Nachsuchen

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> Wenn ich die jagdliche Qualifikation des durchschnittlichen Revierinhabers mit der des durchschnittlichen NF vergleiche, komme ich bezüglich dieses Spezialgebiets "Nachsuche" zu einem eindeutigen Ergebnis.
<HR></BLOCKQUOTE>
Das würde ich auch nicht unterschreiben, obwohl du in vielen Fällen natürlich recht hast.
Aber die Nachsuchenvereinbarung erlaubt es dem Schütze ja theoretisch jeden bestätigten Hansel zu holen. Das kann dann auch ein noch unerfahrener Jäger sein, dessen Wuffi ne Schweißprüfung hat, und dem soll man dann pauschal die Erlaubniss erteilen im Revier rumzurasen???
(Das ist jetzt natürlich ein provokanter spezialfall). Ich will nur zeigen, was passieren könnte.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von franky_mp:


Vielleicht entscheide ich mich ja auch dafür selber die Suche weiterzumachen, in meinem Revier, wenn ich grad Zeit habe und nicht jeden bei mir rumschlappen lassen möchte.

<HR></BLOCKQUOTE>

Und wenn Du keine Zeit hast? Oder wenn sich die Suche für Deinen Hund als zu schwierig herausstellt, weil er halt nur zwei oder dreimal im Jahr nachsucht?
Warum ist das denn so schlimm, wenn ein Schweihundführer Dein Revier betritt? Bist Du misstrauisch, dass er noch was anderes erlegt und nicht nur das kranke Stück? Oder hast Du Angst, dass er Deine Kanzeln und Kirrungen o.ä. inspiziert?
Warum sollte er? Das interessiert doch eh keinen, wenn man auf der Nachsuche ist. Dann will man ans Stück und freut sich, wenn man es kriegt.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hälge:


Dein oberes Post habe ich so verstanden, dass der Jagdnachbar entscheiden soll, ob die Nachsuche weitergeführt wird ober nicht.
<HR></BLOCKQUOTE>

In der Situation entscheidet der JAB nicht mehr OB eine Nachsuche bei ihm weitergeführt wird er entscheidet nur noch WER eine Nachsuche bei ihm weiterführt, selbst das WIE nämlich sachgerecht steht nicht mehr in Frage.

Lösung kann sein:

a) der JAB gestattet die Fortsetzung der Nachsuche ggf. unter Festlegung wer daran teilnehmen darf.
b) der JAB sucht selbst nach
c) der JAB beauftragt seinerseits jemand mit der Nachsuche

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von franky_mp:

Das kann dann auch ein noch unerfahrener Jäger sein, dessen Wuffi ne Schweißprüfung hat,
<HR></BLOCKQUOTE>

Seit wann ist jeder Führer von einem Wuffi mit Schweißprüfung ein bestätigter Nachsuchenführer?
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von franky_mp:


Aber die Nachsuchenvereinbarung erlaubt es dem Schütze ja theoretisch jeden bestätigten Hansel zu holen. Das kann dann auch ein noch unerfahrener Jäger sein, dessen Wuffi ne Schweißprüfung hat, und dem soll man dann pauschal die Erlaubniss erteilen im Revier rumzurasen???
<HR></BLOCKQUOTE>

Soooo einfach ist es nun auch wieder nicht, bestätigter SChweißhundführer zu werden. In RLP zählt nicht nur die Prüfung des Hundes, sondern auch die Erfahrung des Führers, um eine Anerkennung zu kriegen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Targethunter:


Der anerkannte NF steht auf einer Wundfährte vor der Reviergrenze und kann den anderen Revierpächter nicht erreichen!

1. Was ist dann zu tun?

2. Soll der anerkannte NF die Nachsuche deswegen abbrechen??
<HR></BLOCKQUOTE>

1. Polizei anrufen, die Revierinhaber hinterlassen meist mehrere Telefonnummern bzw. die Namen von Beauftragten.

2. Wenn er keine Anzeige wegen Wilderei riskieren will ist er gut beraten. Der Fall das wirklich Niemand trotz wiederholtem Kontaktbemühen erreichbar ist, dürfte aber nur theoretisch sein.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
Gottseidank lebe ich in Niedersachsen! Leider herrschen gerade in den "neuen" Ländern immer noch falsche Vorstellungen vor, mit denen die dortigen Nachsuchenführer zu kämpfen haben (siehe franky)!
Ich kenne keinen an der Grenze benachrichtigten Revierinhaber, der mir sagen kann, ob das Stück zu kriegen ist oder nicht. Der Einzige, der das vielleicht kann, ist doch der Nachsuchenführer! Und selbst da gilt: Nichts ist so unvorhersehbar wie das Ende eines Krieges, einer Ehe und einer Nachsuche!
Amadeus, lass doch Deine Animositäten gegenüber Vereinen, Du bist doch eigentlich ein ganz netter Kerl!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Seit wann ist jeder Führer von einem Wuffi mit Schweißprüfung ein bestätigter Nachsuchenführer?
In BW ist das die ausreichende Vorraussetzung, in sonderfällen darf der Hundeobmann dich sogar ohne Schweißprüfung bestätigen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR> Und wenn Du keine Zeit hast? Oder wenn sich die Suche für Deinen Hund als zu schwierig herausstellt, weil er halt nur zwei oder dreimal im Jahr nachsucht?
Warum ist das denn so schlimm, wenn ein Schweihundführer Dein Revier betritt? Bist Du misstrauisch, dass er noch was anderes erlegt und nicht nur das kranke Stück? Oder hast Du Angst, dass er Deine Kanzeln und Kirrungen o.ä. inspiziert?
Warum sollte er? Das interessiert doch eh keinen, wenn man auf der Nachsuche ist. Dann will man ans Stück und freut sich, wenn man es kriegt. <HR></BLOCKQUOTE>

