halten wir uns mal vor augen, wie das größtenteils zugehen wird?
jäger a schießt auf ein viech x. er glaubt, gut getroffen zu haben, geht mit dem hunderl auf den anschuss und findet das viech nicht! es folgt herumgetrampel und man lässt das hunderl suchen, in der hoffnung das viech möglichst bald zu finden.
vielleicht ists schon zu dunkel und man bricht ab! morgen gehts weiter.
und dann dauerts halt länger! man denkt sich (wenns am abend war!), "probier mas morgen nochmal!" - denn man wird in den meisten fällen nicht sofort einen hundeführer verständigen, der dann am nächsten morgen 5 m vom letzten schweiß, den man gefunden hat, das verendete viech findet!
[abgesehen davon wirds in den meisten fällen auch gut gehen!]
ob man einen hundenführer ruft - diese frage stellt sich ja erst, wenn das viech schon studenlang irgendwo leidet! und wenn ich dann beim telefonieren bin, sollts auch kein problem sein, die nachbarpächter präventiv zu verständigen, dass es zu einer grenzüberschreitung kommen könnte und um genehmigung bitten.
denn niemand hier kann mir überzeugend erklären, dass hier der tierschutz vorgeht!
niemand!! wenn ein viech schon stunden-, vielleicht sogar nächtelang leidet, dann machen 1, 2 h mehr das kraut auch nicht mehr fett. es ist eher schlimm genug, dass man sich nicht früher um ein rasches ende kümmert.
und apropos "zeit": zeit ist in der regel genug, um den nachbarn zu verständigen. man sollte halt nicht warten bis man immer man immer näher zur grenze kommt, sondern präventiv die sache abklären. denn das prozedere vom bestellen des hundeführers über einweisen etc. ist ein längeres und sicher kein 5min akt - innerhalb dieser zeit sollte es schon möglich sein!
abschließend sei auch noch festgehalten, dass bei zu lockerer handhabung dieser angelegenheiten (überschreiten der grenzen ohne erlaubnis!) sehr bald größte probleme auftreten werden: wilde streitigkeiten, vorwürfe, verdachtsmomente, misstrauen etc.pp.
das führt bis zu dem punkt, wo auch jeder "normale" (als noch nicht bestätigte) hundeführer die grenze überschreitet, nachher vielleicht nicht mal dem nachbar davon berichtet, da eh alles glatt lief etc.
an das schlimmste möchte ich derweilen noch gar nicht denken...
sollte es aus irgendwelchen plausiblen gründen nicht möglich sein, jmd zu erreichen, dann soll in diesem (aber wirklich nur "diesem") ausnahmefall auch unerlaubte grenzüberschreitung gerechtfertigt sein, aber diesen ausnahmecharakter darf die regelung nicht verlieren!
meine meinung!
gruß
m.
edith hat weder alle vorhergegangen seiten noch den wuh artikel gelesen!!
[ 27. Februar 2007: Beitrag editiert von: matador ]