Kundige Person

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Also, ich fahre schon lange nicht mehr in die Innenstädte, ich fahre mit Bus und Bahn! :wink:
Aber mal im ernst, wenn man so sieht wie die Lebensmittelindustrie mit Auflagen zugeschüttet werden, gehts uns noch ganz, oder?
Das will ich jetzt nicht im einzelnen erklären, dass dauert doch zu lange.
Von daher müßen wir als Jäger doch zufrieden sein, außerdem wollen wir doch auch super "Ware" verkaufen und kann es gar nicht schaden mal so einen Lehrgang zu machen, denn dümmer werden wir dadurch bestimmt nicht! :wink:
 
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Nach Auskunft aus dem BMELV gilt als kundig, wer nach dem 01.02.1987 die Jägerprüfung absolviert hat und glaubhaft machen kann, das er sich mit den neuen Hygienevorschriften vertraut gemacht hat.
Grundsätzlich kann es reichen, wenn dazu entsprechende Artikel o.ä.aus der Jagdpresse gelesen werden. Das Problem ist aber der Nachweis.

Eine Reihe von Bundesländern sind da konsequenter und verlangen für alle Jäger die Teilnahme an den Fortbildungen zur kundigen Person. Und bei dem Stellenwert, den Wildbrethygiene heute haben sollte, wird eine Fortbildung sicher nicht schaden.
 
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Eben, Klappspaten, dann ist man es eben doch, denn hier ist die Auskunft des BMELV mehr als eindeutig und darüber können sich auch nicht einzelne Bundesländer hinwegsetzen.
Sicherlich schadet es nicht, sich ein wenig kundig zu machen, aber in Bezug auf das Aufbrechen und Zerwirken von Wild hat sich nichts geändert, die Techniken sind die Gleichen, auch hat sich nichts am Wild selbst geändert...oder hat Schwarzwild jetzt, ähnlich der Schildkröten, einen zuerst zu entfernenden Panzer!? <joke!>
Lediglich die Hygiene hat sich geändert und die Zeiten, in denen man nach dem Aufbrechen das Stück Wild mittels feuchter Grasbüschel auswusch, sollten nicht erst seit gestern vorbei sein. Aber mir ist es auch fremd, daß wir Wild zum Erlegen in einen sterilen Raum schaffen müßen! Und derjenige, der schon immer verdorbenes Wild versucht hat in den Verkehr zu bringen, wird sich auch von dem Begriff der "kundigen Person" nicht abschrecken lassen!
 
A

anonym

Guest
Hasn69 schrieb:
Hallo,
...

Nun woll(t)en wir mit einer Stammtischclique nach Sachsen-Anhalt für ein WE zur Jagd fahren.

Eine Möglichkeit war auch schnell gefunden. Nun wird aber als Voraussetzung neben dem gültigen Jagschein (logisch eigentlich :) ) die
Teilnahme an der Schulung zur kundigen Person verlangt.....

Mal ganz prinzipiell: Warum schreibt ihr dem betreffenden Foerster nicht einfach, dass er seine Abschuesse dann bitte selber erfuellen soll?

Wer so eine, durch KEIN GESETZ, keine Verordnung und auch keine EU gedeckte Spinnerei einzelner Schikanierer mitmacht, ist selber schuld.

Es ist an der Zeit, solche eigenmaechtigen Verschaerfungen einfach durch fernbleiben zu boykottieren. Was kommt als naechstes? Foerster, die ihren zahlenden Hilfsarbeitern beim Rehculling vorschreiben wollen, welche Unterhosenfarbe diese zu tragen haben?

Und wozu ueberhaupt?
Als Jagdgast bin ich nicht zustaendig oder verantwortlich dafuer, was mit der Wildvermarktung passiert. Die ganze Hygienerichtlinie betrifft mich gar nicht. Die ist Sache des Jagdherrn. Der verkauft, der kriegt das Geld, der hat die Verantwortung. Vermutlich will der Forst hier einfach genau diese Verantwortung auf den Jagdgast abwaelzen. Einen anderen Grund (Ausser der Lust an der Schikane) gibts naemlich sonst nicht, um den Wisch bei Jagdgaesten zu fordern.
Leute, lasst die Finger von solchen "Einladungen".
 
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promillo schrieb:
...
Und wozu ueberhaupt?
...
Unsinn, das hat mit Gesetzen, Schikanen und Spinnereien überhaupt nichts zu tun. Es geht schlicht um einen Vertrag zwischen zwei Parteien, den diese (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben), frei gestalten können. Zwar darf beispielsweise niemandem die Jagdausübung ohne gültigen Jagdschein erlaubt werden, aber zusätzliche Anforderungen kann es natürlich jederzeit geben und das wird IMHO nicht nur von staatlicher Stelle bei der Vergabe von Begehungsscheinen reichlich genutzt.

