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Niedersachsen 10 m, nach lebhaften Protesten gestaffelt
GWÄ I Ordnung 10 m
II. und III. Ordnung 5 m
Das sind zwei paar Schuhe.
Nach Pflanzenschutzanwendungsverordnung (Bundeseinheitlich) auf den ersten 10 m am Gewässer kein Psm-Einsatz oder 5 m dauerhaft begrünter Streifen - dann darf bis an den Streifen behandelt werden.
Die Differenzierung nach Gewässerordnung wird irgendein Niedersächsischer Geistesblitz sein.
Bin aus Österreich und bei uns scheint das nicht jeder zu kennen oder will es nicht wahr haben. Gleich ist es das es ab dem 1. November kein Pflügen mehr gibt. Bei uns im Revier waren sicher noch an die 20ha Stoppelfelder vom Mais, das hat die nicht Interessiert da wurde bis auf 2 kleine Äcker alles nachher umgedreht. Aber wenn du dich mit den Landwirten verstehen willst kannst du auch nicht der Kläger sein. Ich hoffe aber das hier die Behörde in Gang kommt.
Ab ersten November nicht mehr pflügen zu dürfen, ist auch komplett praxisfern. Bei später Ernte oder (wie in diesem Jahr) widrigen Bedingungen besteht keine Möglichkeit mehr eine Winterung zu etablieren und es bleiben nur Sommerungen. Damit fallen viele Arbeitsschritte ins Frühjahr und damit die Brut- und Aufzuchtzeit. Im November wird nirgendwo ein Gelege zerstört oder ein Junghase eingegüllt.
Lediglich etwas Struktur durch Erntereste geht ggf. verloren, was aber durch 4 % Flächenstilllegung in D und ich glaube sogar 6 % in Ö wohl ausgeglichen werden sollte.
Besser auf Augenhöhe miteinander reden und auf etwaige Förderprogramme hinweisen. Hier kenn ich mich in Ö aber nicht aus.
Grüße