basti schrieb:Demnach darf ich die Flinte nach WaffG in der im Revier befindlichen Jagdhütte geladen führen - nach UVV aber nicht.
basti
Wenn es Deine oder die von Dir gepachtet Jagdhütte ist, kannst Du die Flinte dort nicht führen, völlig wurst ob geladen oder nicht. ist es nicht Deine Jagdhütte, führst Du darin im Zusammenhang mit der Jagd - es sei denn Du willst aus dem Fenster schießen - und da gebietet Dir schon das WaffG die Waffe zu entladen.
Ob die UVV Jagd überhaupt anzuwenden ist eine andere Frage denn sie gilt nicht für alle und nicht immer.
WH
Amadeus