Laut Amtsveterinär keine Aufbewahrung für Hunde - auch während der Jagd mehr möglich.

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Mein Gott, jeder verantwortungsbewusste HF wird peinlich genau darauf achten, dass sein Auto, bei Insassen jeglicher Art, nicht gesundheitsschädlicher Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Das ist doch wohl selbstverständlich
Deshalb ja meine Verwunderung ob der absoluten zeitlichen Grenze …
30min bei 40 Grad sind Zuviel, bei 15 Grad würde meine Hunde theoretisch entspannt die ganze Nacht im Auto verbringen…
 
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Immer wieder schön, was Behörden alles vorschreiben, weil sie sich für kompetent halten. Wenn ich schon Spiel- und Bewegungsbedürfnis lese. Ein gesunder, ausgeglichener Hund schläft 16h aufwärts am Tag....

Bin sicher, die Diensthunde der Polizei bleiben auch deutlich über 30 min in ihren Boxen. @Jäger das könnte evtl auch eine Referenz sein. Du hast den Hund ja nicht zum Spass dabei sondern mit nem sachlichen Grund.

Wir hatten unseren Hund anfangs In der kalten Jahreszeit beim Tauchen dabei. Aber da kann dich auch jeder anf*cken weil er ja 2h allein im Auto bleibt. Mittlerweile bleibt er halt zu Hause.
 
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Moin,

eins sollte doch klar sein: ein Jäger oder Sonstiger, der seinen Hund bei Sonnenschein ohne Kühlung im Auto sitzen lässt, ist ein Volldepp und Tierquäler, oder sonstiges Unaussprechliches. Soviel sollte uns allen klar sein....

Das ein Hund seine Hundebox im Auto kennt und liebt ist auch eine Binse - meiner liegt gern in selbiger und ist zufrieden. Natürlich achte ich auf die Sonneneinstrahlung und Temperatur und lasse ihn nicht zu lange in dieser Box. Das sollte doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein - wozu es da noch eines Gesetztes / einer Verordnung bedarf ist für mich unbegreiflich!!

munter bleiben!!

hobo
 
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Laut Amtstierarzt bzw Veterinäramt alles unzulässig, da der Hund in seinem Spiel - und Bewegungsdrang behindert wird
Mir drängt sich die Vermutung auf, dass auf Seiten der Kläger bzw. Denunzianten während der Kindheit und ggf. auch noch heute oben beschriebene und ähnliche Defizite vorlagen/liegen, so dass das jetzt durch Projektion auf deinen Fall kompensiert werden "muss".
Natürlich ist es besser wenn der Hund richtig viel Platz hat, das weiß jeder. Aber wenn man nicht die Möglichkeit hat? Scheinbar ist es denen lieber wenn Du ihn ins Tierheim gibst, dort sind nur Hundeprofis und alles entspricht den Vorschriften, das ist perfekt für deinen Hund, dort geht es ihm dann endlich gut! Vielleicht kannst Du wohin ziehen wo der Hund im Garten bleiben kann, ich kenne ja die spezielle Situation nicht, wünsche dir aber viel Glück bei der Sache.
 
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Meines Wissens geht es u.a. um die dem Hund zur Verfügung stehende Fläche. Das Auto wird mit einem Zwinger gleichgesetzt und der muss mind. 6 (?) quadrat Meter haben. Und ja die Polizei hat nach dem ersten Urteil gegen einen Hundebesitzer direkt geäußert dass ihre Diensthunde bei einem Einsatz auch mal mehrere Stunden im Auto sitzen müssen! Unsere Hunde lieben ihre Autobox, sie wird mit jagen gehen assoziiert.
 
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Danach kommt sie für weitere 2 Stunden wieder in die Box. Laut Amtsveterinär ist eine Verwahrung nur für den Transport und einer Verwahrungszeit von 30 Minuten zulässig
Auf welchen Gesetzestext bezieht er (das Amt) sich?
Ich habe es so gehört: Während des Transportes (möchte irgendwo hin und bin bei meinem Hund) darf der Hund in eine Box, unabhängig von der Dauer. Natürlich sich regelmäßig lösen lassen usw

Lasse ich den Hund dann im Auto warten muss er aus die Box und so in die Fahrgastzelle.
Es geht darum das der Hund sich bewegen können muss, was in einer Box nicht so möglich ist.

Aber lasse mich gerne, mit passenden Paragraphen, belehren.

@Balbü war etwas schneller.
 
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Wie kams denn überhaupt zu dem Ärger?

Diese absolute Grenze von 30min ohne Kontext zur Temperatur wäre mir zumindest neu…
Wenn ich das bei unserer Gruppenversammlung richtig verstanden habe wurde der Stein bzgl. Verwahrung im Auto von zwei Veterinärinnen in BW in´s Rollen gebracht
 
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Ich weiß von einem Urteil aus Bayern wo ein Hund im Auto übernachtet hat (oder musste) und der Besitzer angezeigt wurde.
 
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LMU München, die zwei Grazien, die auch die Hundetierschutzverordnung mitverbockt haben.

Bausaujäger
Je öfter ich sowas lese desto weniger halte ich die Idee, Gesetze und Verordnungen an den Betroffenen vorbei durch sogenannte Experten zu erlassen. Kommt viel weltfremde Bürokratie bei raus...

Edit: Diese Verordnung ist ja zumindest für die Haltung kompletter Kernschrott. Ständig irgendwas in "ausreichendem Masse" vorschreiben ohne konkret zu werden. Vor allem "Umgang mit anderen Hunden"
 
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Ich finde es muss die Möglichkeit geben die Gesamtsituation eines Hundes und seiner Haltung zu bewerten. Der Hund vom TS darf zum Ausgleich der temporär formal nicht idealen "Aufbewahrung" dann regelmäßig jagen gehen - was kann es höheres geben für einen solchen Hund.
Aber was will ich sagen, vorher musste ich gezwungen durch eine anwesende Gutmenschin eine Maus retten die schon eine Zeit lang Spielgefährte einer Freigängerkatze war. Ich hätte sie ohne weiteres von ihrem Leiden erlösen können, aber mir wurde unterstellt die letzte Maus auch schon nicht richtig getötet zu haben. Also es gibt immer Leute die wissen das alles und man hat sich zu fügen.
 
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Ich übernehme mal die Gegenposition . Ich finde es auch nicht so pralle, wenn Hunde stundenlang in irgendwelche Autos gesperrt sind. Das mag ja noch bei der Polizei ein Sachzwang sein, aber bei einem Privatmann verstehe ich es nicht.
Wenn die Hunde nicht mitkönnen, sind sie zuhause im Haus oder frei im Garten bzw. mit einer Möglichkeit zwischen Haus und Garten frei hin und her zu wechseln.
Auf der Jagd immer am Mann.
Wenn man jetzt in einer Wohnung lebt, ist man in der Regel auch nicht so sozialisoliert, dass sich da nichts basteln ließe.
 

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