In diesem Fall geht es nicht um den JGH (V). Es geht darum ob eine bestimmte Hunderasse für die Jagd geeignet ist. Falls es sich noch nicht herumgesprochen haben sollte, der JGHV ist ein VEREIN und kann für sich und seine Mitglieder alle möglichen Vorschriften erlassen, ob sie sinnvoll oder völlig blödsinnig sind.
Der JGHV kann als Verein aber keine Gesetze erlassen, auch wenn (auch hier) immer wieder behauptet wird er habe das Recht dazu!
Niemand hier hat behauptet, dass der JGHV "Gesetze erlassen" kann - oder dieses Recht für sich in Anspruch nimmt!
Wenn es aber darum geht ob Wild durch XXXXXXX "Jäger" oder deren Vierläufer unnötig gequält wird verweise ich auf die Antwort von tømrer:
"Er arbeidet Blutspuren sehr gut und findet angeschossenes Vilt zuferlaessig"
Genau das erwartet der Otto Normaljäger von seinem Hund. Und das kann der Hund in Norwegen oder Schweden genausogut wie in Deutschland.
Interessanterweise zitierst Du sehr selektiv - und missachtest geflissentlich die Anmerkungen, die Deinen Argumentationsversuchen zuwiderlaufen...
"alle diese Forschriften und die Erwartungen an einen Jakthund bei euch gibt," werden von einem Verein aufgestellt der keinerlei gesetzgeberische Kompetenz besitzt und der die Brauchbarkeit einer Jagdhundrasse davon abhängig macht oder der dazugehörige Züchterverband bei ihm Beitrag bezahlt. Deshalb sind Rassen wie Heideterrier oder Westfalenterrier lt. JGHV auch "keine Jagdhunde"
ich darf auf ein paar "Missverständnisse" hinweisen:
- Der JGHV beansprucht an
keiner Stelle irgendeine "gesetzgeberische Kompetenz" für sich! Gleichwohl trauen ihm FCI, VDH und viele Gesetz- und Verordnungsgeber im Bund und den Ländern die maßgebliche fachliche Kompetenz zu, sich zum Thema "Jagdhunde" zu äußern, wahrscheinlich deshalb, weil die vom JGHV geäußerten Grundgedanken meist sachlich fundiert und begründet sind.
- Auch beschäftigt sich der JGHV überhaupt nicht mit der Frage der gesetzlich geforderten Brauchbarkeit von Jagdhunden, das tun ausschließlich die Gesetz- und Verordnungsgeber der Länder oder ggfs. die von diesen damit beliehenen Institutionen, der JGHV selbst oder seine Zucht- und Prüfungsvereine gehören regelmäßig
nicht dazu!
- Davon ungeachtet, hat der JGHV tatsächlich gewisse grundsätzliche Anforderungen definiert, welche Zuchtvereine bei ihm Mitglied werden können( oder eben nicht). Der Hinweis auf die Zahlung von Beiträgen ist in diesem Zusammenhang recht dumm, denn das "Auswahlverfahren" zur Mitgliedschaft setzt viel weiter "vorne" an.
Es setzt an, bei der Frage, ob das das, was da gerade rumläuft, überhaupt einer "Rasse" im Sinne einer allgemeingültigen Definition dieses Wortes entspricht.
Es setzt weiter da an, dass es einen (einheitlichen) Ansprechpartner geben muss, der diese Rasse in ihrer Individualität als solche definiert hat - bzw. dies auch (in Deutschland) "darf" -
einen Zuchtverein eben (was so ganz nebenbei Beides weder für den sog. "Heideterrier" noch für den "Westfalenterrier" zutrifft! die Produzenten des Heideterriers und diverser anderer "Gebrauchskreuzungen"
wollen dies ja explizit gar nicht!)
Bevor Du also irgendwelchen Unfug verbreitest, solltest Du Dich zunächst einmal über kynologische Basics kundig machen, von jagd-kynologischen Detailfragen einmal ganz abgesehen!