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Soweit so gut.Im Jagdrecht geht es um Büchsen, Flinten, Pistolen, Revolver, nicht um Lang- und Kurzwaffen. Wer eine . 44 Rem Mag aus einem UHR verschießt, der verschießt Patronenmunition aus einer Büchse, nicht aus einem Revolver, einer Pistole oder einer Flinte.
Nur wollte ich wissen wo das nachzulesen ist.
Der Wortlaut des JWMG ist Büchsenpatronen.
Aus diesem Grund sind FLG auf Schwarzwild zulässig obwohl keine E100 von 2000J erreicht wird.
Weil es eben keine Büchsenpatrone ist. Es wird auch dann nicht zur Büchsenpatrone wenn ich das FLG aus einer Remington 870 mit gezogenem Lauf verschieße. Welche rechtlich gesehen eine Büchse ist.
Wie schon geschrieben, ich will es nicht machen.
Ich möchte lediglich wissen wo ich die entsprechenden Gesetzlichen Regelungen finden kann.