechenden Unterhebelrepetierer, sprich einer Büchse nicht zu einer Büchsenpatrone im jagdrechtlichen Sinn des § 19 BJagdG (das JWMG schreibt da quasi ab), dann könnte man die Schutzvorschriften unterlaufen, indem man Langwaffen in Kurzwaffenkalibern baut und diese einsetzt.

Eine rechtliche Definition von Büchsenpatrone gibt es weder im BJagdG, noch im JWMG. Man hielt das offensichtlich für unnötig. Evtl. findet sich etwas in den Gesetzesbegründungen von 1960/1961. In Kommentaren habe ich keine Definition gefunden und die Recherche in der Entscheidungssammlung des DJV war ergebnislos.
 
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Wheelgunner_45ACP

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Auf 9mm zutreffend, aber die anderen gibt’s in BY auf Jagdschein, gibt ein Schreiben vom Innenministerium das - manche - Händler kennen/vorliegen haben…
Nein, der Erlass ist seit 2022 nicht mehr gültig. Bin selber darüber gestolpert als ich KW- Muni vor ein paar Monaten kaufen wollte, .45ACP, .357Mag & 9mmPara. Der Erlass galt übrigens auch für 9mmPara/Luger, weil "übliche FS- Kaliber".
 
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In NRW machen es viele Händler so, wenn du eine Langwaffe im kW Kaliber hast, zb .357 Magnum, dann kannst du die erwerben,wenn du Jagdschein und WBK vorzeigst.
Kannst du den Besitz nicht nachweisen, bekommst du auf Jagdschein keine kW Patronen
 

Wheelgunner_45ACP

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In NRW machen es viele Händler so, wenn du eine Langwaffe im kW Kaliber hast, zb .357 Magnum, dann kannst du die erwerben,wenn du Jagdschein und WBK vorzeigst.
Kannst du den Besitz nicht nachweisen, bekommst du auf Jagdschein keine kW Patronen
Gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift? Sonst ist das dünnes Eis.

Wie gesagt, in BY nicht mehr möglich, wäre bei 9mmPara bei mir der Fall. Hab noch a CX-4 im Schrank. Daher tunlichst für jede Waffe in KW- Kaliber den Munitionserwerb Einstempeln lassen.
 
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Gibt es dazu eine Verwaltungsvorschrift? Sonst ist das dünnes Eis.

Wie gesagt, in BY nicht mehr möglich, wäre bei 9mmPara bei mir der Fall. Hab noch a CX-4 im Schrank. Daher tunlichst für jede Waffe in KW- Kaliber den Munitionserwerb Einstempeln lassen.
Das kann ich dir nicht sagen, haben mir die Händler selbst jeweils mitgeteilt
 
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Nein. Es hängt davon ab, ob man einen Flintenlauf mit Innenprofil rechtlich als gezogenen Lauf betrachtet.
Als was sollte man es sonst betrachten?
Die Frage meine ich ernst.

Bei mir war eine Benelli Super Nova mit gezogenem Lauf als Repetierbüchse Kat. C eingetragen. Allerdings scheint es hier auch keine einheitliche Auffassung zu geben. Beim Überlasser war sie als VRF Kat. B eingetragen.
 
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siehe WaffVwV Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.3
Es gibt keine Anlage 2 zur WaffVwV. -> Doch gibt es...man soll nicht nur eben schnell in eine App gucken...sorry


Sollte Zffer 1 5.3 zur Anlage 2 des WaffG gemeint sein, erschließt sich mir der Zusammenhang zum gezogenen Lauf nicht, weil es hier um Treibspiegelmunition geht. Die wird zwar aus gezogenen Läufen verschossen, aber eine Definition für "gezogener Lauf" kann ich zumindest daraus nicht entnehmen.-> Das ist dann natürlich in dem Zusammenhang auch nicht ganz richtig...

...und wenn man noch nicht ganz wach ist, sollte man die Klappe halten...was ich hiermit tue...
 
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Musst ziemlich weit runter scrollen.
Oder nach 1.5.3 suchen.


Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.3

Dem Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.5.3 unterliegt z.B. Munition mit Treibspiegelgeschossen wie Nadelgeschosse und Accelerator-Geschosse. Flinten mit speziellen Laufprofilen zählen nicht zu den Schusswaffen mit gezogenen Läufen im Sinne der Definition nach Anlage 2 Abschnitt 2 Nummer 1.5.3
 
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