Muss man einen Luchs im Revier den Behörden melden?

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Dipferlscheisser.

Hatten erst einen toten Luchs. Aussage vom BJV: der Polizei melden.

Und du hosd rechd und i mei ruah
 
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Dipferlscheisser.
Wer keine Argumente hat, der versucht es halt mit persönlichen Angriffen.

Der Titel dieses Fadens lautet: Muss man einen Luchs im Revier den Behörden melden?

Anders gefragt: Gibt es irgendwelche rechtsverbindlichen Vorschriften, nach denen man einen lebenden oder toten Luchs im Revier irgendwem melden müsste?

Den toten Luchs trage ich in meine Streckenliste Teil B ein, da ist eine Zeile dafür vorgesehen. Und wenn ich dem schwerkranken Luchs einen Fangschguss gebe, mache ich eine Meldung nach Art. 32 Absatz 5 BayJG. Von anderen Meldepflichten weiß ich nichts.

Hatten erst einen toten Luchs. Aussage vom BJV: der Polizei melden.
Wen interessiert in dem Zusammenhang, was der private Verein BJV dazu sagt?

Ich habe heute viel über die Luchsbeauftragten des BJV und ihre Kompetenz gelernt.
 
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Luchs und LfU? In Bayern keine gute Konstellation. Schaut mal auf die Seite, da ist immer noch keine Reproduktion gemeldet, obwohl diese sowohl im Steinwald als auch im Fichtelgebirge stattgefunden hat und nicht nur einmal.

S. Wölfl hat im Bayer. Wald fleißig von den Jägern Luchsmeldungen einkassiert. Als die Jäger dann mal eine Zusammenstellung der Meldungen haben wollten, wurde dies verweigert. Das Bundesumweltinformationsgesetz gilt dort, weil S. Wölfl vermutlich keine staatliche Stelle ist. So wird man aufs Kreuz gelegt.
Ich weiß nicht wie das dann zum Schlus ausgegangn ist.

Luchse zu melden halte ich für sinnvoll. Aber das LfU hat das Vertrauen der Jäger verspielt. Siehe Beitrag in der WuH ''ausgeluchst'' Ich kann diesen Beitrag nur jeden empfehlen, von der WuH sehr gut recherchiert.
Der Laden ist jetzt erst mal in der Bringschuld was die Glaubwürdigkeit angeht.

Es wurden nachweislich ohne Genehmigung Luchse ausgesetzt, halbzahm, spielten mit Hunden von Spaziergängern. Solchen Sachen wird nicht nachgegangen, es ist ein einziger Sumpf.

Aber mysteriösen Funden von Luchsteilen, da läuft die ganze Maschinerie an.

Verwaiste Jungluchs tauchen jedes Jahr auf und werde ausgewildert. Natürlich hat die Mama wieder ein böser Jäger vermutlich erlegt.
 
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Nachdem in den kommenden Tagen die Waldvernichter-Ziegen vom Naturschutz wieder in unserem Revier aufschlagen werden: Hat zufällig jemand einen Luchs zum Auswildern übrig? oder einen Wolf? Die Ernährungssituation wäre erstmal für ein Paar Tage gesichert (bei 40 bis 50 Ziegen). Das Eingewöhnungsgehege wird voraussichtlich übers Wochenende errichtet und die potentiellen Beutetiere eingestellt.
 
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Ich habe zwei unterschiedliche Luchse gemeldet, jedoch keine Details wie genaue Örtlichkeit preisgegeben, nur so ungefähr. Es kamen zwar Nachhakungen, jedoch blieb ich stur.
 
