Nothilfe mit Waffe

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Franz85 schrieb:
Hey uihhh,

wenn du so schlau bist, dann lauf doch immer mit deiner Waffe im Holster draußen rum. Befindest dich ja quasi in ständiger Putativnothilfe.

sorry, aber wie wäre es mit qualifizierten aussagen, statt diesem dünnpiff?

die von mir angesprochene putativ"nothilfe" (ich schrieb in dem fall nicht notwehr), liegt genaugenommen immer dann vor, wenn ich den eindruck/anschein/verdacht habe. somit handle ich ggb. bis zu erlangung besseren wissen in nothilfe. wenn diese hilfe zudem aufgrund einer straftat benötigt wird, zu dessen abwehr und meinem selbstschutz eine waffe geeignet ist, dann ist die mitnahme legitim.



Wenn dein Nachbar anruft und sagt es sei ein Rascheln im Garten und du rennst mit deiner Knarre rüber, dann ist das eben keine Putativnotwehr, weil auch aus deiner subjektiven Sicht der Dinge keine Notwehrlage vorliegt.

mein nachbar ruft nicht an, weil er ein unverdächtiges geräusch aus dem garten gehört hat, sondern weil er geräusche gehört hat, die ihn einen einbruch vermuten lassen. selbst wenn mein nachbar nur ein komisches geräusch gehört hat und mir am telefon sagt, daß er einen einbruch vermutet, dann liegt dennoch "aus meiner sicht" eine notwehrlage vor. erst wenn ich dies selbst erkenne, dann liegt keine notwehrlage mehr vor.

So wie du das schilderst liegt dann eher ein so genannter Erlaubnisirrtum vor.
Und der führt, tja leider, in den meisten Fällen zur Bestrafung, da du ja z.B. mit dem Wissen aus dem Wild und Hund Forum den Irrtum hättest vermeiden können.

Oder je nach Fall ein anderer Irrtum.
Aber mit den Irrtümern ist das halt so eine Sache. Man kann sich nicht bewusst irren, auch wenn man gerne wollte.
 
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NEIN!
Putativnotwehr liegt eben nur dann vor wenn Realität und Vorstellung auseinanderfallen.
Du siehst zweifellos, dass der Angreifer eine richtige Pistole auf dich richtet. Es ist aber nur eine Spielzeugpistole. Du befandest dich objektiv nicht in einer Notwehrlage, erschießt ihn aber trotzdem.

Wenn du bezüglich der Qualität der Pistole zweifelst, aber annimmst, dass der Zweifel dich zu einer Notwehr berechtigt, dann liegt ein Erlaubnisirrtum vor.
Du meinst, dass das Gesetz dir bei Zweifeln ein Notwehrrecht einräumt bis der Zweifel aufgeklärt ist. Das ist nicht richtig. Ab ins Gefängnis. So is es leider.

Aber jeder handelt frei. Mach was du für richtig hältst. Aber kauf dir vorher lieber nochmal ein Buch Strafrecht AT, oder woher beziehst du sonst dein Wissen?
 
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uihhh schrieb:
Fuchsfänger schrieb:
uihhh schrieb:
mich würde eure meinung dazu interessieren, ob ihr der meinung seid, daß das rechtlich zulässig ist.

folgender fall:

irgendwann nachts klingelt bei euch (waffenbesitzer) das telefon und ein älterer nachbar ist am telefon, der sagt, daß er verdächtige geräusche in seinem garten gehört hat. es liegt der verdacht nahe, daß sich dort entweder jemand unberechtigt herumtreibt oder ggf. einen einbruch versucht.

gesehen hat er aber nichts, nur komische geräusche. da er sich unsicher ist, wollte er nicht gleich die polizei rufen, sondern hat dich angerufen, da er weiß, daß du z.b. bei einem sicherheitsdienst arbeitest und auch zuhause zugriff auf deine waffen hast. er selbst ist alt und gebrechlich, weshalb er nicht selbst rausgeht und nachschaut.

entsprechend laßt nun bitte in der diskussion komplett ausser betracht, daß er ggf. auch die polizei hätte anrufen können, denn dazu war er sich zu unsicher und das wollte er nicht machen. dennoch war er verunsichert und wollte klären, ob in seinem garten ggf. gerade etwas unberechtigtes abläuft.

