Rechtlichen Definition Büchsenpatronen

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Im Jagdrecht geht es um Büchsen, Flinten, Pistolen, Revolver, nicht um Lang- und Kurzwaffen. Wer eine . 44 Rem Mag aus einem UHR verschießt, der verschießt Patronenmunition aus einer Büchse, nicht aus einem Revolver, einer Pistole oder einer Flinte.
Soweit so gut.

Nur wollte ich wissen wo das nachzulesen ist.

Der Wortlaut des JWMG ist Büchsenpatronen.
Aus diesem Grund sind FLG auf Schwarzwild zulässig obwohl keine E100 von 2000J erreicht wird.
Weil es eben keine Büchsenpatrone ist. Es wird auch dann nicht zur Büchsenpatrone wenn ich das FLG aus einer Remington 870 mit gezogenem Lauf verschieße. Welche rechtlich gesehen eine Büchse ist.

Wie schon geschrieben, ich will es nicht machen.
Ich möchte lediglich wissen wo ich die entsprechenden Gesetzlichen Regelungen finden kann.
 
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Waffenrecht ist Waffenrecht, Jagdrecht ist Jagdrecht. Beim Erwerb von Munition geht es ums Waffenrecht. Im Jagdrecht geht es um Büchsen, Flinten, Pistolen, Revolver, nicht um Lang- und Kurzwaffen. Wer eine . 44 Rem Mag aus einem UHR verschießt, der verschießt Patronenmunition aus einer Büchse, nicht aus einem Revolver, einer Pistole oder einer Flinte.

Vorderlader verwenden keine Patronen, auch keine Büchsenpatronen. Der jagdliche Gebrauch von Vorderladern ist entweder explizit durch Landesrecht oder Implizit durch das Gebot der Weidgerechtigkeit eingeschränkt.
Kannst du das mit der Weidgerechtig bitte sachlich näher begründen? Abgesehen davon, dass es unpraktisch ist hinsichtlich UVV gibt es ja auch zweischüssige VL.
 
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Ich möchte lediglich wissen wo ich die entsprechenden Gesetzlichen Regelungen finden kann.
Die für BaWü anzuwendenden jagdgesetzlichen Regelung (ohne das Recht der Jagdscheine) stehen im JWMG und in den dort genannten §§ des BJagdG.

Was Du suchst steht in keinem Gesetz. Du kannst in die Kommentierung zum BJagdG schauen, weil das JWMG hier weitgehend abgeschrieben hat. Du kannst auch in die Kommentierung zum JWMG schauen.

Aber wirf die Rechtskreise Waffenrecht und Jagdrecht nicht durcheinandern, das gilt auch für die Begriffe und deren Definitionen.
 
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Kannst du das mit der Weidgerechtig bitte sachlich näher begründen?
Dazu habe ich keinen Anlass. Frag das die LJV oder die Behörden die mit entsprechendem Verweis Erlaubnisse verweigern. Vorderladerjäger haben öffentlich um Regelungen gebettelt, sie haben sie bekommen.
 
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Was ist dein Ziel?
Ganz einfach, werft bitte die Begriffe nicht durcheinander, trennt sauber zwischen Jagd- und Waffenrecht. Sonst kommt ihr nicht weiter.

Nur weil eine Patrone irgendwo in den Maßtafeln (Waffenrecht) steht, wird sie jagdrechtlich nicht zu einer Büchsenpatrone.

Erreicht eine schwache .308 aus einer Kontenderpistole die Geschwindigkeit um eine E 100 von 2000 Joule zu erreichen?
Wenn sie es nicht tut, darf dann damit ein Fangschuss auf Hochwild abgegeben werden?
Die .308 Win ist technisch zweifellos eine Büchsenpatrone und in den Maßtafel steht sie unter Zentralfeuerpatronenmunition ohne Rand/Langwaffen mit gezogenen Läufen.
 
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Eine Verbot von Kurzwaffen steht in keiner der beiden Vorschriften.
Von einem Verbot war auch keine Rede.

Es steht drin.

(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,

.....
d)
auf Wildtiere mit Pistolen oder Revolvern zu schießen; ausgenommen ist die Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt, sowie die Bau- und Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt,


Hat eine Remington 870 einen gezogenen Lauf?

Je nach Model ja.

Darf man aus einer Remongton 870 mit "gezogenem Lauf" Fliuntenlaufgeschosse mit Treibkäfig oder Treibspiuegel verwenden?
Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
1.5.3
Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

Dürfte von der Konstruktion des FLG abhängig sein.

Eine klare Trennung zwischen Jagd- und Waffenrecht ist in vielen Fällen leider nicht so einfach. Zumindest nicht für mich.

Tut mir aufrichtig leid da nicht mit dir mithalten zu können.

P.S.

Wenn wir schon beim Klugsch... sind beim Fangschuss interessiert die E100 keinen Menschen die 200J gelten an der Mündung.

Erreicht eine schwache .308 aus einer Kontenderpistole die Geschwindigkeit um eine E 100 von 200 Joule zu erreichen?
Wenn sie es nicht tut, darf dann damit ein Fangschuss auf Hochwild abgegeben werden?
Die .308 Win ist technisch zweifellos eine Büchsenpatrone und in den Maßtafel steht sie (iirc) unter randlose Patronen für Langwaffen.
 
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Es steht drin.

(1) Verboten ist im Rahmen der Jagdausübung,

.....
d)
auf Wildtiere mit Pistolen oder Revolvern zu schießen; ausgenommen ist die Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt, sowie die Bau- und Fallenjagd, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 100 Joule beträgt,
Kurzwaffe steht nicht da.

Dürfte von der Konstruktion des FLG abhängig sein.
Nein. Es hängt davon ab, ob man einen Flintenlauf mit Innenprofil rechtlich als gezogenen Lauf betrachtet.
 

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