Namibia ich komme!!!

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Die BuPo interessiert sich nicht für die Zollpapiere. Die wollen nur WBK und Waffennummer abgleichen.
Bei der Wiedereinreise interessiert sich nicht mal der Zoll für die Zollpapiere (INF3 Nämlichkeitsbescheinigung zur Wiedereinfuhr), denen reicht stets die WBK. Vor meinen Reisen hatte ich stets die Zollbescheinigung eingeholt und bei der Rückkehr wollte die niemand sehen...
 
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Die BuPo interessiert sich nicht für die Zollpapiere. Die wollen nur WBK und Waffennummer abgleichen.
Bei der Wiedereinreise interessiert sich nicht mal der Zoll für die Zollpapiere (INF3 Nämlichkeitsbescheinigung zur Wiedereinfuhr), denen reicht stets die WBK. Vor meinen Reisen hatte ich stets die Zollbescheinigung eingeholt und bei der Rückkehr wollte die niemand sehen...
same here, selbe Erfahrung.
 
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Die BuPo interessiert sich nicht für die Zollpapiere. Die wollen nur WBK und Waffennummer abgleichen.
Bei der Wiedereinreise interessiert sich nicht mal der Zoll für die Zollpapiere (INF3 Nämlichkeitsbescheinigung zur Wiedereinfuhr), denen reicht stets die WBK. Vor meinen Reisen hatte ich stets die Zollbescheinigung eingeholt und bei der Rückkehr wollte die niemand sehen...
Eben, ich habe schon immer drauf verzichtet.
 
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Bei meiner Einreise nach SA haben die Afrikaner Theater gemacht, weil ich die Ausreisepapiere vom Zoll nicht dabei hatte. Bei der Einreise bzw Abreise waren die selben "Polizisten" die sich in Uniform gefallen wieder im Dienst, waren aber vom Anschiss den sie bei der Einreise Dank Beziehungen bekommen haben noch so beeindruckt, dass sie nicht mehr zuckten.
 
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Ich weiß, gehört hier nicht hin, aber Afrikaner in Uniform, selbst wenn die nur eine einsame Schranke im Nirgendwo bewachen, sind unerträglich....und als Flughafen Polizei noch zwei Nummern krasser..
 
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Bei meiner Einreise nach SA haben die Afrikaner Theater gemacht, weil ich die Ausreisepapiere vom Zoll nicht dabei hatte. Bei der Einreise bzw Abreise waren die selben "Polizisten" die sich in Uniform gefallen wieder im Dienst, waren aber vom Anschiss den sie bei der Einreise Dank Beziehungen bekommen haben noch so beeindruckt, dass sie nicht mehr zuckten.
Was für Ausreisepapiere denn?
 
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Verselbstständigt sich der Quatsch den irgendwelche Uniformträger in Joburg verzapft haben, jetzt in diesem Forum zu einer neuen Scheißhausparole?
 
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Diese überobligatorischen INF Formulare sind von und für den DEUTSCHEN ZOLL. Damit der keine Einfuhrumsatzsteuer berechnen kann und muss. Aber dem deutschen Zoll genügt in der Praxis meine WBK, aus der er ersieht dass ich die Waffe schon jahrelang besitze. Die INF Papiere sind nicht für die Länder in die ich einreise und nicht für deren Uniformträger.
 
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Letzten August in JNB hatten wir RSA spezifische Dokumente mit, mit denen die Abfertigung Ruck-Zuck vonstatten ging. Den Flughafen JNB habe ich als relativ professionell und sehr sauber erlebt, leider extrem weite Wege und man sollte stets Ein-Dollar-Noten bei sich haben...
 
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Für die Einfuhr nach Namibia benötigt man folgendes Dokument:
 

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  • Namibia-Firearm-Permit-POL-573.pdf
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Diese überobligatorischen INF Formulare sind von und für den DEUTSCHEN ZOLL. Damit der keine Einfuhrumsatzsteuer berechnen kann und muss. Aber dem deutschen Zoll genügt in der Praxis meine WBK, aus der er ersieht dass ich die Waffe schon jahrelang besitze. Die INF Papiere sind nicht für die Länder in die ich einreise und nicht für deren Uniformträger.

