Parken im Nachbarrevier?

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Guten Abend,
vorgestern hatte ich (zum wiederholten Male) eine sehr unschöne Auseinandersetzung mit dem Reviernachbarn und bin unsicher, ob ich so im Recht bin, wie ich zunächst angenommen habe.
Situation: Bei uns führt ein befestigter Wirtschaftsweg in etwa 10m Abstand parallel zur Reviergrenze, allerdings durch das Nachbarrevier. Wir kommen auch mit Geländewagen durch unser eigenes Revier nicht in einen bestimmten Revierzipfel - können aber von ebendiesem Nachbarrevier aus über eine kleine Brücke (Luftlinie ca. 15m) von einer guten Parkmöglichkeit aus hin laufen.
Dort parkte ich nun, wanderte mit ENTLADENER Waffe die paar m in mein Revier und setzte mich dort an. Nachbar fuhr auf Weg vorbei, machte eine Vollbremsung und hängte mir einen echt unverschämten Brief ans Fahrzeug, ich hätte dort nichts verloren. Mit 3 Ausrufezeichen und ohne Gruß :16:
"Notweg" gibts ja in NRW nicht, aber ich würde meinen, dass ich das darf, oder?
Bitte nicht wieder abwatschen, weil ich was total falsch gemacht habe, sondern einfach nur ein paar möglichst juristisch sinnvolle Tipps oder eigene Erfahrungen aus NRW, ok? :26:
WMH deepsea
 
A

anonym

Guest
Ungeachtet der rechtlichen Situation, die ich in NRW nicht kenne...gibt's denn keine Möglichkeit das Ärgernis bei einem gemeinsamen Bierchen zu lösen...




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Spricht nichts dagegen, wenn dieser Revierteil tatsächlich nur so zu erreichen ist.

Im Idealfall hast du noch den Verschluss ausgebaut oder die Waffe im Futteral.

Das Gespräch suchen würde ich trotzdem, sonst wird das Klima immer ärger ,und Jagd soll schließlich Spass machen.

Allein Wildfolgeregelungen, gegenseitiges Anscheissen bei der UJB ect.

Kannst ihm ja folgenden Artikel mitbringen:
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WH R.
 
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anonym

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deepsea schrieb:
Guten Abend,
vorgestern hatte ich (zum wiederholten Male) eine sehr unschöne Auseinandersetzung mit dem Reviernachbarn und bin unsicher, ob ich so im Recht bin, wie ich zunächst angenommen habe.
Situation: Bei uns führt ein befestigter Wirtschaftsweg in etwa 10m Abstand parallel zur Reviergrenze, allerdings durch das Nachbarrevier. Wir kommen auch mit Geländewagen durch unser eigenes Revier nicht in einen bestimmten Revierzipfel - können aber von ebendiesem Nachbarrevier aus über eine kleine Brücke (Luftlinie ca. 15m) von einer guten Parkmöglichkeit aus hin laufen.
Dort parkte ich nun, wanderte mit ENTLADENER Waffe die paar m in mein Revier und setzte mich dort an. Nachbar fuhr auf Weg vorbei, machte eine Vollbremsung und hängte mir einen echt unverschämten Brief ans Fahrzeug, ich hätte dort nichts verloren. Mit 3 Ausrufezeichen und ohne Gruß :16:
"Notweg" gibts ja in NRW nicht, aber ich würde meinen, dass ich das darf, oder?
Bitte nicht wieder abwatschen, weil ich was total falsch gemacht habe, sondern einfach nur ein paar möglichst juristisch sinnvolle Tipps oder eigene Erfahrungen aus NRW, ok? :26:
WMH deepsea

So lange Du auf einem zum Allgemeingebrauch befindlichen Weg bist, mit Auto, Waffe, Hund und Greif etc., darfst Du das, andernfalls nur begehst Du eine OWi nach § 39 II Nr. 6 BJG oder ggf. einer entspr. landesrechtl. Regelung. Also von diesem völlig rechtsunkundigen und schon fast nötigenden "Weidloch" unter Hinweis auf die Rechtslage Unterlassung verlangen. So lange wir solche "Jäger" haben, werden wir immer mehr unserer Rechte verlieren.
 
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anonym

Guest
Ronin schrieb:
Spricht nichts dagegen, wenn dieser Revierteil tatsächlich nur so zu erreichen ist.

Im Idealfall hast du noch den Verschluss ausgebaut oder die Waffe im Futteral.

Das Gespräch suchen würde ich trotzdem, sonst wird das Klima immer ärger ,und Jagd soll schließlich Spass machen.

Allein Wildfolgeregelungen, gegenseitiges Anscheissen bei der UJB ect.

Kannst ihm ja folgenden Artikel mitbringen:
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WH R.

