Nachsuchen

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von matador:

[...] auf sowas wie dich möcht ich als nachbar verzichten müssen![...]
<HR></BLOCKQUOTE>

Machen wir mal "auf sojemanden" daraus, dann klingt es gleich viel freundlicher...
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@saujager1977 und matador:
Ich komme aus einer Gegend in der es nicht so ganz wenige "Handtuchreviere" gibt, da kann eine Nachsuche auf Schwarzwild dann u.U, auch durch mehrere Reviere gehen.
Würdet ihr es da jetzt wirklich für sinnvoll halten wenn der (bestätigte) Nachsuchenfüherer an jeder Reviergrenze erstmal den Hund ablegt um dem entsprechenden Revierpächter hinterher zu telefonieren oder die Polizei anzurufen?!
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Es geht doch gar nicht darum dass jeder Hinz und Kunz zu jeder Zeit mit seinem Wuffel am Schweißriemen irgendwelche Nachsuchen durch euer Revier machen soll... Natürlich ist i.d.R genug Zeit den Nachbarn anzurufen wenn sich andeutet dass eine Nachsuche in sein Revier führen wird, den Schweißhundeführer hat man ja nicht in der Tasche stecken und gerade auf Schwarzwild wird ja oft erst am nächsten Morgen nachgesucht.
ABER wenn die Nachsuche dann in eine andere Richtung geht als vermutet, oder länger wird als erwartet, also ins nächste, übernächste oder überübernächste Revier führt kann doch niemand ernsthaft fordern dass das Schweißhundegespann die Arbeit an jeder Reviergrenze solange unterbricht bis der entsprechende Revierinhaber informiert ist und sein O.K. gegeben hat!
Und die Polizei hat sicherlich nix besseres zu tun als aufzunehmen welcher Nachsuchenführer gerade über welche Reviergrenze latscht, die haben nämlich so wenig zu tun dass sie sogar einen Beamten mit GPS-Gerät mitschicken könnten, der dann im nachhinein einen Bericht schreibt und genau aufdröselt wie lange sich der Schweißhundeführer wo in welchen Revier mit welcher Tätigkeit aufgehalten hat, natürlich in dreifacher Ausfertigung mit Stempel und allem Pipapo...
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Also nochmal, es geht hier nur um die Ausnahmefälle, also die wirklich schwierigen, langen Nachsuchen, für die Spezialisten eingesetzt werden (da es für den normalen, brauchbaren Hund zu schwierig ist). Warum sollte man es diesen Jungs mit ihren Hunden noch schwieriger machen als es ohnehin schon ist?!

[ 27. Februar 2007: Beitrag editiert von: timbo79 ]
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von saujager1977:
p.s. hast eigentlich miene PN bekommen, wegen nuernberg?
saujager1977 ][/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

Nein. Ist auch nicht blockiert, Mail auch vorhanden.

Varmi
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hubbert:


Weil in der Realität bei der Nachsuche (nicht 300 Meter Totsuche) wirklich brauchbare Hunde so selten sind, wie weiße Raben und nur von Spezialisten geführt werden.
<HR></BLOCKQUOTE>


Womit dann in der Realität die restlichen unbrauchbaren Hundeführer und unbrauchbaren Hunde auch draussen sein müssten.

Oder?

Schränkt den Kreis der Verdächtigten also drastisch ein.

Das ist mit ein Grund, warum wir in AT die Wahlfreiheit des Hundeführers haben.

Hier hat jeder Revierinhaber die Tel. Nr. der Hundeführer vom Jagdgebrauchshundeverein Obersteiermark, man kennt sich und greift auf den zurück, dem man vertraut.

Revierinhaber A vertraut nun Hundeführer B.

Revierinhaber C denkt, Hundeführer B mit Dackel "Jockele" ist ein unbrauchbares, versoffenes Subjekt und hätte lieber Hundeführer H mit Tirolerbracke "Gina", weil die eine Hatz schafft.

Und nun erklärt mir, wo da Tierschutz und Weidgerechtigkeit mitspielen...

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Varminter
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von steve:


Vor welchem Gericht ist denn da was verhandelt worden? Oder anders gefragt: Wer hat da wen wegen was angezeigt/verklagt?
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<HR></BLOCKQUOTE>

Vor dem zuständigen Amtsgericht. Anzeige erfolgte wohl durch den Kreisjagdmeister. Zumindest hat dessen Schweisshundestation dem ganzen ein Ende gemacht.

