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Immer noch zu heiß, wenn dann nur mit standklima
Deshalb ja meine Verwunderung ob der absoluten zeitlichen Grenze …Mein Gott, jeder verantwortungsbewusste HF wird peinlich genau darauf achten, dass sein Auto, bei Insassen jeglicher Art, nicht gesundheitsschädlicher Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Das ist doch wohl selbstverständlich
Mir drängt sich die Vermutung auf, dass auf Seiten der Kläger bzw. Denunzianten während der Kindheit und ggf. auch noch heute oben beschriebene und ähnliche Defizite vorlagen/liegen, so dass das jetzt durch Projektion auf deinen Fall kompensiert werden "muss".Laut Amtstierarzt bzw Veterinäramt alles unzulässig, da der Hund in seinem Spiel - und Bewegungsdrang behindert wird
Auf welchen Gesetzestext bezieht er (das Amt) sich?Danach kommt sie für weitere 2 Stunden wieder in die Box. Laut Amtsveterinär ist eine Verwahrung nur für den Transport und einer Verwahrungszeit von 30 Minuten zulässig
Wenn ich das bei unserer Gruppenversammlung richtig verstanden habe wurde der Stein bzgl. Verwahrung im Auto von zwei Veterinärinnen in BW in´s Rollen gebrachtWie kams denn überhaupt zu dem Ärger?
Diese absolute Grenze von 30min ohne Kontext zur Temperatur wäre mir zumindest neu…
LMU München, die zwei Grazien, die auch die Hundetierschutzverordnung mitverbockt haben.Wenn ich das bei unserer Gruppenversammlung richtig verstanden habe wurde der Stein bzgl. Verwahrung im Auto von zwei Veterinärinnen in BW in´s Rollen gebracht
Je öfter ich sowas lese desto weniger halte ich die Idee, Gesetze und Verordnungen an den Betroffenen vorbei durch sogenannte Experten zu erlassen. Kommt viel weltfremde Bürokratie bei raus...LMU München, die zwei Grazien, die auch die Hundetierschutzverordnung mitverbockt haben.
Bausaujäger