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Hast recht, war von mir zugegeben etwas vereinfacht ausgedrückt, da die meisten Schützen die ich kenne ihr Bedürfnis für über Kontingent hinausgehendes durch Wettkämpfe in den entsprechenden Disziplinen belegen.
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Repetierflinten fallen aber für Sportschützen, nur um das nochmal eindeutig anzusprechen nicht unter die Regelung des Grundbedürfnisses.
Für sie gibt es kein Kontingent. Sie müssen lediglich mit Voreintrag auf grün [nicht gelb] erworben werden und
der Verband muß dafür dann natürlich eine Disziplin im Repertoir haben.
Hier ist nichts an Wettkämpfe oder sonstiges geknüpft, wie bei den halbautomatischen Langwaffen oder den Kurzwaffen.
Für die es die Regelung gibt das man mehr als das Grundbedürfnis [2KW, 3 halbautom. LW] mit der Begründung von Wettkampfteilnahmen erwerben darf.
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