Wenn Du mich fragst warum, so bitte ich Dich Deinen RAM Speicher freizuräumen, die einschlägigen Jagd und Tierschutzgesetze einmal durchzulesend kurz nachzudenken an das ganze mit einem eseufztem AACH JAA abzuschließen.

Der mE nach beste Weg ist wohl der in RLP. Bestätigte NF go bis alles vorbei ist. Das danach alle Beteiligten und wenn möglich meinetwegen auch schon währenddessen die zuständigen Personen (Nacbarpächter/Jagdaufseher etc..) informiert werden ist ja wohl selbstverständlich. Wer hier rumdiskutiert und auf einen Anruf beharrt, hat die Zeichen der Zeit verkannt und zeigt seine characterlich schwache (hach was bin ich moderat) Seite

[ 27. Februar 2007: Beitrag editiert von: Wanderjaeger ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von PatrickM:


§ 29 Abs. 3 LJG-NRW

(3) Wechselt krankgeschossenes Schalenwild in einen benachbarten Jagdbezirk, ohne sich in Sichtweite von der Grenze nieder zu tun, so hat der Jagdausübende den Anschuss und die Stelle des Überwechselns nach Möglichkeit in der Örtlichkeit kenntlich zu machen sowie das Überwechseln dem Jagdausübungsberechtigten des benachbarten Jagdbezirkes oder dessen Vertreter unverzüglich anzuzeigen; das gilt auch für auf Grund anderer Ursachen schwer krankes oder verletztes Schalenwild. Die Jagdausübungsberechtigten der Jagdbezirke, die durch eine Nachsuche voraussichtlich berührt werden, sind nach Benachrichtigung verpflichtet, dem Führer eines brauchbaren Schweißhundes oder eines anderen brauchbaren Jagdhundes zur Nachsuche das Betreten ihrer Jagdbezirke unter Führung der Schusswaffe unverzüglich zu gestatten. Können die Jagdausübungsberechtigten nicht erreicht werden, so sind die Führer von Nachsuchenhunden der von der oberen Jagdbehörde anerkannten Schweißhundstationen berechtigt, die Nachsuche fortzuführen, das kranke oder verletzte Wild zu erlegen und zu versorgen. Das Fortschaffen des Wildes ist nicht zulässig. Das Erlegen ist dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdbezirk das Wild zur Strecke gekommen ist, unverzüglich anzuzeigen. Der Jagdausübende, der das Stück Schalenwild krankgeschossen hat, oder ausnahmsweise eine andere mit den Vorgängen vertraute Person, hat sich für die Nachsuche zur Verfügung zu stellen.
<HR></BLOCKQUOTE>


Genau so stehts da:

Nach Benachrichtigunghat der JAB des
Revieres, in welches die Nachsuche geht, diese Nachsuche mit brauchbaren Hunden zu gestatten.
Also wenn der JAB/Vetreter Kenntnis hat kann er sich nicht verweigern (er kann ja auch jemanden hinzuschicken)

Wenn der JAB bzw. sein Vertreter nicht erreicht werden können, so muß für die Nachsuche ein Nachsuchenführer einer anerkannten Schweisshundestation herangezogen werden!!!

Hier reicht es aber nicht, dem JAB (weil er gerade auf der Toilette sitzt) eine SMS zu senden oder auf die Mailbox zu quatschen und dann mit seinem Hund loszulaufen (möglichst noch mit Waffe ins fremde Revier)
das gäbe sicher Ärger!!!

Mit einem Anerkannten Nachsuchenführer ist man - zumindest in NRW - immer auf der sicheren Seite!!!