Die Jägernotwegregelungen greifen nicht, man braucht sie gar nicht, wenn man einen zum Allgemeingebrauch zugelassenen Weg hat. Das ist im Zweifel immer auch ein Waldweg.
 
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Das ist im Zweifel der Waldweg eben nicht. Les dir den wirklich guten Artikel, der hier verlinkt ist einfach mal in Ruhe durch, verstehen wirst du ihn ja, berücksichtige, das hier in NRW fast alles private Waldwege auf Kosten der anliegenden Grundeigentümer sind ohne Beschilderung und dann kommst du zu einer anderen Auffassung.

Ich kenne hier Fälle zu Hauf, die zu ungunsten des Befahrers ausgingen.

Erspar dir auch eine deiner klugen Antworten, da die Praxis völlig anders aussieht als das Netz.

Wh

Nachtjäger
 
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Danke für die hilfreichen Antworten, besonders der Linke von Ronin hilft echt weiter, super :28:
Werde ihn an den Nachbarn weiterschicken und einen kleinen Seitenhieb einbauen - ich könnte ja auch regelmässig mit meinen 4 Kindern und deren Freunden im Nachbarrevier wandern gehen :26:

Die Idee mit dem Bierchen liest sich immer gut, aber... wer mag schon ein Bier mit so jemandem trinken? Ich wäre sehr glücklich (wie schon woanders erwähnt), wenn nicht die Jäger immer noch gegeneinander arbeiten würden. Wir stehen in NRW echt mit dem Rücken an der Wand und dann hauen sich immer noch welche gegenseitig auf die Fr****se... Ist schade!
In diesem Sinne, gute Nacht John-Boy!

WMH deepsea
 
A

anonym

Guest
Das mit den Familienausflügen würde ich lassen, gibt nur noch mehr Ärger...

Dass man mit manch einem Zeitgenossen kein Bier trinken will, kann ich dir nachempfinden...solch einen Haubentaucher hatte ich auch mal als Nachbar...dieses Jahr hat ein anderer die Jagd...das wird ja richtig langweilig nach 12 Jahren Ruhe zu haben...


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Die Idee mit dem Bierchen ist natürlich die beste Möglichkeit. Wieso kommt der Threadstarter nicht vor dem ersten Befahren darauf?
Das Versenden einer Kopie des Links ist natürlich lächerlich, dazu müsste man den Artikel erst einmal verstehen.

Wh

Nachtjäger
 
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anonym

Guest
Nachtjäger 65 schrieb:
Ich kenne hier Fälle zu Hauf, die zu ungunsten des Befahrers ausgingen.

Erspar dir auch eine deiner klugen Antworten, da die Praxis völlig anders aussieht als das Netz.

Ich erspare sie Dir, Du bist sie nicht wert.
 
G

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Guest
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Nachtjäger 65 schrieb:
Die Idee mit dem Bierchen ist natürlich die beste Möglichkeit. Wieso kommt der Threadstarter nicht vor dem ersten Befahren darauf?
Das Versenden einer Kopie des Links ist natürlich lächerlich, dazu müsste man den Artikel erst einmal verstehen.

Wh

Nachtjäger

??? Vlt. weil ich nicht auf die Idee kam, dass das Diskussionen ergibt? Was ist denn hier lächerlich und wieso meinst Du, dass ich das nicht verstehe? Und wieso wird der Ton jetzt WIEDER so unfreundlich? Du musst doch nicht antworten?!? Oder mitlesen? Das ist so traurig, wie hier alles nieder gemacht wird... :19:
 
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Danke für alle konstruktiven Antworten und ein bisschen Aufmunterung, besonders auch an gipflzipfla... Nach dem letzten Post von "Jagdfreund" Nachtjäger xy verlasse ich nun diesen Sumpf, es hat einfach keinen Sinn.
 
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Geht es hier eigentlich um die Möglichkeit, quasi bis unter den Hochsitz zu fahren oder darum, überhaupt irgendwie in die Nähe des eigenen Revierteils zu kommen, um dann nochmals nach reichlich Fussmarsch die eigenen Ansitze zu erreichen?
Also, wieviel Aktivität ist erforderlich, um den betreffenden Revierteil zu nutzen?
Ich kann auch mit Geländewagen ebenfalls nicht jeden Teil meines Revieres erreichen. Dann geht es eben per Pedes weiter.
Wenn man z.B. auch zu Fuß die Ansitze des betreffenden Revierteils erreichen kann (wie weit wäre der Fußweg?), könnte eine Einigung mit dem Nachbarn auch darin bestehen, dass man den betreffenden Weg nur bei Jagderfolg zum Abtransport nutzt, o.s.ä.
 

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