Muss man einen Luchs im Revier den Behörden melden?

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Waidmannsheil,

rein hypothetisch:

Wenn ihr einen bestätigten Luchs in eurem Revier hättet (Sichtung, Rehwild gerissen, Spuren,...) muss man seine Anwesenheit bei der UNB des Landratsamtes melden?
Bei Schwarzstörchen ist es ja so meines Wissens.
Im Internet habe ich dazu leider nichts gefunden außer die Seiten vom NABU und PETA oder die freiwillige Meldung an das LfU.

Ist es tatsächlich so, dass die Luchsmeldung in Bayern freiwillig ist?

Vielen Dank für eure Antworten.
 
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Waidmannsheil,

rein hypothetisch:

Wenn ihr einen bestätigten Luchs in eurem Revier hättet (Sichtung, Rehwild gerissen, Spuren,...) muss man seine Anwesenheit bei der UNB des Landratsamtes melden?
Bei Schwarzstörchen ist es ja so meines Wissens.
Im Internet habe ich dazu leider nichts gefunden außer die Seiten vom NABU und PETA oder die freiwillige Meldung an das LfU.

Ist es tatsächlich so, dass die Luchsmeldung in Bayern freiwillig ist?

Vielen Dank für eure Antworten.

Zwingend! Aber nur mit gleichzeitiger Nennung von Kaliber und Geschoss!
NANU u.a. brauchst' nix melden, die sind sowieso ins System der UNB integriert und per Standleitung verbunden.

Fragen gibt's... :unsure:
 
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Wenn es freiwillig sein sollte, wäre meine Empfehlung, dies nicht zu tun.
Bei mir waren (ganz andere Ecke Deutschlands) auch mal Luchs und Wolf. Und alle Beteiligten haben dicht gehalten, damit die Reviere nicht mit Balkonbiologen und Hobbyfotographen überschwemmt werden.
 
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Waidmannsheil,

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Wenn ihr einen bestätigten Luchs in eurem Revier hättet (Sichtung, Rehwild gerissen, Spuren,...) muss man seine Anwesenheit bei der UNB des Landratsamtes melden?
Bei Schwarzstörchen ist es ja so meines Wissens.
Im Internet habe ich dazu leider nichts gefunden außer die Seiten vom NABU und PETA oder die freiwillige Meldung an das LfU.

Ist es tatsächlich so, dass die Luchsmeldung in Bayern freiwillig ist?

Vielen Dank für eure Antworten.
Warum sollte man das melden und dann auch noch freiwillig, wo es doch keinen Zwang gibt?
Also bekannt ist mir das nicht, bin aber auch kein Bayer!
D.T.
 
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Zwingend! Aber nur mit gleichzeitiger Nennung von Kaliber und Geschoss!
NANU u.a. brauchst' nix melden, die sind sowieso ins System der UNB integriert und per Standleitung verbunden.

Fragen gibt's... :unsure:
Solche Antworten sind nicht hilfreich. Da fragt ein anderer Jäger, was er tun muss, um regionalen Gesetzen zu folgen und Du zweifelst die Sinnhaftigkeit der Frage an.
 
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Also die Frage war ja, ob man als Revierpächter o. Jäger einen bestätigten Luchs in seinem Revier melden MUSS.

Das man es bei Freiwilligkeit nicht macht versteht sich ja von selbst, wie oben ja bereits schon freundlicherweise dargelegt wurde obwohl es die Frage nicht beantwortet.

Was an meiner Frage nicht sinnvoll ist oder was an der Formulierung fehlerhaft ist, ist mir schleierhaft.

Habe aber auch kein Abi und nicht studiert vielleicht liegt´s ja da dran 🤷‍♂️😉

Das man dem NABU oder sonst einem Kasperlverein nichts melden MUSS ist sogar mir klar.
Es wurde ja auch explizit nach der Meldung bei der Behörde gefragt.