Diese Regelung ist ausreichend, gut und praktikabel

Discovery
 
A

anonym

Guest
Obwohl ich ja kein überzeugter Niedersachse bin, bin ich der Meinung, dass wir hier schon eine fast optimale Lösung mit den anerkannten Hundeführern haben. Aber Timbo schreibt sehr richtig, soll ich an jeder Grenze warten, bis der Nachbar benachrichtigt ist? Im Voraus ist eine Benachrichtigung nicht immer möglich, gerade hier in der Heide mit vielen kleinen Eigenjagden (und Heidebauern haben einen Dickschädel!) wäre ich dauernd am telefonieren! Wenn es ganz klar ist, wohin die Reise geht, dann wird telefoniert, ich habe im Zweifelsfall auch schon mal den KJM bzw. den Hegeringleiter informiert, weil der zuständige Nachbar nicht zu erreichen war. Aber mal ein anderer Fall: glaubt denn irgendwer, dass ich im Falle einer Hetze, die ja nun sehr weit führen kann, ich an jeder Grenze, die i.d.R. beim Durchqueren von mehreren Revieren auch die Begleitung nicht kennt, haltmache und zuerst mal telefoniere? Gerade dann hört man den Standlaut und jetzt heißt es, so schnell wie möglich dahin, da jede weitere Minute den Hund gefährdet! Dann renne ich dahin und bringe den Fangschuss an und dann kann telefoniert werden! In Niedersachsen darf man als anerkannter Nachsuchenführer so handeln! Die einzigen Grenzen, die ich NICHT ohne Benachrichtigung des Nachbarn überschreite, sind die Grenzen zu den Truppenübungsplätzen und privaten Schießplätzen, aber da besteht eben u.U. Lebensgefahr!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Varminter:

Womit dann in der Realität die restlichen unbrauchbaren Hundeführer und unbrauchbaren Hunde auch draussen sein müssten.
<HR></BLOCKQUOTE>

Es gibt einen großen Unterschied zwischen brauchbaren Hunden (brauchbar im Sinne die Alltagsarbeit zu erledigen), die die meisten Revierpächter selbst haben und bestätigten Schweißhunden (brauchbar auch sehr schwierige Nachsuchen erfolgreich zu meistern).
Ich sehe darin keinen Widerspruch, wenn am Anschuss reichlich Lungenschweiß ist, kann ich davon ausgehen das ein "normal", brauchbarer Hund diese Totsuche meistern wird.
Finde ich am Anschuss hingegen nur einen einzelnen Schweißtropfen und ein paar Knochen- und Zahnsplitter hole ich einen bestätigten Schweißhundeführer mit sehr viel mehr Ahnung als ich sie habe, mitsamt seinem Hund dazu, der besser ausgebildet ist als meiner und der dazu noch mehr Erfahrung hat.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Das ist mit ein Grund, warum wir in AT die Wahlfreiheit des Hundeführers haben.

Hier hat jeder Revierinhaber die Tel. Nr. der Hundeführer vom Jagdgebrauchshundeverein Obersteiermark, man kennt sich und greift auf den zurück, dem man vertraut.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist nicht wirklich anders als in Deutschland, in den Mitteilungsblättchen der Landesjagsverbände stehen die bestätigten Schweißhundegespanne mit Telefonnummer drin, man ruft den an, dem man vertraut.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>
Revierinhaber A vertraut nun Hundeführer B. Revierinhaber C denkt, Hundeführer B mit Dackel "Jockele" ist ein unbrauchbares, versoffenes Subjekt und hätte lieber Hundeführer H mit Tirolerbracke "Gina", weil die eine Hatz schafft.
<HR></BLOCKQUOTE>

Genau so ist es.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Und nun erklärt mir, wo da Tierschutz und Weidgerechtigkeit mitspielen...
<HR></BLOCKQUOTE>

Die spielen da mit, indem sichergestellt wird das Wildsau X egal welchen Schweißhundeführer Revierinhaber Y anruft vernünftig nachgesucht wird, da es beide ordentlich können.
Ich finde das ist doch schon mal was.
 
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Hallo

Meine Meinung zur Frage: Jein

Ich denke, dass bei den ganzen Überlegungen auch die Revier bzw. Wild Struktur eine große Rolle Spielt. Ich möchte das gerne anhand von zwei Beispielen verdeutlichen:

1. In meinem Heimatlandkreis, nur Niederwildreviere wenig Schwarzwild als seltenes (in unserem Revier noch nie gesehenes) Wechselwild, 1 bestätigter Nachsuchenführer, den ich noch nie in meinem Leben gesehen habe, guter Kontakt der Nachbarn untereinander Nachsuchen (Rehwild) werden von den eigenen Hunden gemacht. Hier finde ich eine Nachsuchenvereinbarung bedenklich, ich möchte jedenfalls keinen noch nie gesehenen bewaffneten im Revier haben.

