Laut Amtsveterinär keine Aufbewahrung für Hunde - auch während der Jagd mehr möglich.

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Wir können jetzt hin - und herreden, derzeit gilt eine Empfehlung von 2 bayrischen Amtstierärztinnen, dass Hunde max.30Minuten in einer Box "aufbewahrt" werden dürfen - nicht davon betroffen ist der Transport.
Die Diensthundeführer der BP, Rettungshundeleute und der JGHV haben deswegen eine Studie in Auftrag gegeben, die hoffentlich zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird.
Aber derzeit gilt: max.30 Minuten!
 
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Wir können jetzt hin - und herreden, derzeit gilt eine Empfehlung von 2 bayrischen Amtstierärztinnen, dass Hunde max.30Minuten in einer Box "aufbewahrt" werden dürfen - nicht davon betroffen ist der Transport.
Die Diensthundeführer der BP, Rettungshundeleute und der JGHV haben deswegen eine Studie in Auftrag gegeben, die hoffentlich zu einem vernünftigen Ergebnis kommen wird.
Aber derzeit gilt: max.30 Minuten!
Und danach ? Auf der Jagd während des Ansitzes unter dem Hochsitz oder auf dem Sitz hat der Hund auch keine Möglichkeit, sich Artgemäss auszutoben. Also muss er wohl zu Hause bleiben
 
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Wurde letztes Jahr auch darauf hingewiesen..

Bist aber tatsächlich der erste, bei dem ich hierzu von einer Verhandlung höre 😳

Als gäbe es nichts relevanteres …
Das Ganze steht im Tierschutzgresetz, für relevant halte ich das schon, auch wenn hinter diesem Paragraphen ein Hirnfurz steckt.
Bekannte haben sich auch eine Anzeige gefangen, weil die Hunde nach einem langen Jagdtag im Anhänger übernachtet haben sollen. Da interessiert es auch niemanden wenn die Hunde platt waren und bestens versorgt worden sind bevor sie sich ins Stroh eingedreht haben. Zuhause hätten die Vierbeiner nichts anders gemacht.
So ist es nun mal in der lustigsten Runde aller Zeiten o_O
 
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Ich habe eine BGS Hündin, die ich während meinem Teilzeitjob in einer Gitterbox im Auto verwahren, da ich sie nicht zu Hause lassen kann. Natürlich ist bei entsprechenden Temperaturen der Kofferraumdeckel des Kombis geöffnet und das Auto i. Schatten geparkt. Der Hund ist das von klein auf gewohnt und kommt nach einer 2 Stündigen Wartezeit für 30 Minuten raus um sich lösen zu können. Danach kommt sie für weitere 2 Stunden wieder in die Box. Laut Amtsveterinär ist eine Verwahrung nur für den Transport und einer Verwahrungszeit von 30 Minuten zulässig. Wie macht ihr das mit euren Hunden während dem Ansitz? Zu Hause lassen, unter dem Hochsitz ablegen oder mit auf den Hochsitz nehmen ? Laut Amtstierarzt bzw Veterinäramt alles unzulässig, da der Hund in seinem Spiel - und Bewegungsdrang behindert wird ? Bedeutet das, daß wir künftig ohne Hund zur Jagd gehen müssen ?
Mein Hund bleibt im Auto, wenn es die Witterungsverhältnisse bei der Jagd erfordern oder wenn ich ihn beim Ansitz nicht unter dem Hochsitz lassen kann. Dabei stelle ich immer sicher, dass die Temperaturverhältnisse im Sommer oder Winter kein Risiko darstellen. Ich habe immer sichergestellt, dass er vorher ausreichend Bewegung hatte und er sich definitiv gelöst hat. Auch nach meinem Ansitz bekommt der Hund Bewegung. Der Wagen ist immer belüftet und der Hund liegt auch immer im Trocknen.

Das mache ich oder wir bei privaten oder geschäftlichen Terminen genauso.

Wie jeder gute Jäger halte ich mich natürlich genau an die 30 Minuten Vorgabe. Und natürlich freue ich mich, dass diese lebensnahe und tierschutzkonforme Regelung Einzug gehalten hat und sich Menschen berufen fühlen, mich auch zu kontrollieren. Und ich kenne kaum jemanden, der es anders macht, oder sieht.

Gerne trete ich auch den Beweis an, dass mein Hund artgerecht gehalten wird. Sein täglicher Auslauf ist vermutlich größer als der Auslauf manches Hundes in der Woche. Aber das ist natürlich anmaßend.

Und wenn hier Tierschutzfreunde mitlesen, kann ich Ihnen gerne mal zeigen, was ein Jagdhund unter dem Sinn des Lebens versteht. Es könnte aber verstörend sein zu sehen, dass er Mengen an Fleisch frisst, selten, aber bestimmt weibliche Wesen bedrängt oder bei einer Nachsuche den Tierarzt nicht als Partner sieht. Er liegt übrigens, nicht artgerecht, gerade auf dem Sofa mit den Läufen nach oben und pennt.

Wenn man dieses verstörende Erlebnis nicht haben möchte, bitte ich einfach darum kontrolliert zu werden und danach in Ruhe gelassen zu werden. Danke.
 
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Viele von "denen da drüben" haben nicht ansatzweise eine Ahnung was der Hund dem Jäger bedeutet.
Wenn ich sehe wie meine Hunde leben, kann ich mit Sicherheit behaupten, daß es in nicht allzuweit entfernten Ländern schlechtere Lebensbedingungen für Menschen gibt.