daß ihr einfach so rübergehen und nachschauen könnt, ist klar. daß man damit ggf. sich selbst gefährdet ist auch klar. auch das sollte alles hier nicht zur diskussion stehen.

meine frage ist eher die ... handle man in dem fall in nothilfe?

darf man dafür seine (geladene) waffe mitnehmen (aufgrund von nothilfe).

sofern es nothilfe ist, müßte auch der weg vom eigenen grundstück bis zum nachbargrundstück über die nothilfe abgedeckt sein.

ist es keine nothilfe, und man würde die waffe bis zu seinem grundstück verschlossen und von der muni getrennt transportieren, dürfte man dann die waffe auf seinem grundstück führen?

und nochmal ... laßt bitte aussen vor, ob man sich selbst gefährdet, oder ob man besser die polizei angerufen hätte - es geht rein um die rechlichen aspekte.

Wenn du so Ängstlich bist würde ich denn Hund mit rüber nehmen . Aber nicht beim Nachbarn mit ner Wumme rum rennen und eventuell den Geliebten der Tochter erschießen

echt ... und woher soll ich den hund nehmen und nicht stehlen? heißt, ich habe leider keinen hund.

und "ängstlich"? eigentlich nicht, doch wenn z.b. zwei täter mit messern auf einen zulaufen, dann hätte ich doch lieber eine kw als einen hund ;-)

Kein Hund ?

:shock:

Als Jäger tut sich mancher kund,
als Waidmann unverdrossen,
doch leider gleicht er ohne Hund
der Leiter ohne Sprossen :cry:
 
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Fuchsfänger schrieb:
uihhh schrieb:
[quote="Fuchsfänger":1rznqrg7]
uihhh schrieb:
mich würde eure meinung dazu interessieren, ob ihr der meinung seid, daß das rechtlich zulässig ist.

folgender fall:

irgendwann nachts klingelt bei euch (waffenbesitzer) das telefon und ein älterer nachbar ist am telefon, der sagt, daß er verdächtige geräusche in seinem garten gehört hat. es liegt der verdacht nahe, daß sich dort entweder jemand unberechtigt herumtreibt oder ggf. einen einbruch versucht.

gesehen hat er aber nichts, nur komische geräusche. da er sich unsicher ist, wollte er nicht gleich die polizei rufen, sondern hat dich angerufen, da er weiß, daß du z.b. bei einem sicherheitsdienst arbeitest und auch zuhause zugriff auf deine waffen hast. er selbst ist alt und gebrechlich, weshalb er nicht selbst rausgeht und nachschaut.

entsprechend laßt nun bitte in der diskussion komplett ausser betracht, daß er ggf. auch die polizei hätte anrufen können, denn dazu war er sich zu unsicher und das wollte er nicht machen. dennoch war er verunsichert und wollte klären, ob in seinem garten ggf. gerade etwas unberechtigtes abläuft.

daß ihr einfach so rübergehen und nachschauen könnt, ist klar. daß man damit ggf. sich selbst gefährdet ist auch klar. auch das sollte alles hier nicht zur diskussion stehen.

meine frage ist eher die ... handle man in dem fall in nothilfe?

darf man dafür seine (geladene) waffe mitnehmen (aufgrund von nothilfe).

sofern es nothilfe ist, müßte auch der weg vom eigenen grundstück bis zum nachbargrundstück über die nothilfe abgedeckt sein.

ist es keine nothilfe, und man würde die waffe bis zu seinem grundstück verschlossen und von der muni getrennt transportieren, dürfte man dann die waffe auf seinem grundstück führen?

und nochmal ... laßt bitte aussen vor, ob man sich selbst gefährdet, oder ob man besser die polizei angerufen hätte - es geht rein um die rechlichen aspekte.

Wenn du so Ängstlich bist würde ich denn Hund mit rüber nehmen . Aber nicht beim Nachbarn mit ner Wumme rum rennen und eventuell den Geliebten der Tochter erschießen

echt ... und woher soll ich den hund nehmen und nicht stehlen? heißt, ich habe leider keinen hund.

und "ängstlich"? eigentlich nicht, doch wenn z.b. zwei täter mit messern auf einen zulaufen, dann hätte ich doch lieber eine kw als einen hund ;-)

Kein Hund ?