Aber anscheinend besteht keine Meldepflicht oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Eine Pflicht gibt es m.W.n. nicht!
Es ist aber durchaus sinnvoll bestätigte Großprädatoren an die entsprechende Stelle zu melden, da sich daraus wichtige Informationen zur Verbreitung und Populationsgröße dieser Wildart ableiten lassen.

Beispiel Wolf: Das bestätigte Vorkommen des Wolfes hat Auswirkunge auf die Ausweisung von Wolfsgebieten was wiederum die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen beeinflusst. Darüber hinaus trägt das melden dazu bei einen Überblick über die Populationsgröße zu gelangen was nicht zu letzt für den günstigsten Erhaltungszustand und alles was da dran hängt von Bedeutung ist.

Zum Thema Störungen: ich jage in einem Revier wo Luchs und Schwarzstorch vorkommen und habe dadurch bedingt noch keine Störung durch andere Leute erlebt, weder durch neugierige Privatleute (die i.d.R. nichtmal von dem Vorkommen wissen) noch durch offiziell mit dem Monitoring betrautes Personal.


Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
 
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Gesetzt den Fall, das man melden muss.

Speicherkarten können defekte aufweisen, Risse können verschwinden, Trittsiegel werden verwaschen oder vielleicht läuft ein Erholungssuchender drüber?

Alles schon passiert...
 
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Den einzigen Luchs, den ich melden würde, wäre der von mir selber gesehene schwer kranke Luchs (z.B. Autounfall).
Ansonsten wird weder Luchs noch Wolf noch Schakal irgendjemanden gemeldet. Es wird von den Befürwortern zu viel Schindluder getrieben.
 
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Waidmannsheil,

rein hypothetisch:

Wenn ihr einen bestätigten Luchs in eurem Revier hättet (Sichtung, Rehwild gerissen, Spuren,...) muss man seine Anwesenheit bei der UNB des Landratsamtes melden?
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Ist es tatsächlich so, dass die Luchsmeldung in Bayern freiwillig ist?

Vielen Dank für eure Antworten.
Wir haben real Luchs im Revier (BaWü). Und zwar den besenderten Lias und auch eine Lüchsin. Letzte Bestätigung vor 2 Jahren.

Die Lüchsin haben wir der Luchsbeauftragten gemeldet, das Engagement der Dame ist, sagen wir mal freundlich, unterdurchschnittlich. Da es zumindest mich sehr gefreut hat und die Anzahl der Risse bei dem Radius überschaubar gering ist, sehe ich den Luchs als Bereicherung.

Die Dame kommt alle halbe Jahre ins Revier, meldet sich vorher (was Sie nicht muss) und liest die Kameras aus. Diese hängen aber an Plätzen, die a) man fast ohne Aussteigen aus dem Auto und b) nicht wildgeeignet sind. Hatte angeboten bessere Standorte auszuwählen, aber sie meinte, dass sie die Laufwege selber gut ermitteln kann. Zusammengefasst; bisher gefahrlose Inkompetenz.

Melden tue ich seitdem nichts mehr, obwohl wir uns sicher sind, dass da immer mal was ist, da es Phasen gibt, wo das Wild sehr scheu oder unruhig ist oder erst mitten in der Nacht mobil wird.

An Nabu und Co würde ich nie etwas melden, selbst wenn ich ein Einhorn sehen würde.

Generell bin ich vorsichtig geworden bei Behörden in Sachen Jagd. Es gibt Luchs- Wolfs-, Biber-, Gewässer,- Naturschutz und Überhauptbeauftragte und die finden immer irgendetwas, mit dem sie Dir das Leben schwer machen
 
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Man muß grundsätzlich nichts dergleichen. Worin soll denn die Handhabe bestehen um die "Pflicht" durchzusetzen?

Sämtliche Erfahrungen mit gemeldeten seltenen Arten sind durchweg negativ, das reicht von der zerlatschten Orchideenwiese bis zum vergrämten Schwarzstorch oder Seeadler.

Eine Meldung zu einem vertrauenswürdigen, fachlich versierten Sachbearbeiter würde ich dagegen auch ohne besondere Pflicht abgeben.


rechy
 

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