Wie Ihr Euch denken könnt, frage ich für einen Freund:
Dieser hat dieses Wochenende - mehrere Jahre nach dem Tod seinen Vaters (Jäger) - eine auf der WBK des Vaters registrierte Kurzwaffe bei einem Heimatbesuch wiedergefunden.
Zuvor waren die unmittelbar nach dem Tod aufgefunden Waffen entweder verkauft oder an einen befreundeten Jäger weitergegeben worden.
Der Freund bat nun den befreundeten Jäger, die Kurzwaffe in seine Obhut zu nehmen und auch auf seine WBK eintragen zu lassen.
Auf der WBK hat der Jäger bisher noch keine KW eingetragen, hätte also noch Platz. Allerdings darf er die KW wegen fehlendem Eintrag ja auch eigentlich nicht bis zur Eintragung aufbewahren.
Wird einem da ein Strich raus gedreht oder kann man das so der Waffenbehörde melden und bitten die KW einzutragen?
WMH
Dieser hat dieses Wochenende - mehrere Jahre nach dem Tod seinen Vaters (Jäger) - eine auf der WBK des Vaters registrierte Kurzwaffe bei einem Heimatbesuch wiedergefunden.
Zuvor waren die unmittelbar nach dem Tod aufgefunden Waffen entweder verkauft oder an einen befreundeten Jäger weitergegeben worden.
Der Freund bat nun den befreundeten Jäger, die Kurzwaffe in seine Obhut zu nehmen und auch auf seine WBK eintragen zu lassen.
Auf der WBK hat der Jäger bisher noch keine KW eingetragen, hätte also noch Platz. Allerdings darf er die KW wegen fehlendem Eintrag ja auch eigentlich nicht bis zur Eintragung aufbewahren.
Wird einem da ein Strich raus gedreht oder kann man das so der Waffenbehörde melden und bitten die KW einzutragen?
WMH