Sehr gute Diskussion, die zwar irgendwie mit der Weidgerechtigkeit zusammenhängt, aber den Fokus vielmehr auf den "Jagdbegriff" lenkt.
Jagd bedeutet mit nahezu gleichen Chancen eine Situation zu schaffen, in der der Ausgang mit einer großen Wahrscheinlichkeit ungewiss ist.
Während die
meisten Verbote darauf bedacht sind, eine langsamen, qualvollen
Tod des Wildes zu verhindern, zielt das nahezu ganzheitliche Verbot
der Nachtjagd (Abs. I Nr. 4), die Untersagung der Nutzung von
künstlichen Lichtquellen (Abs. I Nr. 5a) sowie das Verbot
ausgesetztes Wild früher als 4 Wochen zu bejagen (Abs. I Nr. 18)
auf eine Überlebenschance des Wildes ab. Während die
Chancengleichheit hier aus einer gesetzlichen Normierung folgt,
geht die Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass „im Rahmen des
Zwecks und des Zieles der Jagd [dem Wild] ein Maximum an
Chancen“ zu gewähren ist, was die Jagd bei Hochwasser (VG Neuburg) oder
mittels eines starken Scheinwerfers (VG Arnsberg) als „unweidgerecht“ darstellt.
Insbesondere letzteres Urteil zur Jagd mittels eines Scheinwerfers,
wirft im Lichte des Tierschutzes einige Fragen auf. Stellte noch der
Ehrenkodex der fürstlichen Jagd den Jäger als Frevel dar, wenn er
das Tier aus dem Hinterhalt mit Pfeil und Bogen erschoss (s.o.). So
wurde in der Situation der Einsatz eines Messers, trotz immenser
Stressbelastung und Schmerzen, als weidmännische Handlung
gefordert, um dem Tier durch das offene Entgegentreten eine
Entkommens-Chance zu geben. Waren vor wenigen Jahrzehnten
Zielfernrohre auf der Jagd noch tabu, würde heute keiner mehr auf
die Idee kommen, über Kimme und Korn einen schlechten Schuss
anzutragen. Über die historische Herleitung wird deutlich, dass das
Ethos der Chancengleichheit zusehends zugunsten des Tierschutzes
verdrängt wird. Halten sich bis heute noch die Auffassungen, dass
der „ruhige“ Schuss auf die schwimmende Ente sowie den Hasen in
der Sasse unweidmännisch wären, sind diese traditionellen
Ansichten mit dem Tierschutz heute unvereinbar. Gleiches gilt für
das erwähnte Urteil des VG Arnsberg, welches die Chance
eines tierschutzgerechten Schusses mittels einer künstlichen
Lichtquelle vollkommen außeracht lässt. Mit der damit
einhergehenden Effektivität der Jagd, darf für den Tierschutz nicht
mehr alleine die konkrete Erlegungssituation betrachtet werden,
sondern vielmehr muss gefragt werden, ob dem Wild i.S.d.
Tierschutzes überhaupt noch ein Rückzugsraum gelassen wird!
Die maximale Chancengleichheit in der konkreten Situation wird
unter Beachtung des Tierschutzes und den mannigfachen
technischen Möglichkeiten nur noch künstlich am Leben gehalten!
Daher gilt für mich, dass wenn die Wildschäden im Feld einen Wert X (für mich sind das 500-1000€) übersteigen, würde ich in jedem fall nachtzieltechnik gutheißen.
Im Wald lehne ich nachtzieltechnik bis zum letzten ab, auch wenn nur wenige das Glück haben, Sauen bei Licht im Wald zu schießen. Ich kenne mittlerweile Revierinhaber/Jagdausübungsberechtigte, die von der Nachtzieltechnik wieder abgerückt sind, da der Reiz an der Jagd nahze vollständig verschwindet.
Wärmebildkameras können meines Erachtens deutlich mehr ruhe in ein Revier bringen, wenn man sie vernünftig verwendet.