2. Ich komme oft als Gast in ein Rotwildrevier in den Odenwald, hier kennen alle die einschlägigen Nachsuchenführer und mir scheint ein gutes Vertrauensverhältniss zu bestehen. In diesem Fall ist eine Nachsuchenvereinbarung zu befürworten.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von franky_mp:
[QB
[...] guter Kontakt der Nachbarn untereinander Nachsuchen (Rehwild) werden von den eigenen Hunden gemacht. Hier finde ich eine Nachsuchenvereinbarung bedenklich[...][/QB]<HR></BLOCKQUOTE>

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Wo denn wenn nicht da?! Man kennt sich und ist sich grün - wo liegt also das Problem?! Wenn ich die Nachbarn kenne weiß ich doch dass es Erwin ist der der mit Wuffel Birte und Gewehr über die Reviergrenze kommt und kein pöser Purche!
 
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Sorry hab mich da ein bischen falsch ausgedrückt, meinte damit, dass wir das untereinander klären (kurzer Anruf), ohne irgendwelche Verträge.
Ich bin der Meinung wir sollten wieder weg von dem ganzen Vertragswahn und wieder hin zur guten mündlichen Absprache. Und ich hab noch nie ne Rehwildnachsuche erlebt die über 2 Reviere hinaus ging. Es genügt also dem Nachbar oder einem seiner Mitjäger anzurufen und kurz bescheid zu geben, das man mal eben in sein Revier sollte, und ob er dabei sein will oder nicht.
Im Handyzeitalter sollte auch das mit der erreichbarkeit kein Problem sein.
 
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Mit der Erreichbarkeit ist es dann ein Problem, sofern Sie einen Schweisshundefürer bei seiner """"Arbeit"""" behindert. Der läut los und hört dann auf wenn er erfolgreich war oder aus div. Gründen unterbrochen werden muss.

Diese Leute sind in der Regel über jeden Zweifel erhaben und laufen nicht aus Lust und Dollerei in fremden Revieren rum.

Diejenigen welche keine Nachsuchenführer in Revieren sehen wollen, haben doch oft nur was zu verheimlichen.
 
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Wenn sie tatsächlich über jeden Zweifel erhaben sind ist das schon OK, aber kennen sollte man sich dafür schon, denn die Kriterien nach denen in BW ein Nachsuchenführer bestätigt wird sagen nur, dass er nen guten Hund hat und das sagt noch nix über seinen Character.
Da ist mir Nachbar X mit Hundi Y den man gut kennt doch 1000 mal lieber. Aber nach der Nachsuchenregelung ist der meines Wissens nach nicht befugt ohne die Begleitung eines JAB in nem anderen Revier zu suchen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Diejenigen welche keine Nachsuchenführer in Revieren sehen wollen, haben doch oft nur was zu verheimlichen.

Damit hast du wohl nicht ganz unrecht.
 
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Mal kurz zusammengefasst:

1. Ich habe vollstes Verständnis dafür, daß Jagdherren wissen wollen, was in ihren Revieren abläuft. Aber wenn sie/ihre Vertreter nicht erreichbar sind, kann das nicht den Abbruch einer Nachsuche durch anerkannte Schweißhundeführer bedeuten.

2. Wenn aber einer die Fortführung einer Nachsuche durch sein Revier unterbindet, dann gehört dem der Jagdschein abgenommen!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Targethunter:
Wäret Ihr grundsätzlich dafür, dass anerkannte Schweißhundeführer auch über Reviergrenzen hinaus suchen dürfen? Also ohne vorheriger Abstimmung mit dem Nachbarpächter?
<HR></BLOCKQUOTE>

Nein.

WH
Amadeus
 
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OK. Bei einer "Nein" - Argumentation stellt sich aber nun doch die Frage:

Der anerkannte NF steht auf einer Wundfährte vor der Reviergrenze und kann den anderen Revierpächter nicht erreichen!

Was ist dann zu tun?

Soll der anerkannte NF die Nachsuche deswegen abbrechen??

Ich kann das so nicht nachvollziehen!!!

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