Polizeikontrolle

A

anonym

Guest
Forestgump schrieb:
Was ich nicht verstehe: War denn nicht mehr als genügend Zeit die Murmeln wieder rauszunehmen? Wird ja sichlich keine Sache von Sekunden gewesen sein oder?

Bei einem "antiquiertem" 98er oder "hochmodernem" R93 dauert so etwas halt länger :lol: :lol: :lol:
Aber die Frage habe ich mir auch schon gestellt.
Horrido,
Framic
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.347
Es gibt doch gar keinen Anlass dieses zu tun.
Vorrauseilender Gehorsam muß nicht sein.
 
A

anonym

Guest
[quote="Forestgump"

@ Framic: Denkst Du bei Gelegenheit mal an den Katalog?[/quote]

Ich mache nichts anderes :wink:
Aber ich habe nur noch einen und den brauche ich selbst !
Sollen aber wieder unterwegs sein.
Horrido,
Framic
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.550
cast schrieb:
Ein Verstoß gegen die UVV ist eine Ordnungswidrigkeit und damit verliert niemand seine Zuverlässigkeit nach dem Waffenrecht.

Noch mal, die Jungs von der Trachtengruppe waren zu zweit und haben auf das Waffenrecht abgehoben, nachdem es verboten sei geladene Waffen im Auto zu führen.
Das ist sowieso Nonsens.

Ein verstoß gegen die UVV ist dann eine Owi, wenn in der UVV drinsteht das es eine Owi ist. Das ist bei § 3 Absatz 3 nicht der Fall und folglich ist ein geladenes gewehr im Auto keine Owi nach UVV Jagd.

Es kann aber eine Straftat nach dem Waffengesetz sein, völlig wurst ob der Ort des Geschehens das Revier ist.

WH
Amadeus
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
78.347
Es kann aber eine Straftat nach dem Waffengesetz sein, völlig wurst ob der Ort des Geschehens das Revier ist.

Sei so gut und erkläre mir unwissendem wo das im Waffenrecht steht.
 
Registriert
28 Feb 2001
Beiträge
14.161
Amadeus schrieb:
Ein verstoß gegen die UVV ist dann eine Owi, wenn in der UVV drinsteht das es eine Owi ist. Das ist bei § 3 Absatz 3 nicht der Fall und folglich ist ein geladenes gewehr im Auto keine Owi nach UVV Jagd.

Dafür ist ein Verstoss gegen §3 Absatz 1 eine Owi und meineserachtensnach ist die Fahrt in einem Auto eben keine "tatsächliche Jagdausübung".

Warum kennt die UVV sonst die "tatsächliche Jagdausübung" und spricht nicht von z.B. "im Revier" ? Warum soll ich die Waffe im Auto sonst entladen ?

:shock: :shock: :shock:

Demnach darf ich die Flinte nach WaffG in der im Revier befindlichen Jagdhütte geladen führen - nach UVV aber nicht.

basti
 
Registriert
20 Feb 2007
Beiträge
756
Auch wenn §3(1) eine Ordnungswidrigkeit (nach Sozialgesetzbuch! nicht nach Jagd- oder Waffenrecht) darstellt, so begründet dies doch keine Unzuverlässigkeit, auch im Wiederholungsfalle nicht. Oder irre ich da?
 
Registriert
25 Dez 2006
Beiträge
159
Bsp.: Verstoß gegen UVV z.B. Bedienung eines Gerätes ohne vorgeschriebene Schutzmittel zu verwenden oder vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einzuhalten - also entgegen den Vorgaben der UVV. Rein versicherungsrechtliche / Zahlungsanspruch Auswirkung gegenüber GUV im Falle eines Schadens. Keine OWI, keine Straftat.

Welche Rechtsgrundlage könnte hier also relevant sein?
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.550
Hunsrückwilderer schrieb:
Forestgump schrieb:
@ Amadeus: Kannst Du bitte nochmal genau darlegen warum es eine Straftat sein soll?

Kann ich auch nicht nachvollziehen. Wäre also nett, wenn Du auch mir auf die Sprünge helfen könntest.

Weil man hier Zweifel haben kann, ob die Fahrt "berechtigte Jagdausübung" war oder nur im Zusammenhang damit stattfand.

WH
Amadeus
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.550
basti schrieb:
Amadeus schrieb:
Ein verstoß gegen die UVV ist dann eine Owi, wenn in der UVV drinsteht das es eine Owi ist. Das ist bei § 3 Absatz 3 nicht der Fall und folglich ist ein geladenes gewehr im Auto keine Owi nach UVV Jagd.

Dafür ist ein Verstoss gegen §3 Absatz 1 eine Owi und meineserachtensnach ist die Fahrt in einem Auto eben keine "tatsächliche Jagdausübung".

Wenn die Fahrt keine berechtigte Jagdausübung war, dann war es unerleubtes Führen und die Owi nach UVV tritt hinter der Straftat nach dem WaffG zurück. (Als die UVV geschrieben wurde war das noch anders)

WH
Amadeus
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
75
Zurzeit aktive Gäste
198
Besucher gesamt
273
Oben