Wer keine Argumente hat, der versucht es halt mit persönlichen Angriffen.Dipferlscheisser.
Wen interessiert in dem Zusammenhang, was der private Verein BJV dazu sagt?Hatten erst einen toten Luchs. Aussage vom BJV: der Polizei melden.
Naja bei uns haben die Fachkräfte für Wald in Einklang mit denen für Naturschutz einen Basaltbuckel mit gesicherter Laubholzverjüngng unter Zaun als Waldweidegebiet ausgewiesen. der Zaun stand ja schon. Neben dem jeweiligen Fachgebiet muss man halt auch was von Tierhaltung verstehen. Der Nanu macht uns ja immer wieder mit Negativbeispielen mal vor. Da kamen Rhönschafe rein, die haben erst mal den Baumbestand der ersten AK vernichtet aber dann vom anderen Zeug nichts gefressen. Reitgräser sind halt kein Schaffutter.Nach zwei Jahren war das Projekt beendet. Die Besitzerin sagte, sie muss den Schafen erst mal im Herbst wieder was auf die Rippen füttern, so klapperdürr waren die.Nachdem in den kommenden Tagen die Waldvernichter-Ziegen vom Naturschutz wieder in unserem Revier aufschlagen werden: Hat zufällig jemand einen Luchs zum Auswildern übrig? oder einen Wolf? Die Ernährungssituation wäre erstmal für ein Paar Tage gesichert (bei 40 bis 50 Ziegen). Das Eingewöhnungsgehege wird voraussichtlich übers Wochenende errichtet und die potentiellen Beutetiere eingestellt.
Der UNB kann man eine Luchsbeobachtung bedenkenlos melden. Die haben selbst NULL Interesse daran dass ein Luchsnachweis publik wird und werden im Gegenteil ggf. eher versuchen, dort den Druck rauszunehmen.
Die Meldung ist für die UNB deshalb wertvoll, weil bei größeren Bauprojekten - Eisenbahn, Straßenbau usw. - darauf zurückgegriffen werden kann. Der Projektträger wird dann verpflichtet, die Möglichkeit eines Luchsvorkommens bei der Planung in Betracht zu ziehen. Er muss dann sicherstellen, dass den Luchsen durch die Planung kein Schaden droht und der Behörde darüber Rechenschaft ablegen. Das gilt natürlich nicht nur für den Luchs, sondern auch für alle anderen geschützten und seltenen Arten wie z.B. den Schwarzstorch.
Die Meldedaten - die sog. Artenschutzkartierung "ASK" - sind natürlich nicht öffentlich und können nur von wenigen Behörden eingesehen werden. Von daher keine Sorge dass plötzlich Hinz und Kunz durchs Revier poltern wenn man der UNB eine interessante Beobachtung mitteilt.
In dem Wolf, der im Schluchsee gefunden wurde, steckte ebenfalls ein Geschoss des Kalibers .22lfBRichtig. Glaub auch, das das nirgends steht.
Aber gehen wir mal vom Worst Case Szenario aus:
Ein Mountainbiker, der eh schon Stress mit dem Jäger hat, findet einen toten Luchs. Der ruft dann den örtliche PETA Waschl an. Die holen den Luchs (wäre dann Wilderei, aber egal). Ein befreundeter Sportschütze haut dem Luchskadaver eine .22 lfb rein.
Wer, glaubst du, steht auf der Liste der Verdächtigen ganz oben ?
Und ja, das ist so ähnlich schon vorgekommen.
S. Wölfl hat im Bayer. Wald fleißig von den Jägern Luchsmeldungen einkassiert. Als die Jäger dann mal eine Zusammenstellung der Meldungen haben wollten, wurde dies verweigert. Das Bundesumweltinformationsgesetz gilt dort, weil S. Wölfl vermutlich keine staatliche Stelle ist. So wird man aufs Kreuz gelegt.
Ich weiß nicht wie das dann zum Schlus ausgegangn ist.
Es ist doch völlig unerheblich ob die Dame Auskunft geben muss oder Auskunft berechtigt verweigert. Sie gibt keine Auskunft und deshalb gibt man ihr und ihresgleichen keine Informationen mehr - und auch nicht dem BJV.BayUIG und dürfte die Auskunft dann nur bei Vorliegen der Gründe nach §7 und §8 verweigern. Wahrscheinlich greift da dann der §7 (1) 4.
Es ist doch völlig unerheblich ob die Dame Auskunft geben muss oder Auskunft berechtigt verweigert.
Sie gibt keine Auskunft und deshalb gibt man ihr und ihresgleichen keine Informationen mehr - und auch nicht dem BJV.
Du willst es nicht verstehen oder Du kannst es nicht verstehen. Es gibt keine Auskunft von der Dame, das allein zählt; der/ihr Grund ist belanglos.Nein, das sind formal verschiedene Sachen.
Sie hat doch Informationen (Zahlen?) bekommen. Man bat doch nur um die Zusammenfassung der Daten die man ihr gegeben hat. Macht sie nicht. Gut man lernt daraus und stellt die Zusammenarbeit ein. Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße. Mag eine Seite nichts zurückgeben wird es Zuarbeit, dazu sind viele nicht bereit.Und dann jammert man rum, weil man das nicht bekommt, was man haben will, was man aber nur bekommt, wenn Zahlen vorliegen? Sehr clever.
Das erinnert mich an eine Aussage von meinem Dad, aus der Zeit, wo noch zahlreiche Gäste von den Revierleitern auf Hirsche geführt werden mussten: "Der XY hat immer dicke Hirsch gesehen, aber immer nur bei den Kollegen im Revier. B ei ihm gab es scheinbar keine Hirsch. Keine Hirsch, keine Gäste zu führen. Seltsamer weise hat er aber immer, wenn er selbst nen Hirsch frei hatte, dann hat er den auch geschossen. In seinem Revier, wo es ja keine Hirsche gab..."Luchse, Uhus, Schwarzstörche meldet man sinnvoller Weise für Reviere, deren JÜB man nicht mag, nicht in unmittelbarer Umgebung.
Dann hat der XY ja alles richtig gemacht.Seltsamer weise hat er aber immer, wenn er selbst nen Hirsch frei hatte, dann hat er den auch geschossen.