:shock:

Als Jäger tut sich mancher kund,
als Waidmann unverdrossen,
doch leider gleicht er ohne Hund
der Leiter ohne Sprossen :cry:[/quote:1rznqrg7]

ich muß dir recht geben ... aber ich könnte aktuell keine hund halten, obwohl ich sehr gerne einen hätte.

ich lege aber wert darauf, daß ich ihn nicht den ganzen tag einsperren muß, weshalb ich ihm nicht gerecht werden würde.
 
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Rechtlich liegt aus meiner Sicht keine Nothilfe vor -> unberechtigtes Führen mit allen Konsequenzen.

So ganz allgemein-moralisch gruselt's mich ein wenig bei dem Gedanken, daß ein strammer Personenschützer mit geladener Glock den schlafenden Studenten in Nachbars Vorgarten kontrollieren will *brrr*

Und wenn Du tatsächlich so ländlich wohnst und Angst hast, würde ich mir für solche Fälle einen Axtstiel unters Bett legen, unter jeden Giebel und jeden Trauf einen 1000W-Halogenstrahler hängen und mir zwei, drei große, pflegeleichte, scharfe Hunde holen, Rasse egal.

Ich kenne persönlich 3 Leute, die Einbrecher in flagranti überrascht haben, zwei haben sie aber nur noch weglaufen sehen, der dritte hat Sternchen gesehen, nachdem ihm der ungebetene Gast (stand hinter einer Mauerecke) unvermutet ein Brett über die Rübe gezogen hatte. Mit Schußwaffe wäre hier keiner besser gefahren.
 
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ein_sonntagsjaeger schrieb:
Rechtlich liegt aus meiner Sicht keine Nothilfe vor -> unberechtigtes Führen mit allen Konsequenzen.

So ganz allgemein-moralisch gruselt's mich ein wenig bei dem Gedanken, daß ein strammer Personenschützer mit geladener Glock den schlafenden Studenten in Nachbars Vorgarten kontrollieren will *brrr*

Und wenn Du tatsächlich so ländlich wohnst und Angst hast, würde ich mir für solche Fälle einen Axtstiel unters Bett legen, unter jeden Giebel und jeden Trauf einen 1000W-Halogenstrahler hängen und mir zwei, drei große, pflegeleichte, scharfe Hunde holen, Rasse egal.

Ich kenne persönlich 3 Leute, die Einbrecher in flagranti überrascht haben, zwei haben sie aber nur noch weglaufen sehen, der dritte hat Sternchen gesehen, nachdem ihm der ungebetene Gast (stand hinter einer Mauerecke) unvermutet ein Brett über die Rübe gezogen hatte. Mit Schußwaffe wäre hier keiner besser gefahren.

ich wohne hier nicht ländlich, aber auch nicht innerstädtisch ...

und woher weißt du vorher, daß es ein schlafender student ist?
 
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Mittlerweile tendiere ich fast mich für ein Verbot von Killerspielen und Actionfilmen aussprechen zu wollen. Offensichtlich macht deren Einfluss auch vor der Jägerschaft nicht halt und verursacht nachhaltigen Realitätsverlust. :(
 
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Geradezugrepetierer schrieb:
Mittlerweile tendiere ich fast mich für ein Verbot von Killerspielen und Actionfilmen aussprechen zu wollen. Offensichtlich macht deren Einfluss auch vor der Jägerschaft nicht halt und verursacht nachhaltigen Realitätsverlust. :(
Manche sehen auch zu viele Filme:
2047917.jpg
 
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Jemand fragt hier, schildert ein eindeutiges Szenario und beharrt bei ganz klaren rechtlichen Aussagen noch auf seiner falschen und gefährlichen Meinung:

gendwann nachts klingelt bei euch (waffenbesitzer) das telefon und ein älterer nachbar ist am telefon, der sagt, daß er verdächtige geräusche in seinem garten gehört hat. es liegt der verdacht nahe, daß sich dort entweder jemand unberechtigt herumtreibt oder ggf. einen einbruch versucht.

