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Naja. Das Waffengesetz und Punkte daraus werden ja auch nicht verständlicher, wenn man alle paar Jahre Zusätze einfließen lässt...
Wenn es in einem verschlossenen Behältnis, z. B. Koffer ist, gilt das imho nicht als führen, sondern transportieren.Sehe ich das richtig? Selbst im Koffer darf ich kein Messer in der Bahn mitführen? Nur als Gewerbetreibender? Das ist ja super für den Klimaschutz, jetzt MUSS ich (und jeder mit meinem oder ähnlichem Profil) Auto statt Bahn fahren.
Natürlich ist es auch ein Führen, aber dann als "nicht zugriffsbereit". Mal sehen, ob und wann die "Drei Handgriffe/Sekunden- Definition" übernommen wird.Wenn es in einem verschlossenen Behältnis, z. B. Koffer ist, gilt das imho nicht als führen, sondern transportieren.
Welche Studiengebühren? Wo? Studentenwerksbeitrag? Bei den Ing. kam es auf die Vorbildung an. Die mit Mathe / Physik LK und Pech an der TU schoben ne ruhigere Kugel. Bafög brauchte nicht jeder, aber die Meister-Schüler mussten das Geld vorher hart erarbeiten und der Ing. zahlte es hinterher im weißen Kragen geschmeidig nach fünf Jahren steuermindernd zurück. Bei guten Leistungen und Regelstudienzeit auch weniger. Schon der geilere Weg zum Wohlstand und zum Vögeln gab's auch mehr, wie in der Provinz.....Aha gratis?! Wenn man Studiengebühren und BaFög unterschlägt. Letzterer war zurück zu zahlen...
in den 80gern neben einem FH Ing. Studium bisserl jobben? Unmöglich...evtl. in den Semesterferien...ok bei Architektur evtl...da gabs kein Mathe und kein Physik und auch keine tech. Mechanik