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Nachdem in den kommenden Tagen die Waldvernichter-Ziegen vom Naturschutz wieder in unserem Revier aufschlagen werden: Hat zufällig jemand einen Luchs zum Auswildern übrig? oder einen Wolf? Die Ernährungssituation wäre erstmal für ein Paar Tage gesichert (bei 40 bis 50 Ziegen). Das Eingewöhnungsgehege wird voraussichtlich übers Wochenende errichtet und die potentiellen Beutetiere eingestellt.
Naja bei uns haben die Fachkräfte für Wald in Einklang mit denen für Naturschutz einen Basaltbuckel mit gesicherter Laubholzverjüngng unter Zaun als Waldweidegebiet ausgewiesen. der Zaun stand ja schon. Neben dem jeweiligen Fachgebiet muss man halt auch was von Tierhaltung verstehen. Der Nanu macht uns ja immer wieder mit Negativbeispielen mal vor. Da kamen Rhönschafe rein, die haben erst mal den Baumbestand der ersten AK vernichtet aber dann vom anderen Zeug nichts gefressen. Reitgräser sind halt kein Schaffutter.Nach zwei Jahren war das Projekt beendet. Die Besitzerin sagte, sie muss den Schafen erst mal im Herbst wieder was auf die Rippen füttern, so klapperdürr waren die.
Du brauchst mir nix zu sagen. In meinem Pirschberzirk trieb ein Wanderschäfer im Jahr mindestens zwei Mal seine Schafe durch. Entlang der Wege sah es aus wie wenn dort Massen von Rotwild vorkommen. Als ihm das verboten wurde, wuchs plötzlich der Ahorn wieder.
Wenn es damals Luchse hier gegeben hätte, würden die bestimmt sich von einen Kulturzaun mit 1,5 m nicht abhalten lassen.
Ich hatte selbst Schafe, da wo sie hingehören. Ansonsten erfreue ich mich an freilebenden Huftierherden, da könnte sich der Luchs gerne das eine oder andere Stück holen. Haustierübergriffe gab es bei uns soweit ich weiß noch nie.
 
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Der UNB kann man eine Luchsbeobachtung bedenkenlos melden. Die haben selbst NULL Interesse daran dass ein Luchsnachweis publik wird und werden im Gegenteil ggf. eher versuchen, dort den Druck rauszunehmen.

Die Meldung ist für die UNB deshalb wertvoll, weil bei größeren Bauprojekten - Eisenbahn, Straßenbau usw. - darauf zurückgegriffen werden kann. Der Projektträger wird dann verpflichtet, die Möglichkeit eines Luchsvorkommens bei der Planung in Betracht zu ziehen. Er muss dann sicherstellen, dass den Luchsen durch die Planung kein Schaden droht und der Behörde darüber Rechenschaft ablegen. Das gilt natürlich nicht nur für den Luchs, sondern auch für alle anderen geschützten und seltenen Arten wie z.B. den Schwarzstorch.

Die Meldedaten - die sog. Artenschutzkartierung "ASK" - sind natürlich nicht öffentlich und können nur von wenigen Behörden eingesehen werden. Von daher keine Sorge dass plötzlich Hinz und Kunz durchs Revier poltern wenn man der UNB eine interessante Beobachtung mitteilt.
Richtig. Glaub auch, das das nirgends steht.

Aber gehen wir mal vom Worst Case Szenario aus:

Ein Mountainbiker, der eh schon Stress mit dem Jäger hat, findet einen toten Luchs. Der ruft dann den örtliche PETA Waschl an. Die holen den Luchs (wäre dann Wilderei, aber egal). Ein befreundeter Sportschütze haut dem Luchskadaver eine .22 lfb rein.
Wer, glaubst du, steht auf der Liste der Verdächtigen ganz oben ?

Und ja, das ist so ähnlich schon vorgekommen.
In dem Wolf, der im Schluchsee gefunden wurde, steckte ebenfalls ein Geschoss des Kalibers .22lfB
 
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Och @colchicus, das müsstest Du doch bei Deinem Hintergrund wissen:

S. Wölfl hat im Bayer. Wald fleißig von den Jägern Luchsmeldungen einkassiert. Als die Jäger dann mal eine Zusammenstellung der Meldungen haben wollten, wurde dies verweigert. Das Bundesumweltinformationsgesetz gilt dort, weil S. Wölfl vermutlich keine staatliche Stelle ist. So wird man aufs Kreuz gelegt.
Ich weiß nicht wie das dann zum Schlus ausgegangn ist.

