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Der materielle Schaden kann in Brandenburg bis zu einem gewissen Betrag ersetzt werden, analog zur Landwirtschaft.Mir als von deutschen Gesetzen und Verordnungen etc. nicht betroffenem „Nachbarn“ stellt sich folgende Frage bzw. folgendes Thema: in diesem Fall, wo ein Hundeführer ( Hundebesitzer) in Ausübung einer gesetzlichen Verpflichtung(?) ( Wild möglichst rasch von Leiden zu erlösen) durch einen Wolf ( oder mehrere) seinen Hund verliert, erleidet materiell ( vom ideellen Schaden redet niemand) Schaden an seinem Eigentum. Ist dieser Schaden nicht bei denen einklagbar, die durch Bejagungsverbote bzw. Blockaden von Abschußverordnungen das Risiko des Schadensfalles erhöhen? Diese und damit verbundene Rechtsfragen sollten im Sinne der Jäger, Landwirte……von guten Anwälten überprüft werden, um bei eventueller Erfolgsaussicht Schadensersatz bei den Wolfsschützern +& einzuklagen.
rechy
Nachtrag: muß mich korrigieren Jagdhunde sind nicht explizit aufgeführt.
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