Kurzform zum Nachdenken:
Kein Jagdschein - kein Bedürfnis (§13 WaffG);
kein Bedürfnis - keine WBK (§§ 45 und 4 WaffG);
keine WBK - keine Waffen;
keine Waffen - ergibt einen enteignungsgleichen Eingriff;
enteignungsgleicher Eingriff ohne zwingenden Grund - schöne Demokratie.
Die meisten Ablehner des Zwangsschießen sind nicht gegen das Üben an und für sich, sondern gegen den Zwang.
Kein Rechtsanwalt, kein Handwerksmeister usw. muss einen Nachweis über seine Fähigkeiten führen. Wenn diese ihren Beruf auch nach langer Abstinenz wieder ausüben wollen, machen diese sich wieder mit ihrer beruflichen Tätigkeit vertraut und legen einfach wieder los. Die Nein-Sager wollen gar nicht mehr haben als ein arbeitsloser Rechtsanwälte sondern nur das ihr Recht auf Eigenverantwortung gewahrt wird.
Kein Jagdschein - kein Bedürfnis (§13 WaffG);
kein Bedürfnis - keine WBK (§§ 45 und 4 WaffG);
keine WBK - keine Waffen;
keine Waffen - ergibt einen enteignungsgleichen Eingriff;
enteignungsgleicher Eingriff ohne zwingenden Grund - schöne Demokratie.
Die meisten Ablehner des Zwangsschießen sind nicht gegen das Üben an und für sich, sondern gegen den Zwang.
Kein Rechtsanwalt, kein Handwerksmeister usw. muss einen Nachweis über seine Fähigkeiten führen. Wenn diese ihren Beruf auch nach langer Abstinenz wieder ausüben wollen, machen diese sich wieder mit ihrer beruflichen Tätigkeit vertraut und legen einfach wieder los. Die Nein-Sager wollen gar nicht mehr haben als ein arbeitsloser Rechtsanwälte sondern nur das ihr Recht auf Eigenverantwortung gewahrt wird.