Kundige Person

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@Fritz
Sehe ich auch so! :roll:

@Waidmax
Es ist bei vielen immer noch der Irrglaube,dass wir Deutschen alleine in Europa sind! In anderen Ländern denkt man noch nicht so weit wie bei uns und es gibt dort in dem einen oder anderen EU-Land noch gewaltigen Nachholbedarf! In Brüssel sehen die in vielen Dingen nur die gesamte EU und oftmals nicht den einzelnen Staat! Dies ergibt immer wieder große Probleme und Uneinsichtigkeiten bei einzelnen Personen!
Klar wird in Brüssel auch viel Mist verzapft aber es hat uns auch schon viel gutes gebracht! :wink:
 
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Grundsätzlich:

Es gibt unter uns Jägern, wie in allen Dingen des Lebens (!), schwarze Schafe. Da helfen auch keine Bekundungen, aber (leider) auch keine Gesetze und Verordnungen. Da brauchen auch wir Jäger uns nichts vorzumachen. Wer hier meint, er könne hier durch ein "Wildbretseminar" die Spreu vom Weizen trennen, der irrt...und zwar gewaltig!!! Ich bestreite ja nicht, und das habe ich in meinem Artikel vorher auch nicht getan, daß man(n) sich "auf dem Laufenden" halten sollte, aber ich weigere mich entschieden, daß dieses immer wieder durch "Zwangsmaßnahmen" verordnet wird.
Und die mancherorts vorhandene Ablehnung von Willdfleisch hat weniger etwas mit der Hygiene, als vielmehr mit der fehlenden Akzeptanz der Jagd an sich zu tun. Aber da liegt "der Hase im Pfeffer"! Dieses Manko haben wir Jäger uns selbst zuzuschreiben, wir haben die Macht der Jagdkritiker unterschätzt. Aber hier scheint sich mittlerweile eine Umkehr abzuzeichnen.
Aus der Sicht des Endverbrauchers dürfte aber ein ordentlich geschoßenes (!), aufgebrochenes und zerwirktes Stück Wildbret eines erfahrenen Jägers ohne "Wildbretseminar" 1000mal lieber sein, als von einem bestens theoretisch geschulten Jäger, dem die Jagdpraxis fehlt. Die vernünftige Vermarktung von Wildbret beginnt nicht erst mit der "roten Arbeit", sondern schon mit dem Ansprechen und einem sauber angetragenen Schuß. Soviel zum Thema "die Ewiggestrigen" und "die Welt dreht sich weiter"!

@Sportfossil

Dann nenne mir doch mal EINE positive Errungenschaft der EU! Oder meinst Du die "EN (EuropäischeNorm) für Bananen", die Flächenstillegungsquote, oder vielleicht die Einführung des Euros? Selbst dieses hat sich im Nachhinein als Exportbremse gezeigt, denn internationales Zahlungsmittel (über die Grenzen der EU) ist und wird wohl der Dollar bleiben. Selbst die Auswirkungen des "Schengener Abkommens" bekommen die westlichen EU-Staaten immer deutlicher zu spüren und das ist erst der Anfang. Unterhalte Dich mal mit Leuten, die beruflich mit den Folgen der "EU-Ost-Erweiterung" zu tun haben.
Aber das alles geht jetzt auch zu weit, bleiben wir beim Wildbret!
 
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Ticken in NRW die Uhren anders?

Ein Jäger war bis 2007 Pächter eines Reviers in RLP, hat im Frühjahr 2007 in RLP an der Schulung "kundige Person" teilgenommen Bestätigung schriftlich im Jagdschein.
So , ab 01.04.2008 ist er Pächter eines Reviers in NRW. Jetzt bekam er ein Schreiben seiner Kreisjägerschaft zur Teilnahme an dieser Schulung.Er hat sich bei der Kreisjägerschaft gemeldet und ihnen mitgeteilt das er 2007 in RLP an dieser Schulung teilgenommen hat und dies im Jagdschein bestätigt hat. Die Antwort darauf war "diese würde in NRW NICHT anerkannt". Wie kann das denn sein :?: :?: :roll: :roll: :roll:
 
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WaidMax schrieb:
.....Aus der Sicht des Endverbrauchers dürfte aber ein ordentlich geschoßenes (!), aufgebrochenes und zerwirktes Stück Wildbret eines erfahrenen Jägers ohne "Wildbretseminar" 1000mal lieber sein, als von einem bestens theoretisch geschulten Jäger, dem die Jagdpraxis fehlt vernünftige Vermarktung von Wildbret beginnt nicht erst mit der "roten Arbeit", sondern schon mit dem Ansprechen und einem sauber angetragenen Schuß. Soviel zum Thema "die Ewiggestrigen" und "die Welt dreht sich weiter"!
....
Kann man daraus jetzt schließen, daß Du zusätzlich für einen praktischen Teil, eventuell mit Prüfung, bei dem Seminar bist? Oder daß alles beim Alten bleiben soll, da es Jäger gibt, die keine Fortbildung brauchen und weitere bei denen sie nichts nutzt?