Natürlich gilt da das BAYERISCHE UIG (das aber in den einschlägigen Abschnitten mit dem Bundesgesetz auf den ersten Blick deckungsgleich ist. Danach wäre Frau Wölfl auch als Privatperson, soweit sie mit der Datensammlung offiziell betraut wurde, "informationspflichtige Stelle" i.S.v. §2 (1) 2. BayUIG und dürfte die Auskunft dann nur bei Vorliegen der Gründe nach §7 und §8 verweigern. Wahrscheinlich greift da dann der §7 (1) 4.

Das kann man jetzt beklagen und rumlamentieren, oder man spielt nach den Regeln und sorgt dafür, dass man als LJV selber die sammelnde Institution ist, dann muss man niemanden fragen, weil man die Daten ja bereits hat ...

Das eine ist der Stammtisc-Weg, das andere der für Intelligente. :p
 
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BayUIG und dürfte die Auskunft dann nur bei Vorliegen der Gründe nach §7 und §8 verweigern. Wahrscheinlich greift da dann der §7 (1) 4.
Es ist doch völlig unerheblich ob die Dame Auskunft geben muss oder Auskunft berechtigt verweigert. Sie gibt keine Auskunft und deshalb gibt man ihr und ihresgleichen keine Informationen mehr - und auch nicht dem BJV.
 
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Ganz aktuell von heute, Zeitschrift „Jagd in Baden-Württemberg“, Ausgabe 09/2024:
 

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Es ist doch völlig unerheblich ob die Dame Auskunft geben muss oder Auskunft berechtigt verweigert.

Nein, das sind formal verschiedene Sachen.

Sie gibt keine Auskunft und deshalb gibt man ihr und ihresgleichen keine Informationen mehr - und auch nicht dem BJV.

Und dann jammert man rum, weil man das nicht bekommt, was man haben will, was man aber nur bekommt, wenn Zahlen vorliegen? Sehr clever.
 
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Nein, das sind formal verschiedene Sachen.
Du willst es nicht verstehen oder Du kannst es nicht verstehen. Es gibt keine Auskunft von der Dame, das allein zählt; der/ihr Grund ist belanglos.
Und dann jammert man rum, weil man das nicht bekommt, was man haben will, was man aber nur bekommt, wenn Zahlen vorliegen? Sehr clever.
Sie hat doch Informationen (Zahlen?) bekommen. Man bat doch nur um die Zusammenfassung der Daten die man ihr gegeben hat. Macht sie nicht. Gut man lernt daraus und stellt die Zusammenarbeit ein. Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße. Mag eine Seite nichts zurückgeben wird es Zuarbeit, dazu sind viele nicht bereit.

Niemand muss sich wundern, wenn die Jäger mauern. Von mir bekommt man nur Daten, wenn ich a dazu gezwungen bin (was sich leicht auf die Qualität der Daten auswirken kann) oder ich b die vertragliche Zusicherung habe das Ergebnis der Erhebung zu bekommen.
 
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Luchse, Uhus, Schwarzstörche meldet man sinnvoller Weise für Reviere, deren JÜB man nicht mag, nicht in unmittelbarer Umgebung.
Das erinnert mich an eine Aussage von meinem Dad, aus der Zeit, wo noch zahlreiche Gäste von den Revierleitern auf Hirsche geführt werden mussten: "Der XY hat immer dicke Hirsch gesehen, aber immer nur bei den Kollegen im Revier. B ei ihm gab es scheinbar keine Hirsch. Keine Hirsch, keine Gäste zu führen. Seltsamer weise hat er aber immer, wenn er selbst nen Hirsch frei hatte, dann hat er den auch geschossen. In seinem Revier, wo es ja keine Hirsche gab..."
 

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