Mein Gott, wie oft habe ich schon "verdächtige Geräusche" im Garten gehört.
So was berechtigt weder zu Nothilfe noch zu Notwehr, sondern allenfalls zu Nachbarschaftshilfe oder zu einem Anruf bei der Polizei.
MEHR NICHT!

Es gibt doch wirklich lattenweise Urteile die zwei Dinge ganz klar feststellen:
1. Jäger sind ganz normale Bürger, keine Hilfspolizisten
2. Sie haben ihre Waffen für ihr spezifisches Bedürfnis.

D.h., sie sind in keinem Fall berechtigt, irgendwelche Notwehr oder Nothilfesituationen herbeizufantasieren, sondern sie dürfen sich wie x-beliebige Bürger versichern, was überhaupt los ist. Und dazu dürfen sie, wie jeder x-beliebige Bürger, NICHT mit der Waffe losziehen.
Sollten sie so etwas tun, ist das ein waffenrechtlicher Verstoß, der vermutlich vor dem Hintergrund der momentanen Situation sogar zu einem Widerruf der Erlaubnis führen könnte.

Rein praktisch hat es bei uns in der Nachbarschaft schon einen nächtlichen Einbruchszug in mehreren Häusern mit entsprechender Geräuschentwicklung gegeben. 3-4 Nachbarn sind mit Lampe los, Einbruch entdeckt, Täter geflohen, Polizei gerufen, fertig. Das ist der normale Gang, der in ganz seltenen Fällen eskaliert. Ein möglicher Weg der Eskalation wurde von Uii beschrieben, und der wird zu recht von jeder Polizei der Welt, auch in den USA, abgelehnt.
Übrigens wird in unserer Siedlung nicht mehr eingebrochen. Der simple Grund: Rollläden vor den meisten Häusern und ein paar ziemlich laute Hunde, das reicht für 99% der handelsüblichen Diebe.
 
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Ich weis, ich weis (schnipp schnipp),
da bist du ausgebildet in Theorie und Praxis, hast die optimale Bewaffnung inkl. Beleuchtung und kannst / darfst das alles nicht zum Einsatz bringen !
Nur die Oma über die Straße führen…oder so
Und so sitzt man(n) dann mit der Glock im Schnellziehholster inkl zwei Reservemagazinen auf dem Sofa macht fleißig Trockentraining und wartet auf die ultimative Notwehr –hilfesituation.
Da sitzt man vermutlich / statistisch 80 Jahre ohne das etwas passiert.
Bestenfalls hört ein Nachbar irgendwann ein verdächtiges Geräusch.
Und nun versaut ihr mit euren Beiträgen auch diesen theoretischen Einsatz.

Ich empfehle: Reiseführer /-begleiter im Sudan :idea:
oder Seeräuberbekämpfer am Horn von Afrika :idea:
Da kann man ältere, beratungsresistente, Urlauber beschützen. Da wird mit der echten AK47 angegriffen.
Außerdem braucht man da keinen Kugelfang….

podenco
 
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Warum nicht? Solange wir damit zeigen, wie vernünftig wir sind und wie gut wir auch auf diejenigen aufpassen, die völlig irrigerweise immer noch nicht gelernt haben, dass ein Schießeisen keinen Hilfspolizisten macht?
Und ihnen genau erklären, dass im realen Leben sehr wichtig ist, seinem Nachbarn zu helfen, aber eben nur mit Taschenlampe.
Und dass haben auch alle anderen in diesem Thread gezeigt, dass sie die Rechtslage genau kennen und dass es ihnen sehr wichtig ist, dass alle Legalwaffenbesitzer so handeln.
 
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Ich mach hier nicht mehr mit :( ich habs aber versucht :roll: aber ich halt meine Versprechen
 
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Hunsrückwilderer schrieb:
Ich sag' nix mehr :|
Bei dem Schwachsinn den manche hier von sich geben ist das auch besser so. :wink:

Ich würde den Teufel tun und nachts egal ob mit oder ohne Waffe irgendwelchen vermeintlichen Einbrechern hinterher laufen.

Unter 110 gibt es professionelle Hilfe.
 

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