Ich bin auch gegen Zwangsmaßnahmen, aber für einen Selbstreinigungsprozess und da halte ich die Methode "Wer bei mir jagen will, weißt die entsprechenden Kenntnisse und/oder Fähigkeiten nach" für einen sehr guten Ansatz.

Als Begehungsscheininhaber beim Staat bin ich übrigens selbst betroffen. Die Förster werden zur Schulung einberufen, die helfenden Jäger herzlich eingeladen, können sich auch woanders schulen lassen, aber ohne Nachweis gibts keine Verlängerung des Begehungsscheins. Da ich selbständig jage und weil alles was ich nicht selbst erwerbe nicht nur an Gasthäuser sondern evtl. auch an Wildhändler abgegeben wird, scheint mir diese Anforderung berechtigt. Ich kann das ganze Jahre völlig unbeschwert von Vermarktungssorgen jagen gehen und nehme deshalb gern ein paar Stunden Zeit für die Schulung Zeit. Auch wenn ich mir absolut sicher bin, nichts Neues zu erfahren.
 
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@Fritz1

Das hast Du absolut falsch verstanden! Wir alle haben doch unsere Kenntnisse mit der Jagdprüfung längst unter Beweis gestellt und die, die nach 1987 (genaues Datum stand hier auch mal) ihre Prüfung abgelegt haben, sogar unter den besonderen hygienischen Anforderungen!

Was ich damit sagen wollte war, daß es keinem etwas nutzt, wenn ein theoretisch bestens geschulter Jäger selten, oder erst nach langer Zeit die Möglichkeit erhält, sein theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Von einer Prüfung nach dem Seminar "Kundige Person" war nie die Rede!
Und von einem, wie Du schreibst, "Selbstreinigungsprozess" kann diesbezüglich nicht gesprochen werden.
Dieser "Selbstreinigungsprozess" findet erst statt, wenn der Jagdpächter, bei dem Du als Gast eingeladen bist, das von Dir geschoßene Stück Rehwild aus hygienischen Gründen nicht vermarkten kann und Dich auffordert, es selbst zu verwerten. Da nutzt Dir auch der beste Stempel unter irgendeinem fragwürdigen Nachweis der "Kundigen Person" nichts.
Und wenn Du jetzt die Methode für gut heißt, in dem Du schreibst (Zitat): "Wer bei mir jagen will, weist die entsprechenden Kenntnisse und /oder Fähigkeiten nach", dann stellst Du Dich doch selbst ins Abseits. Damit läßt Du doch den Vorwurf zu, daß Du bis datio diese Fähigkeiten nicht nachgewiesen hast, obwohl (!) Du eine Jagdscheinprüfung bestanden hast, wobei das Fach "Wildbrethygiene" ein nicht unwesentlicher Bestandteil war!

Ein Vergleich der etwas hinkt:
Du kannst heute einen Busführerschein bestehen. ´Wenn Du aber nie fährst, wirst Du in 2 Jahren Schwierigkeiten haben, ein solches Fahrzeug um die Ecke zu kutschieren!
 
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Quitty schrieb:
Ticken in NRW die Uhren anders?

Ein Jäger war bis 2007 Pächter eines Reviers in RLP, hat im Frühjahr 2007 in RLP an der Schulung "kundige Person" teilgenommen Bestätigung schriftlich im Jagdschein.
So , ab 01.04.2008 ist er Pächter eines Reviers in NRW. Jetzt bekam er ein Schreiben seiner Kreisjägerschaft zur Teilnahme an dieser Schulung.Er hat sich bei der Kreisjägerschaft gemeldet und ihnen mitgeteilt das er 2007 in RLP an dieser Schulung teilgenommen hat und dies im Jagdschein bestätigt hat. Die Antwort darauf war "diese würde in NRW NICHT anerkannt". Wie kann das denn sein :?: :?: :roll: :roll: :roll:

Die Entscheidung, ob jemand als kundigen Person gemäß VO (EG) 853/2004 anerkannt werden kann, ist ausschließlich Sache der Veterinärbehörden.
Die Jägerschaften führen die Schulungen durch, deren Inhalte in aller Regel mit den Veterinärbehörden abgestimmt sind.
Es wäre doch widersinnig, wenn ein Jäger in einem Bundesland diese EU-Vorgabe erfüllt, in einem anderen Land aber nicht.
 
