ok, ihr dürft also kw tragen - das weiß ich auch. ich bin intolerant, weil ich keinen sinn darin sehe? meinetwegen! intolerant ist es aber meiner meinung auch, so einfach mit den ängsten dritter umzugehen: "hab gefälligst keine angst! ich kann damit umgehen!" das erinnert mich an die brühmten drei sätze der hundebesitzer: "mein hund tut nix. der will nur spielen. das hat er noch nie gemacht!" ehrlich gesagt, den dritten satz in umgewandelter form, möchte ich im bezug auf kurzwaffen nie hören. Die einstellung von so manchem hier, "ich trage meine kw, weil ich darf" wird dieses problem genau aus diesem grund über kurz oder lang "lösen" - sprich, das verbot wird kommen, es ist nur noch die frage, wie viele amokläufe es dazu noch braucht. und davon, dass ich nicht der einzige bin, der beim anblick von kurzwaffen ein ungutes gefühl in der magengegend bekommt, könnt ihr gerne ausgehen. macht nur weiter so, Ihr säg an dem ast, auf dem Ihr sitzt! ich befürchte lediglich, dass ihr damit auch an meinem ast sägt...
was mir in diesem thread aber immernoch fehlt:
1. in wie weit haltet Ihr euch an die geltende uvv und ladet die kurzwaffe wirklich erst, wenn ihr tatsächlich die jagd ausübt??? ich hab noch keinen gesehen, der die patronenschachtel auf seinem drückjagdstand (oder beim ansitz auf der kanzel) rausholt und mit klammen fingern die murmeln in die trommel seines revolvers fummelt (nicht zu vergessen, dass das ding beim abbaumen wieder zu entladen ist, laut uvv!) mal ehrlich: wer hat ne kurzwaffe dabei, obwohl die jagdleitung bestimmt hat: waffen bleiben bei der ansprache und beim streckelegen im auto, waffen sind entladen, geöffnet oder gebrochen zu tragen! und wieviele dieser kurzwaffen sind dabei geladen? bei langwaffen inzwischen eine selbstverständlichkeit, aus sicherheitsgründen! die kurzwaffe ist da sicherer? ich bin gespannt, auf die antworten der KW-träger!
2. ich kann mir immernoch keine situation vorstellen, in der man bei der jagdausübung eine kurzwaffe zur notwehr benötigt (definitionsgemäß bezieht sich der begriff der notwehr auf die abwehr eines angriffes durch eine andere person. die verhältnismäßigkeit muss dabei gewahrt werden, sonst ist man ziemlich schnell beim totschlag). eine waffe zur verteidigung gegen annehmendes schwarzwild hab ich auf dem weg zum und vom sitz oder für einen fangschuss immer dabei, meine langwaffe, warum als eine kurzwaffe??? wer unbedingt eine auf der nachsuche mitführen möchte, kann das gerne tun, er wird ohne mich und ohne meine hunde auskommen müssen. auch hier sehe ich bei schüssen aus der distanz (>2m) keinen vorteil gegenüber der langwaffe und bei von den hunden gedecktem wild, führt nach meiner erfahrung (vorsichtig geschätzt >50stück) kein weg an der blanken waffe vorbei. aber auch hier bitte ich jetzt nach all den anfeindungen um eine sachliche und detailierte gegendarstellung.
3. und zu meinen aussagen zur scharzwildbejagung in der ehemaligen DDR: es liegt mir fern, hier irgend einen jäger aus dem osten zu diffamieren oder zu beleidigen, ganz im gegenteil: wer mit flinten und flintenlaufgeschossen jagt (jagen musste) wird die technische unzulänglichkeit durch jägerisches geschick ausgleichen müssen, um zum erfolg zu kommen. ich gehe (als "wessi") davon aus, dass den ostjägern zum größten teil weder präzise kugelwaffen noch kurzwaffen zur verfügung standen und sie das schwarzwild dennoch über viele jahrzehnte erfolgreich bejagten. soviele schwerverletzte und tote scheint es dabei auch nicht gegeben zu haben, aber auch da dürft Ihr mich mit zahlen und konkreten fällen eines besseren belehren...
es freut sich auf Eure antworten:
DWS