Kurzwaffe im Nachlass gefunden

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Der erste Absatz ist genau richtig, der Rest Unsinn.
Vor dem Hintergrund das im beschriebenen Fall die Waffe wegen "Verschwindens" zur Fahndung ausgeschrieben sein wird, würde ich mir a) so ein Teil nicht ins Haus holen und b) die Waffe zunächst eh bei den Behörden landen müssen.
Ob anschließend noch eine Weitergabe an Berechtigte erfolgen kann muss mit den örtlichen Behörden geklärt werden.

Mir ist nicht ganz klar, weshalb niemand einfach die Waffe durch die Polizei abholen lässt. Was später mit ihr passiert hat doch erstmal nichts damit zu tun. Es gibt reichlich sichergestellte Waffen, die später, nach Abschluss des Verfahrens an Berechtigte übergeben werden.

wipi

Ich verstehe nicht, weshalb das Unsinn sein soll. Wenn eine "legale" Waffe verschwindet, ändert sich rechtlich nichts am Eigentümer-Status und das ist der Erbe.

Der nichtberechtigte Erbe meldet den Fund der Behörde oder am WE der Polizei. Der Rest regelt sich automatisch. Sollte die Polizei die Waffe abholen, nimmt diese sie in Verwahrung. Solange sich allerdings die Rechtmäßigkeit des Eigentums klären lässt, kann der Erbe das Ding selbstverständlich dem Freund des Hauses übereignen, wenn der Freund die Waffe besitzen darf.
Lässt sich die Waffe allerdings nicht mehr dem verstorbenen Vater zuordnen (rechtskonformer Besitz), ist das natürlich etwas Anderes. Aber warum sollte man zunächst einmal davon ausgehen?
 
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Jemand hat nach Jahren seinen toten Vater gefunden. Den wollte er auf seine WBK eintragen lassen. Nun ist aber die Waffenbehörde gekommen und hat statt dessen seine Kurzwaffe mitgenommen.
Cast meint, das man in Hessen statt dessen den Vater eingezogen hätte.
Sehr gut aufgepasst! Schönes Stille-Post-Prinzip von Seite 1 nach Seite 6 :)
 
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Hier möchte ich (wenn auch nach langer Zeit) noch die Auflösung nachliefern:
Der Bekannte, der die KW seines Vaters wiedergefunden hat, hat die zuständige Behörde (hier die Polizei) telefonisch über das Auffinden der KW informiert. Er hat erklärt, dass er einen befreundeten Jäger kennt, der die Waffe übernehmen würde. Polizei hat gesagt, dass es in Ordnung ist. Jäger soll/darf die KW bei ihm abholen, sicher transportieren und sicher verwahren, dann offiziell Antrag auf Voreintrag in WBK stellen. Darauf dann Eintragung in WBK.

Insgesamt wohl alles sehr unkompliziert abgelaufen.
 
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Und die Zwischenzeit zwischen Abholung und Eintrag ist tatsächlich okay? Wurde nicht letztens ein Jäger verknackt, der eine Fundwaffe zur Polizei gefahren hat auf Anweisung seines Chefs?
 
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Also KW ohne Voreintrag? Telefonsiche Info? Aha. Kann gut gehen, muss es aber nicht 😀

BTW - Mir sagte ein Polizeibeamter am Telefon mal, als ich ein Reh als Fallwild meldete und ich mich als Jäger outete: „Habe den Pächter schon informiert, der scheint kein Interesse zu haben. Nehmen Sie das Reh doch mit“. …..
 
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Also KW ohne Voreintrag? Telefonsiche Info? Aha. Kann gut gehen, muss es aber nicht 😀

BTW - Mir sagte ein Polizeibeamter am Telefon mal, als ich ein Reh als Fallwild meldete und ich mich als Jäger outete: „Habe den Pächter schon informiert, der scheint kein Interesse zu haben. Nehmen Sie das Reh doch mit“. …..

Werden ALLE Telefonate mit der Polizei automatisch gespeichert? Für den Fall, dass man sich mal darauf berufen müsste.... . Oder nur Gespräche mit der 110?
 

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