- Registriert
- 10 Jul 2007
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@pfeife:
sehe ich anders.
wenn mein nachbar mich anruf und um meine hilfe bei einem vermeintlichen rechtswidrigen angriff gegen hin bitte (in seinem fall hat er dafür die notwehrrechte ... ich in dem fall auch ohne sein bitten die recht der nothilfe), dann ist hier prmär mit einbrechern zu rechnen. diese können im besten fall igel im garten sein, die lärm machen, im geringeren fall jugendliche, die zum poppen in die laube wollen, oder die osteuropäische einbrechergang, die auf ihre einbrüche sogar waffen mit nimmt.
was mich dort wirklich erwarte, kann ich vorher nicht beurteilen. somit habe ich lediglich ein nothilfeersuchen für einen vermeintlichen einbruch vorliegen, bei dem eine möglicherweise massive bedrohung gegen mich entstehen kann. da ich dem entgegenwirken darf, bin ich laut gesetzt berechtigt in diesem fall mich sogar mit schusswaffen zu verteidigen, sofern der einsatz situationsbedingt zu rechtfertigen ist.
im umkehrschluss kann ich dann nicht erst in den garten gehen, ggf. dort feststellen ob igel oder einbrecher, dann wieder heimlaufen, die kw holen und dann wieder in den garten gehen, denn schon bei der ersten nachschau im garten kann ich als nothelfer in einer bedrohungssituation kommen, in der ich mich schützen muß.
weiterhin ist der anruf meines nachbars und sein nothilfeersuchen für mich nicht zwangsläufig die einräumung von hausrecht, welches ich aber auch gar nicht benötige, wenn ich einen einbrecher stelle und ihn dann aufgrund des "jedermanns rechtes" vorläufig festnehme.
die legitmation des gesamten handlens im geschilderten fall beruht somit auf:
nothilfe (in dem fall sogar angefordert) wegen vermeintlichen einbruchs
damit ist imho alles gesagt und da diesem nothilfe eine deutliche gefahr für einen selbst beinhaltet, ist der selbstschutz mit einer waffe für mich auf jedenfall gerechtfertigt.
und zu verdeutlichung - in der sachkundeprüfung für normale sportschützen gabs mal den musterfall, da ein sportschütze/jäger z.b. auf der straße miterlebt, wie zwei männer eine frau in ein auto zerren.
in diesem fall könnte es sich um eine echte entführung handeln, oder aber um einen spaß und die frau wehrt sich einfach so. das adhoc zu unterscheiden ist schwer. wesentlich aber ist es, daß es einem zivilisten aber zuzumuten ist, der frau zu helfen (sonst ggf. unterlassene hilfeleistung) insbesonderer dann, wenn er sich ggf. selbst mit einer waffe gegen einen angriff der beiden männer schützen kann.
bedeutet somit, daß der zivilist bereits vor genauer kenntnis der vermeintlichen situation die waffe laden und dann mit dieser helfen zusammen versucht zu klären was dort abläuft.
handelt der zivilist schlau, dann lädt er die waffe, führt sie solange verdeckt, bis die situation geklärt ist oder eskaliert, so daß wenn keine wirklich bedrohung vorliegt oder es gar keine entführung ist, andere von der waffe gar nicht kenntnis nehmen.
und um stimmen wie "da gehe ich gar nicht hin, sondern rufe einfach die polizei" abzufangen ... stellt euch vor es wäre eure frau/tochter, die da gerade verschleppt wird und eine anderer mensch würde nicht versuchen ihr sofort zu helfen. wie würdet ihr dann reagieren, wenn dann zwar die polizei verständigt wird, die täter aber nicht mehr gestellt werden und eur frau/tochter vergewaltigt oder mehr wird?
ich bin immer schon der meinung, daß zivilcourage das ist, was den meisten mitmenschen heute abgeht. anhand der äusserungen hier im thread merkt man wirklich das st. florians prinzip, denn solange mein haus verschont wird, können gern andere brennen. und wenn andere brennen, dann geht mich das nichts an.
würden viel mehr mitmeschen zivilcourage besitzen, dann könnten viele schlimme dinge verhindert werden. aber zivilcourage erfordert mut ... nicht nur zu helfen, sondern ggf. dann auch dafür gerade zu stehen was man macht! und sei es im anschluss, daß man seine schusswaffenmitnahme vertreten und ggf. sogar prozesstechnisch abklären lassen muß.
und ich gebe jedem recht der sagt, daß er sich ärger sparen kann, wenn er gar nichts tut um zu helfen, oder seine schusswaffe dazu zuhause läßt und deshalb gar nicht hilft. aber genau denen wünsche ich dann, daß sie ebenfalls alleine dastehen, wenn sie mal hilfe (in welcher form auch immer) benötigen.