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Wenn das wirklich so sein sollte, daß das Dokument "Kundige Person" in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich anerkannt wird, oder eben nicht, dann wird der Sinn doch "ad absurdum" geführt.
Daran läßt sich aber mal wieder erkennen, daß, um irgendwelche EU-Richtlinien zu erfüllen, eben schnell "eine Sau durchs Dorf getrieben" wird, über die Folgen man sich aber erst Gedanken macht, wenn es Schwierigkeiten gibt. Ähnlich wie bei der Landeshundeverordnung der einzelnen Bundesländer. Armes Deutschland......
 
A

anonym

Guest
An solchen Beispielen wie dem von Quitty zeigt sich der ganze Schwachsinn solcher Schikanen.

Mehr gibts dazu nicht zu sagen.
Dass es immer noch Jaeger gibt, die diese Kotaus auch noch gutheissen, laesst fuer die Zukunft nichts gutes erwarten.
 
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WaidMax schrieb:
....Dieser "Selbstreinigungsprozess" findet erst statt, wenn der Jagdpächter, bei dem Du als Gast eingeladen bist, das von Dir geschoßene Stück Rehwild aus hygienischen Gründen nicht vermarkten kann und Dich auffordert, es selbst zu verwerten. ...!
Da kann ich Dir im Grundsatz nur zustimmen. Konsequenterweise muss zur Zahlung des Wildbrets UND der Entsorgungskosten aufgefordert werden ohne daß eien Übergabe stattfindet, sonst ist wieder Gammelfleisch im Umlauf. Ohne diese Maßnahme, nützt die Schulung natürlich wenig. Andrerseits ist sie als Voraussetzung unverzichtbar denn nicht jede Mißachtung der Hygienvorschriften führt gleich zu augenfälligen Veränderungen.
 
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Der Pächter hat Bescheid bekommen das diese Schulung in RLP doch in NRW anerkannt wird, was aber vorher tatsächlich nicht der Fall war,weil in RLP die Schulungen vor dem 01.01.2008 waren.
 
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promillo schrieb:
An solchen Beispielen wie dem von Quitty zeigt sich der ganze Schwachsinn solcher Schikanen.

Mehr gibts dazu nicht zu sagen.....

Ich würde eher folgendes dazu sagen:

Abusus non tollit usum

Der Spruch für Legalwaffenbesitzer schlechthin!
 
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Zu diesem Thema scheint es doch noch einige Unklarheiten zu geben.

Wie auch hier bereits schon von einigen erwähnt wurde muss man zwischen
geschulter und kundiger Person unterscheiden.

Als geschult gelten alle Jäger, die nach dem 1.2.1987 ihre Jägerprüfung abgelegt haben und zwar deshalb, weil ab diesem Zeitpunkt die Hygieneverordnungen
im wesentlichen so gültig waren und vermittelt wurden, wie sie auch nach dem neuen Gesetz heute gültig sind.

Alle,, die vor 87 die JP abgelegt haben, müssen nachgeschult werden, damit sie künftig Wildbret - auch als Primärprodukt - in Verkehr bringen dürfen.

Ausserdem muss jeder, der Wild zerwirkt oder auch nur ohne Decke oder Schwarte /Federkleid in Verkehr bringt, sich beim zust. vet.amt als
"Lebensmittelunternehmer" registrieren lassen und ist dokumentationspflichtig.

"Kundig!" muss man nur sein, wenn man Wild an EU zugelassene Wildver -/bearbeitungsbetriebe abgeben möchte , ohne die roten Organe und den Kopf mit zu liefern.
 
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Ok, dann beantrage ich jetzt in Brüssel, daß jeder Pilz- und Beerensucher auch eine entsprechende Bescheinigung zum "Inverkehrbringen" vorlegen muß.
Denn das Gefahrenpotential ist hier nicht geringer, wenn ich an Knollenblätter- und Fliegenpilze, oder an durch den Fuchsbandwurm verseuchte Blaubeeren denke! :)


Und ... kommt mir gerade in den Sinn ... was ist eigentlich mit denen, die die Würmer an Haken zum Baden ausführen, mit denen man ab und an einen Fisch fängt? :)
 
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WaidMax schrieb:
was ist eigentlich mit denen, die die Würmer an Haken zum Baden ausführen, mit denen man ab und an einen Fisch fängt? :)...

Die Würmchenbademeister sind auch betroffen....

http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/f84002.htm


Und auch die Pilze sind erfasst.

Primärproduktion: die Gewinnung pflanzlicher und tierischer Primärerzeugnisse einschließlich Ernte, Jagd, Fischfang, Melken sowie sämtlicher Stufen der tierischen Erzeugung vor dem Schlachten.
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/f84001.htm
 

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