1. Diese Entscheidung sollte aber grundsätzlich in die Verantwortung des JAB gestellt werden.

2. Der Nachsuchenführer mag vielleicht nicht das Problem sein, aber da ist ja immer noch ne Corona dabei.

Grundsätzlich stimmen eure Überlegungen ja, es geht mir nur darum die extremfälle aufzuzeigen, die passieren könnten, bzw. die Beschränkungen meines Jagdrechts, wenn eine Nachsuchenvereinbarung gesetzlich verankert wird.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hälge:


Soooo einfach ist es nun auch wieder nicht, bestätigter SChweißhundführer zu werden. In RLP zählt nicht nur die Prüfung des Hundes, sondern auch die Erfahrung des Führers, um eine Anerkennung zu kriegen.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist von Land zu Land so unterschiedlich das ihr beide richtig liegen könnt.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


2. Wenn er keine Anzeige wegen Wilderei riskieren will ist er gut beraten.

Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>

Für RLP gilt, dass ein anerkannter Schweißhundführer auf der Schweißfährte mit der Waffe ohne langes Lameng eine (und nicht nur eine) Reviergrenze überschreiten darf. Da würdest Du also mit einer Anzeige wegen Wilderei nicht weit kommen.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hälge:
Warum ist das denn so schlimm, wenn ein Schweihundführer Dein Revier betritt? <HR></BLOCKQUOTE>

Vielleicht aus dem selben Grund wie ich.

Weil man keinen Einfluß hat, wer best. Schweißhundführer wird und von 10 die ich weiß ungefähr 8 genau die Leute sind die ich niemals in meinem Revier sehen möchte. Wie gesagt ...Edit..., Schreiberlinge, Plaudertaschen.

WH
Amadeus

[ 05. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von hälge:
Für RLP gilt, dass ein anerkannter Schweißhundführer auf der Schweißfährte mit der Waffe ohne langes Lameng eine (und nicht nur eine) Reviergrenze überschreiten darf. Da würdest Du also mit einer Anzeige wegen Wilderei nicht weit kommen.<HR></BLOCKQUOTE>

Dort wo das anders geregelt ist stellt sich die Frage ja gar nicht. Hier in Bayern riskiert er eine Anzeige und das ist gut so.

WH
Amadeus
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Gottseidank lebe ich in Niedersachsen! Leider herrschen gerade in den "neuen" Ländern immer noch falsche Vorstellungen vor, mit denen die dortigen Nachsuchenführer zu kämpfen haben (siehe franky)!

1. Ich bin Schwabe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

2. Ich habe eigentlich keine Vorurteile, im Odenwald empfinde ich die Nachsuchenvereinbarung sogar als etwas positives.
Ich finde aber sie sollte auf freiwilliger Basis bestehen bleiben.
Wir haben schon genug Gesetze und Verordnungen denen wir uns unterwerfen müssen.
Im Eingangsposting ging es auch darum ob die Nachsuche ohne die Kenntniss eines JAB durchgeführt werden darf, und das sehe ich als problematisch.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Amadeus:


Vielleicht aus dem selben Grund wie ich.

Weil man keinen Einfluß hat, wer best. Schweißhundführer wird und von 10 die ich weiß ungefähr 8 genau die Leute sind die ich niemals in meinem Revier sehen möchte. Wie gesagt ...Edit..., Schreiberlinge, Plaudertaschen.

WH
Amadeus
<HR></BLOCKQUOTE>

Dann hol doch die zwei, die übrig sind.

Gegen den letzten Abschnitt verwahre ich mich entschieden. Solche pauschalen Verunglimpfungen helfen überhaupt niemandem weiter.

[ 05. M
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat
Dann hol doch die zwei, die übrig sind.
Genau darum geht es ja!
Wenn nun der Schütze aus dem Nachbarrevier einen der gloreichen 8 holt will man sich die Möglichkeit sichern und sagen dürfen:
in mein Revier kommt nur einer von den guten 2. So einfach ist das!
 

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