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:thumbup:Es geht nicht darum, bleifrei abzulehnen, sondern es geht darum,
den Zwang zu bleifrei abzulehnen!
Und Deine Argumentation läuft genau darauf hinaus, sich dem Zwang zu unterwerfen.
Und das ist absoluter Müll!
(tut mir leid, wenn ich das in dieser Deutlichkeit sagen muß. Aber ich habe zu oft in meinem Leben mit den negativen Auswirkungen staatlichen Zwangs zu tun gehabt, als das ich noch bereit bin, einen solchen widerstandslos hinzunehmen)
Rolf2
Außerdem sind folgende praktischen und rechtlichen Probleme der Umsetzung von "Bleifrei" nicht von der Hand zu weisen (wobei diese Liste nicht abschließend sein wird):
1. Wer soll die Einhaltung des "Bleifrei-Gebots" kontrollieren?
Die Polizei? Die Förster? Der Lebensmittelüberwachungsdienst?
2. Wie soll die Einhaltung des "Bleifrei-Gebots" kontrolliert werden?
Taschenkontrollen? Fleischproben-Untersuchungen? Denunziationen von "Verrätern"?
3. Interessenkonflikt: Vergrößerung des Risikos von Tierleiden (Gutachten über längere Fluchtstrecken ceteris paribus liegen vor!) durch Bleifrei-Munition gegen weniger Bleibelastung im Wildfleisch.
Würden alle Richter die Erhöhung dieses Risikos für nicht bewiesen ansehen, dagegen die Gefahr der Bleibelastung in ihrem Urteil anerkennen?
4. Wie soll das Gebot "Bleifrei" für alle Jäger durchgesetzt werden, wenn in absehbarer Zeit für seltene metrische Kaliber (z. B. 5,6 x 52R, 6,5 x 54 M, 7 x 66 v. H. oder 8 x 58 R etc.) keine Bleifrei-Fabrik-Munition zur Verfügung stehen wird? (Manche Jäger haben von diesen Patronen noch alte Fabrik-Munitionsbestände, die noch für viele Jahre reichen werden, falls einer meint, schon jetzt bräuchte man für diese Munition den gewerblichen Wiederlader )
Wäre in diesen Fällen, der Zwang zur Nutzung eines gewerbliche Wiederladers juristisch durchsetzbar?
Wenn nicht - Problem der Zuwiderhandlung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ...
5. Wenn eine Jagdwaffe nachweislich mit der verfügbaren "Bleifrei-Munition" nicht präzise genug schießt, kann dann vom Jäger verlangt werden, dass er diese Munition trotzdem auf Wild verwendet unter deutlicher Zunahme des Risikos von Tierleid? Wo bliebe da der Tierschutzgedanke?
Vermeidung des Risikos erhöhten Tierleids sollte doch wohl höher wiegen als etwas weniger Blei-Microgramm im Wildfleisch (dafür aber höhere Kupferbelastung! )?
6. Das Risiko von Fehlschüssen bei Verwendung der üblichen "Kupfer-Bleifrei-Munition" (Barnes etc.) steigt, weil der Reinigungsaufwand beim Schießen von Kupfer-Geschossen steigt. Chemische Reinigung ist in kürzeren Intervallen geboten als bei Verwendung der herkömmlichen Munition. Wenn diese unterbleibt vergrößert sich der Streukreis dieser Geschosse und Fehlschüsse sind vorprogrammiert.
Wahrscheinlich würden mir bei längerem Nachdenken noch weitere Problembereiche einfallen.
Aber diese wenigen Punkte machen doch schon einem "normal denkenden Menschen" deutlich, dass ein gesetzlicher Zwang zur Verwendung von Bleifrei-Geschossen HOCHGRADIGER UNSINN bzw. SCHWACHSINN ist!
Jahrhunderte haben wir Jäger mit Blei geschossen - ohne Vergiftungserscheinungen nach dem Verzehr von Wildfleisch!