Ja es gibt auch schwarze Schafe, die gibt es aber überall.
 
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Es ist freilich traurig, dass es Menschen gibt, denen man erklären muss, dass man einen Hund nicht in der prallen Sonne ins Auto sperrt… das sind aber die gleichen Nasen, die das mit ihren Kindern machen würden.

Wenn man jetzt aber anfängt, hier ohne jeden Kontext zeitliche Vorgaben zu erlassen, erinnert mich das doch stark an die Abschaffung der Anbindehaltung für Rinder, die 80% ihres Lebens auf der Alm stehen… wie verbohrt kann man eigentlich sein.

Denke, wir müssen hier sehr dankbar sein, dass diese sinnfreie Einschränkung ohne jedes Maß auch die Exekutive tangiert…

OT: Vllt wäre es manchmal klug, zu definieren, wer bspw einen Jagdhund führen und halten darf und nicht im Detail dann den Alltag dieser zu reglementieren…Eigenverantwortung sachkundiger Personen nennt man das.
 
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Eigenverantwortung
Ist gerade überhaupt nicht die Mode in Lande. Besser den dummbatzigen Bürger von Experten durchreglementieren und vom Staat alimentieren lassen!

Ich verstehe nicht, warum man solche Verordnungen erlässt, klingt wie als hätte irgendjemand seinem 08/15 "Mein Erster Hund"-Ratgeber Verordnungskraft verliehen. Das Einzige was das erzeugt sind Rechtsstreitigkeiten und Unterbürokratie, um die schwammige Verordnung auszulegen und mit Ausnahmen zu überziehen.

Sinnvoller wären sachliche Verbote bspw:
"Verboten ist:
- Hunde in Autos oder vergleichbar engen Räumen alleine zu lassen, sofern die Innentemperatur X°C übersteigt oder übersteigen kann.
- Hunde ohne sachlichen Grund länger als X Stunden alleine in einer Transportbox eingesperrt zu lassen"
 

GMV

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Nun. Wir nähern uns wieder dem allgemeinen Preussischen Landrecht an. Im Aufklärerischen Sinne war es "gut gemeint", weil es versuchte wirklich alles abschließend zu regeln. Bis man merkte, dass dieses Unterfangen scheitern muss. So wurde beispielsweise sogar geregelt, wann, wie und wo ein Neugeborenes bei der Mutter schlafen durfte und wann nicht...Heutzutage in der juristischen Ausbildung ein mahnendes Beispiel, dass man an zu viel Regelung ersticken kann.

Es wäre schön, wenn wir uns schon der judikativen Vergangenheit annähern, dass wir es nur ein wenig weiter in der Geschichte zurück mit Herrn Montesquieue versuchen. Der prägte einst den Satz: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen."
 
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Niemand der bei verstand ist hält seine Hunde im Auto. Aber wer auf der Jagd seinen Hund einsetzen will, muss den Hund vorher/danach im Auto lassen. Dort, gut versorgt fühlen sich unsere Hunde wohl! Der JGHV hat zusammen mit anderen Verbänden eine wissenschaftliche Studie initiiert, das dashoffentlich belegt.
 
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Was bin jetzt ich froh, das Problem nicht mehr zu haben. Der Hund wollte immer mit, er hätte meiner Frau das Leben zu Hölle gemacht, ich mit Knallstock weg und er zu Zuhause...
Im Auto hat sich auf Dauer nicht bewährt, er war sehr raubwildscharf und irgendwann kam wohl mal ein Waschbär vorbei und er wollte dann wohl durch das einen Spalt offene Schiebedach raus, um für Ordnung zu sorgen.:oops: Dem Himmel war das irgendwie abträglich. Ein anderes Problem sehe ich nicht, ich jage doch bei anbrechender Dämmerung über Nacht und wenn es hell und warm wird, gehen auch die Scheider wieder nach Hause. Das mit dem Hund im Auto haben alle Mitjäger so gehalten, die verschiedenen Hunde hatten da so ihre Vorlieben, der eine im Fußraum vom Beifahrer auf einer Decke, ein anderer immer auf dem Beifahrersitz und meiner immer auf Rückbank. Nach dem Missgeschick habe ich ihn mit auf den Hochsitz genommen. Hoch ist er die Leiter immer ruck-zuck selber, runter war ein Akt, aber ich war jung und das ging schon. Wir waren ein Spitzenteam, er hat mich angestupst, wenn Anlauf war und ich wieder mal ein Nickerchen hielt.:ROFLMAO: Das ging in Hochkanzeln genauso, wie in fahrbaren Kanzeln.
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@Krummer: Alles so wie es normalerweise sein soll, aber dem Veterinäramt ist es nicht genehm und entspricht nicht dem Tierschutzgesetz. Weltfremd Verordnungen, die nichts mit Praxis und Wirklichkeit zu tun haben.

Kein Jäger setzt seinem 4 läufigen Jagdkameraden Qualen oder Gefahren aus.
Dies wird aber von diesen "Fachleuten" bewusst unterstellt. Der mich bearbeitenden Amtstierarzt arbeitet bewusst mit Falschaussagen, Lügen und Unterstellungen, nur um seinen innerliche Reichsparteitag zu bekommen. Es ist eine Schande, was sich hier ein als Beamter im öffentlichen Dienst erlauben kann.
 

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