@carcano
Schon jetzt sind die Bedingungen zum Erwerb der Jahresschießnadel so, dass es jeder, also wirklich jeder, schaffen kann.
Wer nur Büchse schießt, braucht 60 von 100 Ringen wahlweise auf eine der DJV-Wildscheiben. Und 4 von 15 Tauben zu treffen, ist doch wohl auch möglich.
Jeder kann die Disziplin schießen die er möchte, gibt ja Kugel und Schrot getrennt.
Ich schieße seit 1974 und hab die Nadel
jährlich erworben. wir machen das im Rahmen unseres Vereinsschießens das mit An-, Ein- und Preisschießen verbunden ist.
Wer freiwillig teilnimmt, empfindet das zwangsläufig nicht als Zwang. Mir würde es auch nix aus machen EINMAL im Jahr das durchziehen zu sollen (zu müssen). Bin aber auch beim Forst dabei und freue mich, ohne große Standgelder vor allem mit der Kugel schießen zu können, was ja einen oder zwei Schüsse im Revier nicht ersetzen kann.
An mir geht die Diskussion insofern vorbei, weil ich ohnehin gerne schieße, ohne Stand und Jagd verwechseln zu wollen.
Was Vorschläge für das jagdpraktische Schießen angeht, seien diese hier nochnmals einbestellt:
Stehend freihändig 100 m entfällt völlig.
Liegend freihändig 100 m entfällt oder wird gegen liegend aufgelegt ersetzt.
Stehend angestrichen bleibt.
50m auf den "Laufenden" bleibt.
Alle Scheiben enden mit der Acht!!
Wer zufällig vorne trifft, wird jetzt bei gleicher Abweichung hinten bestraft. Das ist gerechter und einleuchtend. Ein hingewckelter Trägerschuss war ja dort nicht hingezielt und würde seitenverkehrt einen Waidwundschuss bedeuten.
Wenn liegend ganz entfällt, dann sitzend aufgelegt von genormtem "Erdsitz". Die Fuchsscheibe erhält kleinere Ringe (10= 5 cm)als Ausgleich für leichteres Treffen.
"Körperfremde" Auflagen sind nicht erlaubt, außer angezogenen Jagd- (keine Schieß-)handschuhe. Wie jeder damit zurecht kommt ist dann seine Sache.
Wenngleich GK etwas anderes ist als Hornet, soll diese der Einfachheit zugelassen bleiben.
Beim WT gibts nix zu ändern, ob "Winketänzchen" oder Abruf, wenn 4 (vier!!) von 15 Tauben für die Nadel reichen.
Da verstehe einer die "teutschen Waidmänner"
mit ihren F3, R93, Rottweils, Sauers, Merkels und sonstigem edlen Schießeisen, die am Biertisch über Waffen waffeln, die wie "Gift" schießen und sie selbst die tollsten sind.
Unter diesen Gesichtspunkten eine Wahrnehmung der Freiwilligkeit mit Zwang verwechseln, geht an der Sache schlicht vorbei.
Wenn die LJV im Rahmen der Selbstverwaltung (die den Behörden nix kostet)diese Schießen übertragen bekommen, ist doch dagegen nix einzuwenden.
Nachdem die Jagd und die Verwendung von Waffen ein nicht zu ignorierendes Risiko birgt, könnten die Versicherungen einen Bonus für den Schießnachweis einführen, bzw. einen Malus für "Verweigerer". Würde immer für das nächstfolgende Jagdjahr gelten.
Z.B. Kugel und Schrot je 20 € plus oder minus vom Grundpreis. Würde sich auch die V-Steuer auswirken.
Bei der Jägerprüfung fällt es für die Erteilung des JJS weg, weil durch die Prüfung nachgewiesen. Im ersten Jahr gibts weder + noch -.
Ginge alles am "Staat" völlig vorbei und träfe vielleicht doch die richtigen und hätte außer einem erzieherischen auch einen symbolischen Wert.
Wäre wie ein Jäger-TÜV, den wir doch auch bei unseren Autos klaglos akzeptieren. So könnte ich mir Selbstverwaltung seitens des DJV und der LJV vorstellen. Auf unterster Ebene läuft (wie in der Kath.Kirche) ohnehin vieles am Pabst vorbei.
bewußter Smilie-Verzicht
[ 26. Juni 2006: Beitrag editiert von: Sir Henry ]