Wenn man bei der Autovermietung ein Auto, besonders ein starkes, mieten möchte, muss man außer dem Besitz des Führerscheins auch noch weitere Anforderungen (z.B. bezüglich des Alters) erfüllen. Wer das nicht will oder kann, soll sich eben ein Auto kaufen.

Wer in Revieren jagen möchte, in denen er nicht selber der Jagdausübungsberechtigte ist, hat sich an dessen Weisungen zu halten. Sei es der Nachweis eines Schießkinobesuchs vor einer Drückjagdteilnahme oder sei es der Nachweis der Kenntnisse in der Wildbrethygiene. Wer das nicht will, soll halt selber pachten.

Eigentlich ganz einfach.

Ich vermute, daß trübe Erfahrungen, die Forstämter zu solchen Maßnahmen veranlassen, und finde sie richtig. Ich finde die Jagdveranstalter, bei denen sich alles nur um die Kohle dreht, schlimmer.

Geht eigentlich aus dem Jagdschein zwangsläufig hervor, wann die Prüfung abgelegt wurde?
 
A

anonym

Guest
Stimmt, ist ganz einfach. Wenn jemand von einem mehr fordert, als es das Gesetz verlangt, der sollte stehen gelassen werden.

Mal gut, dass ich durch unverschaemtes Glueck nicht auf staatliche Bezahljagden angewiesen bin, vielleicht bin ich daher auch verwoehnt, weil ich als Freund unter Freunden jagen kann.

Aber die Gesetze sind hier streng genug, es reicht. Klar, wie gesagt, der Foerster (oder Jagdherr) kann von mir aus verlangen, dass ich rosa gebluemte Unterhosen bei der Jagd trage...ich kann aber auch NEIN zu solchen Angeboten sagen. Wenn jeder das macht (und das sollte jeder), dann haben sich solche Spinnereien bald erledigt.

Mal ehrlich, wozu soll bitte bei einem Jagdgast die Schulung gut sein, ausser zur Schikane?`Es geht hier ja grade nicht um BGS-Inhaber, wobei da im Privaten eben das Vertrauen besteht, sonst gibts eh keinen BGS, egal, ob ein weiterer (in diesem Fall nutzloser) Wisch vorliegt oder nicht.

Er (der Jagdgast) hat kein Recht am Wildpret, er hat keinerlei Einfluss auf die Verwertung und die Lagerung davor, aber er soll anscheinend den Kopf dafuer hinhalten, wenn der Forst in seiner maroden Schimmelwildkammer die Sache hinterher vermasselt?!?

Und da hab ich wirklich das Recht (und die Pflicht aus reiner Selbsterhaltung), solchen Jagdherren ein nettes "und Tschuess" zu antworten auf solche unverschaemten Zumutungen.

Jeder mit einem Rest Selbstachtung sollte ebenso verfahren.


Ansonsten gilt: Wer schlecht schiesst oder mies aufbricht, uebernimmt das Wild. Fertig.
Weitere Schikanen brauchts einfach nicht. Rein objektiv gesehen.

Abgesehen davon, bei staatlichen Bezahljagden wuerde ich nen Aufbruchservice voraussetzen, das schaffen ja selbst wir kleinen Privatjaeger bei unseren groesseren revieruebergreifenden Dj-Events.
Also auch hier gibts keinerlei Grund, von Jagdgaesten irgendwelche Wischs neben dem Jagdschein (und Geldscheinen in iesen Faellen) zu fordern.
 
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Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum einige die Schulung zur kundigen Person hier derartig dramatisieren, als müsste die Jägerprüfung wiederholt werden.
Die Landesjägerschaft Niedersachsens empfiehlt übrigens a l l e n Jägerinnen und Jägern unabhängig von Datum der Jägerprüfung die Teilnahme an der Fortbildung zur kundigen Person.

Ich habe genügend Wildkammern von innen gesehen, um urteilen zu können, dass die Wildbrethygiene vielfach eher ein Schattendasein erlebt hat.
Wenn jetzt die Forstämter die Gelegenheit nutzen, die Jagdgäste auf einen einheitlichen Hygienelevel zu bekommen, ist das nur konsequent. Und da Forstämter viel über den Großhandel verkaufen, ist die kundige Person tatsächlich erforderlich.

Und wer es denn für unzumutbar oder was sonst noch immer hält, muss dort ja nicht teilnehmen. Vielleicht freut man sich dort sogar, dass diesen ewigen Nörgler dann Zuhause bleiben!
 