Das ist leider nicht ganz richtig. Die Ausfuhr von Waffen aus Deutschland wird durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) reguliert.
Es gibt für "Jagdgewehre" eine AGG (Allgemeine Genehmigung) der zeitweisen Ausfuhr. Dies bedeutet, dass die Genehmigung nicht im Einzelfall beantragt werden muss, sondern sozusagen grundsätzlich besteht. Dafür hat das BAFA jedoch Voraussetzungen festgelegt. Hält man sich nicht daran, begeht man eine unerlaubte Ausfuhr von Waffen. Als eine der Bedingungen wurde halt die INF-3 ("Nämlichkeitserklärung") festgelegt, die in der Tat eigentlich eine andere Zielsetzung hat. In diesem speziellen Fall hat das BAFA das aber nun mal so festgelegt, die Gründe sind mir nicht bekannt und spielen auch keine Rolle. Die Südafrikaner wissen das* und deshalb fragen die danach. Denn wenn die Ausfuhr illegal gewesen ist, dann darf die Waffe nicht legal in RSA eingeführt werden. Also ist das INF-3 für die "Uniformträger" dort und wenn man es nicht hat, braucht man sich nicht beschweren, wenn die Waffe in JNB beschlagnahmt wird.

*Natürlich nicht der kleine Beamte des SAPS, aber der hat eben die Checkliste bekommen.

Totsiens!
 
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Für welche Länder als „Ausfuhrland“ soll das denn gelten und aufgrund von welchem Gesetz?

Was meinst Du mit Ausfuhr oder vorübergehende Ausfuhr? Die Grundbegriffe sind Mitnahme und Verbringung.

Die Ausfuhr iSd BAFA ist bei Jagdwaffen zur Jagdreise legal, und benötigt keine Genehmigung, siehe hier:


Die SAPS hat da schlicht den Mund zu halten und es wäre schön wenn wir hier nicht rechtlich falsche Gerüchte kochen.
 
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Das ist aber keine Frage des Zolls. Auch nicht der BuPol oder der Waffenbehörde, die allesamt davon nichts wissen.
Das BAFA hat das aber nunmal so fest gelegt, Du benötigst natürlich eine Genehmigung. Die liegt in Form der Allgemeinen Genehmigung vor, sofern Du die darin aufgeführten Bedingungen erfüllst. Hast Du keine Inf-3, hast Du keine Genehmigung. Hast Du keine Inf-3, darf Dich die SAPS streng genommen mit der Waffe nicht ins Land lassen.

Ich finde es etwas anmaßend, der Polizei eines fremden Landes vorschreiben zu wollen, was sie trotz der herrschenden einheimischen und unserer Gesetze zu tun und zu lassen haben. Ferner finde ich es schlimm, wenn aufgrund von "Beziehungen" den korrekt handelnden Polizeibeamten Stress gemacht wird. Genau das wollen wir nämlich eigentlich nicht. Wir wollen, dass sich die Beamten des SAPS an die Gesetze halten und sich weder bestechen, noch einschüchtern lassen müssen.
 
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Das ist aber keine Frage des Zolls. Auch nicht der BuPol oder der Waffenbehörde, die allesamt davon nichts wissen.
Das BAFA hat das aber nunmal so fest gelegt, Du benötigst natürlich eine Genehmigung. Die liegt in Form der Allgemeinen Genehmigung vor, sofern Du die darin aufgeführten Bedingungen erfüllst. Hast Du keine Inf-3, hast Du keine Genehmigung. Hast Du keine Inf-3, darf Dich die SAPS streng genommen mit der Waffe nicht ins Land lassen.

Ich finde es etwas anmaßend, der Polizei eines fremden Landes vorschreiben zu wollen, was sie trotz der herrschenden einheimischen und unserer Gesetze zu tun und zu lassen haben. Ferner finde ich es schlimm, wenn aufgrund von "Beziehungen" den korrekt handelnden Polizeibeamten Stress gemacht wird. Genau das wollen wir nämlich eigentlich nicht. Wir wollen, dass sich die Beamten des SAPS an die Gesetze halten und sich weder bestechen, noch einschüchtern lassen müssen.
Leider wiederholst Du nur Deine These, ohne Begründung. Ich hatte Dir den link zum Zoll reingestellt der sich mit dem BAFA befasst und zum Ergebnis kommt, es ist BAFA-genehmigungsfrei.

Wenn Du eine Begründung angeben kannst, dann liefer sie, in Form eines link des BAFA o.ä.
 
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Schau Dir mal die AGG 25 an.

Ferner ist es auch völlig egal, da es hier um den Import nach RSA geht. Und wenn die eine Inf-3 haben wollen, dann ist das so. Da können wir schlecht argumentieren, dass sie damit eh nichts anfangen können. Deren Land, deren Regeln. Das denkt sich ja nicht der kleine Constable selbst aus.
Wichtig ist: Sofern es sich nicht in den letzten Monaten geändert hat, benötigt man u.a. eine Inf-3 für ein Import nach RSA. Wenn man die nicht hat - und das ist einfach mein Hinweis - dann steht man bei der SAPS doof da und kommt u.U. nicht mit der Waffe ins Land.

Wie es in Namibia aussieht, um welches es in diesem Thread ja eigentlich geht, kann ich nicht sagen.
 

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