Positionspapier des DJV zum Drohneneinsatz bei der Jagd

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Ich denke von anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit kann man nicht sprechen, wenn die eine Hälfte es so sieht und die andere Hälfte anders.

Das es in einem Bundesland ein sachliches Verbot gibt, spricht eher dafür, dass Beschränkungen bei Drohnen nicht allgemein anerkannt sind und Drohneneinsatz von den allgemein anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit nicht beschränkt wird.

Um was geht es dem DJV? Hat irgendwer irgendwem das Hirscherl aufgeklärt oder gar über die Jagdgrenze gedrückt?

Was ist denn weidgerechter, den Hund in den unaufgeklärten Mais schicken oder mit der Drohne aufklären was Sache ist? Die Landwirtschaft hat sich weiterentwickelt, die Jäger müssen nachziehen dürfen, der DJV hat das nicht zu blockieren.
 
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Glücklicherweise wird der unbestimmte Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit durch Rechtsprechung weiterentwickelt und nicht per Positionspapier des DJV. Leider ist das Papier trotzdem unsäglich, denn die Chance, das sowas in einem Gerichtsverfahren für einen ahnungslosen Richter zielgebend ist, die ist leider nicht zu negieren. Irgendeinen Experten wird man dann hinzuziehen müssen.

Im Übrigen scheint mir das durchaus mal eine Doktorarbeit wert zu sein... also die Bestandsaufnahme, was denn entsprechend der Rechtsprechung jetzt wirklich weidgerecht ist.
 
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Es sind doch alles nur Werkzeuge (Messer, Flinte, Büchse, Halbautomat, ZF, WBK, Vorsatzgeräte, Drohnen, ...).

Das Gesetz sollte einen sinnvollen Rahmen schaffen, es aber den Fachleuten vor Ort überlassen, für die gegebene Situation das geeignete Werkzeug auszuwählen.
Wir Jäger sehen uns doch nach umfangreicher Ausbildung und mit viel Passion ausgestattet als solche Fachleute, die insbesondere das eigene Revier kennen wie kein anderer und dort verantwortungsvoll agieren - warum sollten wir uns dann Gesetze wünschen, die unseren Handlungsspielraum einschränken?

Leider findet sich sehr oft jemand, der meint, es müssten alle genauso vorgehen wir er, und der dann noch nach Gesetzen verlangt, die das zementieren. Nur wenn dann mal der eigene Ansatz verboten werden soll, dann ist plötzlich der Gesetzgeber inkompetent....

Dies beobachte ich nicht nur beim Drohnenthema ;)

Die nennen wir es mal "konservative" Haltung einiger Jagdverbände bei Themen wie Nachtsicht, Vorsatzgeräten, Selbstladern, Kurzwaffen oder nun auch Drohnen spielt doch letztlich den Jagd- und Waffengegnern in die Hände, die bei diesen Themen dann ein paar weitere Scheiben von der Salami abschneiden können, ohne großen Widerstand und ggf sogar mit Unterstützung aus unseren Reihen.
Aus strategischer Sicht sollten unsere Verbände daher immer die maximale Freigabe für solche Werkzeuge fordern, selbst wenn sie dann in der Praxis nur selten oder in Spezialfällen zum Einsatz kommen.

Man muss nicht immer alle Optionen ausschöpfen, aber es ist immer gut, Optionen zu haben.
 
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Das Nachführen der Schützen an das Wild ist megagefährlich und ein Verstoß gegen die UVV.
Gott bewahre, wer sowas macht hat noch viel mehr nicht verstanden, als die Grundsätze der Waidgereichtigkeit. Sowas wäre grob fahrlässig und sollte tatsächlich zum Verlust der Zuverlässigkeit führen, wenn auch aus anderen Gründen, als der DJV das nahelegt.
Wer auf diese Art und Weise die Schützen gefährdet, sollte lieber angeln statt jagen.

Ich sehe den größten Vorteil vor der Jagd. Wenn der Landwirt ab 9 Uhr den Mais ernten will, kann man den ein bis zwei Stunden vorher schon mal überfliegen und die Sauen bestätigen. Sind welche drin, stellt man Schützen an. Sind keine drin, geht man lieber gleich zum Frühschoppen. Umsonst muss niemand am Maisfeld stehen.

Ich habe tatsächlich auch schon gesehen, dass Sauen mit abgeworfenen Böllern aus dem Mais getrieben wurden. Rechtlich will ich das gar nicht beurteilen, das sollen die Fachleute machen.
Mir ginge das aber definitiv zu weit. Sollte es rechtlich in Ordnung sein (ich habe da meine Zweifel), muss jeder selbst entscheiden, ob er dabei mitmachen möchte. Ich wäre da jedenfalls raus.
 

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