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@waidmax
Wenn du nicht in die Stadt fahren willst, um geilig billigen Schrott (pardon Schrot) einzukaufen, dann schmeiß doch statt des Nokia Handys gleich deine Flinte weg :D :? :wink:
 
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Küstenhase schrieb:
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum einige die Schulung zur kundigen Person hier derartig dramatisieren, als müsste die Jägerprüfung wiederholt werden.
Die Landesjägerschaft Niedersachsens empfiehlt übrigens a l l e n Jägerinnen und Jägern unabhängig von Datum der Jägerprüfung die Teilnahme an der Fortbildung zur kundigen Person.

Ich habe genügend Wildkammer von innen gesehen, um urteilen zu können, dass die Wildbrethygiene vielfach eher ein Schattendasein erlebt hat.
Wenn jetzt die Forstämter die Gelegenheit nutzen, die Jagdgäste auf einen einheitlichen Hygienelevel zu bekommen, ist das nur konsequent. Und da Forstämter viel über den Großhandel verkaufen, ist die kundige Person tatsächlich erforderlich.

Und wer es denn für unzumutbar oder was sonst noch immer hält, muss dort ja nicht teilnehmen. Vielleicht freut man sich dort sogar, dass diesen ewigen Nörgler dann Zuhause bleiben!

Damit ist alles gesagt!
Und es bricht sich sicher keiner eine ZACKE aus der KRONE, wenn er diese
Schulung besucht! :roll:
 
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Ich blicke da wirklich nicht mehr durch. Gestern habe ich die Einladung zur Schulung von meiner Kreisjägerschaft erhalten, und da stand folgendes drin:

Unabhängig vom Datum der Jägerprüfung ist die Nachschulung zwingend für Jäger, die Wildbret an zugelassene Wildbearbeitungs- und Wildhandelsbetriebe abgeben.

Ich verstehe es echt nicht mehr. Ich mache sicherheitshalber die Nachschulung, und damit dürfte mir dann wohl nichts mehr passieren.

WH Lodenmantel
 
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Der_Greifer schrieb:
habt ihr euch eigentlich mal Gedanken gemacht wozu dieser Schein notwendig ist?

Das schon, aber über Sinn oder Unsinn solcher Fortbildungsveranstaltungen und Maßnahmen kann man trefflich streiten. Fakt ist aber, dass es niemandem Schaden kann und so jemand den Nachweis von einem Gast haben will, so muß er den Halt vorzeigen, egal ob das einem passt oder nicht (gell promillo :?: und sei dir sicher jeder Förster wird schon jemanden finden, und Gott sei dank nicht dich)

shampy
 
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Lodenmantel schrieb:
Ich blicke da wirklich nicht mehr durch. Gestern habe ich die Einladung zur Schulung von meiner Kreisjägerschaft erhalten, und da stand folgendes drin:

Unabhängig vom Datum der Jägerprüfung ist die Nachschulung zwingend für Jäger, die Wildbret an zugelassene Wildbearbeitungs- und Wildhandelsbetriebe abgeben.

Ich verstehe es echt nicht mehr. Ich mache sicherheitshalber die Nachschulung, und damit dürfte mir dann wohl nichts mehr passieren.

WH Lodenmantel

Wer an Wildbearbeitungs- oder Wildhandelsbetriebe abgibt, muss kundig sein.

Nun gib es zwei Gruppen:
- Jagdscheinprüfung vor dem 01.02.1987 ===> bundeseinheitliche Pflicht zur Schulung
- Jagdscheinprüfung nach dem 01.02.1987 ===> Vorgabe, sich mit der neuen Rechtsmaterie vertraut zu machen
Hier länderweise unterschiedliches Vorgehen, weil tatsächlich der Nachweis des sich "Vertrautmachens" schwierig ist. Daher in vielen Ländern Vorgabe zur Teilnahme an den Schulungen. Ich halte dies für konsequent und richtig.

Landesjägerschaft und zuständige Behörden in Nds. haben sich verständigt, als Standardmethode beim Aufbrechen künftig das kopfseitige Hängen und das Ringeln zu propagieren. Dies wird in den Schulungen thematisiert und anhand von Bildern dargestellt. Das wird auch so in die Jungjägerausbildung einfließen. Insofern hat sich jagdpraktisch doch etwas geändert. Weiterhin wird - auch wenn sich hier die Vorgaben kaum geändert haben - über Transport- und Kühlanforderungen sowie über Wildkrankheiten und Zoonosen geschult.
Da soll doch keiner sagen, dass er hier völlig sattelfest ist und eine fachliche "Auffrischung" überflüssig sei.
Überdies ist - im Vorgriff auf die zu erwartende Rechtsänderung - in vielen Landkreisen die Schulung zur Trichinenprobenahme für alle Jäger integriert.
 

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