Die Frage, die sich stellt ist, ob nach dem Wortlaut des Urteils der Schlüssel zum Waffenschrank IMMER in einem Schrank gleicher Sicherheit aufbewahrt werden muss oder die gleiche Sicherheit nur für den Fall gilt, dass der Schlüssel überhaupt in einem "Tresor" aufbewahrt wird.
Wenn letzteres gilt, bliebe davon der Schlüssel "im Lampenschirm" unberührt. Hintergrund des Urteils (insofern man bei diversen Urteilen von Hintergrund außer juristischer "Masturbation" reden kann) wäre dann, dass ein ins Auge fallender Tresor mit Schlüsselinhalt Einbrecher zum Nachschauen einlädt, weshalb er so sicher wie der Waffenschrank sein muss.....Im Gegensatz zum Tresor suchen Einbrecher ja nicht zwingend in der Kiste mit den Legosteinen nach Wertgegenständen, weshalb da der Schlüssel sicherer wäre.
Kurz: Kann man das Urteil so deuten? WENN der Schlüssel in einem Tresor aufbewahrt wird, muss dieser so sicher sein wie der WaffenschranK ?