sehe ich anders.
wenn mein nachbar mich anruf und um meine hilfe bei einem vermeintlichen rechtswidrigen angriff gegen hin bitte (in seinem fall hat er dafür die notwehrrechte ... ich in dem fall auch ohne sein bitten die recht der nothilfe), dann ist hier prmär mit einbrechern zu rechnen. diese können im besten fall igel im garten sein, die lärm machen, im geringeren fall jugendliche, die zum poppen in die laube wollen, oder die osteuropäische einbrechergang, die auf ihre einbrüche sogar waffen mit nimmt.
was mich dort wirklich erwarte, kann ich vorher nicht beurteilen. somit habe ich lediglich ein nothilfeersuchen für einen vermeintlichen einbruch vorliegen, bei dem eine möglicherweise massive bedrohung gegen mich entstehen kann. da ich dem entgegenwirken darf, bin ich laut gesetzt berechtigt in diesem fall mich sogar mit schusswaffen zu verteidigen, sofern der einsatz situationsbedingt zu rechtfertigen ist.
im umkehrschluss kann ich dann nicht erst in den garten gehen, ggf. dort feststellen ob igel oder einbrecher, dann wieder heimlaufen, die kw holen und dann wieder in den garten gehen, denn schon bei der ersten nachschau im garten kann ich als nothelfer in einer bedrohungssituation kommen, in der ich mich schützen muß.
weiterhin ist der anruf meines nachbars und sein nothilfeersuchen für mich nicht zwangsläufig die einräumung von hausrecht, welches ich aber auch gar nicht benötige, wenn ich einen einbrecher stelle und ihn dann aufgrund des "jedermanns rechtes" vorläufig festnehme.
die legitmation des gesamten handlens im geschilderten fall beruht somit auf:
nothilfe (in dem fall sogar angefordert) wegen vermeintlichen einbruchs
damit ist imho alles gesagt und da diesem nothilfe eine deutliche gefahr für einen selbst beinhaltet, ist der selbstschutz mit einer waffe für mich auf jedenfall gerechtfertigt.
und zu verdeutlichung - in der sachkundeprüfung für normale sportschützen gabs mal den musterfall, da ein sportschütze/jäger z.b. auf der straße miterlebt, wie zwei männer eine frau in ein auto zerren.
in diesem fall könnte es sich um eine echte entführung handeln, oder aber um einen spaß und die frau wehrt sich einfach so. das adhoc zu unterscheiden ist schwer. wesentlich aber ist es, daß es einem zivilisten aber zuzumuten ist, der frau zu helfen (sonst ggf. unterlassene hilfeleistung) insbesonderer dann, wenn er sich ggf. selbst mit einer waffe gegen einen angriff der beiden männer schützen kann.
bedeutet somit, daß der zivilist bereits vor genauer kenntnis der vermeintlichen situation die waffe laden und dann mit dieser helfen zusammen versucht zu klären was dort abläuft.
handelt der zivilist schlau, dann lädt er die waffe, führt sie solange verdeckt, bis die situation geklärt ist oder eskaliert, so daß wenn keine wirklich bedrohung vorliegt oder es gar keine entführung ist, andere von der waffe gar nicht kenntnis nehmen.
und um stimmen wie "da gehe ich gar nicht hin, sondern rufe einfach die polizei" abzufangen ... stellt euch vor es wäre eure frau/tochter, die da gerade verschleppt wird und eine anderer mensch würde nicht versuchen ihr sofort zu helfen. wie würdet ihr dann reagieren, wenn dann zwar die polizei verständigt wird, die täter aber nicht mehr gestellt werden und eur frau/tochter vergewaltigt oder mehr wird?
ich bin immer schon der meinung, daß zivilcourage das ist, was den meisten mitmenschen heute abgeht. anhand der äusserungen hier im thread merkt man wirklich das st. florians prinzip, denn solange mein haus verschont wird, können gern andere brennen. und wenn andere brennen, dann geht mich das nichts an.
würden viel mehr mitmeschen zivilcourage besitzen, dann könnten viele schlimme dinge verhindert werden. aber zivilcourage erfordert mut ... nicht nur zu helfen, sondern ggf. dann auch dafür gerade zu stehen was man macht! und sei es im anschluss, daß man seine schusswaffenmitnahme vertreten und ggf. sogar prozesstechnisch abklären lassen muß.
und ich gebe jedem recht der sagt, daß er sich ärger sparen kann, wenn er gar nichts tut um zu helfen, oder seine schusswaffe dazu zuhause läßt und deshalb gar nicht hilft. aber genau denen wünsche ich dann, daß sie ebenfalls alleine dastehen, wenn sie mal hilfe (in welcher form auch immer) benötigen.