mich würde eure meinung dazu interessieren, ob ihr der meinung seid, daß das rechtlich zulässig ist.
folgender fall:
irgendwann nachts klingelt bei euch (waffenbesitzer) das telefon und ein älterer nachbar ist am telefon, der sagt, daß er verdächtige geräusche in seinem garten gehört hat. es liegt der verdacht nahe, daß sich dort entweder jemand unberechtigt herumtreibt oder ggf. einen einbruch versucht.
gesehen hat er aber nichts, nur komische geräusche. da er sich unsicher ist, wollte er nicht gleich die polizei rufen, sondern hat dich angerufen, da er weiß, daß du z.b. bei einem sicherheitsdienst arbeitest und auch zuhause zugriff auf deine waffen hast. er selbst ist alt und gebrechlich, weshalb er nicht selbst rausgeht und nachschaut.
entsprechend laßt nun bitte in der diskussion komplett ausser betracht, daß er ggf. auch die polizei hätte anrufen können, denn dazu war er sich zu unsicher und das wollte er nicht machen. dennoch war er verunsichert und wollte klären, ob in seinem garten ggf. gerade etwas unberechtigtes abläuft.
daß ihr einfach so rübergehen und nachschauen könnt, ist klar. daß man damit ggf. sich selbst gefährdet ist auch klar. auch das sollte alles hier nicht zur diskussion stehen.
meine frage ist eher die ... handle man in dem fall in nothilfe?
darf man dafür seine (geladene) waffe mitnehmen (aufgrund von nothilfe).
sofern es nothilfe ist, müßte auch der weg vom eigenen grundstück bis zum nachbargrundstück über die nothilfe abgedeckt sein.
ist es keine nothilfe, und man würde die waffe bis zu seinem grundstück verschlossen und von der muni getrennt transportieren, dürfte man dann die waffe auf seinem grundstück führen?
und nochmal ... laßt bitte aussen vor, ob man sich selbst gefährdet, oder ob man besser die polizei angerufen hätte - es geht rein um die rechlichen aspekte.