Nehmen wir einmal an, dass die die Pferde verletzt habenden Schüsse tatsächlich von einem Jäger abgefeuert wurden....
Nun, absichtlich wird er sie wohl kaum umgenietet haben. Jedenfalls wäre das außerhalb meiner Vorstellungskraft.
Somit war`s wohl aller Wahrscheinlichkeit nach ein Unfall.
Unfälle haben die unangenehme Eigenschaft,
1. plötzlich und unerwartet sowie
2. unbeabsichtigtermaßen
ihre schädigenden Wirkungen zu entfalten, was allerdings noch gar nichts über ihre Ursächlichkeit aussagt.
Auch ohne jede Unterstellung von Vorsatz führt bereits schlichte, erst recht aber selbstverständlich grobe Fahrlässigkeit zur Vorwerfbarkeit hinsichtlich der Unfallentstehung.
Wie sich ein solches Szenario ohne eine gewisse fahrlässige Verkennung der tatsächlichen Situation entfalten können sollte, ist für mich nicht nachvollziehbar. Insofern ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass ein dem Schützen unmittelbar vorwerfbares Verhalten im Zusammenhang mit der Abgabe der relevanten Schüsse den Unfall und somit den Schaden verursacht hat.
Wenn die Sicht so schlecht war, dass eine sichere Zielansprache nicht erfolgen konnte, so hätte jeglicher Schuss unterbleiben müssen und es wäre nicht zum Unfallgeschehen gekommen.
Wir nehmen für uns in Anspruch, selektiv zu jagen. Das ist nur möglich, wenn wir ein lebendiges Ziel nicht nur hinsichtlich seiner Artzugehörigkeit sicher zuzuordnen in der Lage sind, bevor wir es beschießen, sondern wir müssen in der Lage sein, es anhand weiterer Kriterien feiner zu differenzieren (Geschlecht, Alter, Masse, führend/nichtführend etc.). Offensichtlich ist dies im vorliegenden Fall nicht mit hinreichender Genauigkeit gelungen, was erhebliche Zweifel an der Qualifikation des Schützen nährt.
Wir dürfen schießen. Wenn alles passt.
Wir müssen es nicht. Wenn nicht alles passt.
Und wir dürfen es nicht, wenn etwas eben ganz und gar nicht passt.
M.