Neues Waffengesetz

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13 Mrz 2009
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Naja. Das Waffengesetz und Punkte daraus werden ja auch nicht verständlicher, wenn man alle paar Jahre Zusätze einfließen lässt...
 
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Sehe ich das richtig? Selbst im Koffer darf ich kein Messer in der Bahn mitführen? Nur als Gewerbetreibender? Das ist ja super für den Klimaschutz, jetzt MUSS ich (und jeder mit meinem oder ähnlichem Profil) Auto statt Bahn fahren.
Wenn es in einem verschlossenen Behältnis, z. B. Koffer ist, gilt das imho nicht als führen, sondern transportieren.
 
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Wenn es in einem verschlossenen Behältnis, z. B. Koffer ist, gilt das imho nicht als führen, sondern transportieren.
Natürlich ist es auch ein Führen, aber dann als "nicht zugriffsbereit". Mal sehen, ob und wann die "Drei Handgriffe/Sekunden- Definition" übernommen wird.
Wie denn auch sonst?

Basti
 

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