Hallo
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das erfolgen?
Ist eine Verkehrskontrolle jetzt eine öffentliche Veranstaltung?
Oder rufen die spontan eine Waffenverbotszone mit Radius von 10 Metern ums Auto aus?
Wenn nicht gilt §42, Absatz 4a, Punkt 8 immer noch:
Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:
…
"Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen"
Ist das neue WaffG überhaupt schon gültig, also im Bundesanzeiger veröffentlicht?
Falls nicht, halte ich das erstmal wirklich nur für ein Gerücht
Viele Grüße,
Oliver
Neues aus der Gerüchteküche oder der Wahnsinn geht weiter.
Auf mittlerweile zwei Jagden in Baden-Württemberg, habe ich gehört, dass es Anordnung für die Polizei gibt, bei Kontrollen von Jägern gezielt nach Messern im Auto zu schauen. Wenn diese Messer sozusage
rumliegen oder zugänglich sind, soll ein entsprechendes Verfahren mit Jagdscheinentzug eingeleitet werden.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das erfolgen?
Ist eine Verkehrskontrolle jetzt eine öffentliche Veranstaltung?
Oder rufen die spontan eine Waffenverbotszone mit Radius von 10 Metern ums Auto aus?
Wenn nicht gilt §42, Absatz 4a, Punkt 8 immer noch:
Ausgenommen vom Verbot des Führens von Messern sind:
…
"Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd oder der Ausübung des Sports führen"
Ist das neue WaffG überhaupt schon gültig, also im Bundesanzeiger veröffentlicht?
Falls nicht, halte ich das erstmal wirklich nur für ein Gerücht
Viele Grüße,
Oliver