Kundige Person

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Hallo,

ich hab´ da mal eine Frage zum Thema "kundige Person".

ich habe meinen Schein seit 2000. Da ich damit lange nach 1987 diesen erworben habe, habe ich bis dato keine Veranlassung gesehen an diesem Lehrgang teil zu nehmen.

Nun woll(t)en wir mit einer Stammtischclique nach Sachsen-Anhalt für ein WE zur Jagd fahren.

Eine Möglichkeit war auch schnell gefunden. Nun wird aber als Voraussetzung neben dem gültigen Jagschein (logisch eigentlich :) ) die
Teilnahme an der Schulung zur kundigen Person verlangt.

Kann ich mir nun eine Schulungsbescheinigung ausstellen lassen, da ich meinen Schein ja nach 1987 erworben habe und wenn ja von wem ??

Vielen Dank für eure Antworten.
 
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Hallo,
mußt eine Schulung machen, dann bekommst du die Bescheinigung!
Bei uns hat dies das zuständige Veterinäramt angeboten, wird aber auch anderweitig angeboten!
War schon mal Thema hier, vor nicht so langer Zeit.
 
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STOP.....in einer der letzten Ausgaben der Wild & Hund (es ist meines Wissens sogar die Aktuelle!) weist unser Herr Borchert ausdrücklich darauf hin, daß Personen die ihren Jagdschein nach 1987 erworben haben, keinen Anlaß haben, sich zur "kundigen Person" weiterbilden zu lassen!
 
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1 Feb 2008
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Hab nochmal nachgelesen!
In Hessen sind nur die "kundige Personen", die ihren Lehrgang gemacht haben, oder nach dem 01.01. 2007 ihren Jagdschein erworben haben!
 
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WaidMax schrieb:
STOP.....in einer der letzten Ausgaben der Wild & Hund (es ist meines Wissens sogar die Aktuelle!) weist unser Herr Borchert ausdrücklich darauf hin, daß Personen die ihren Jagdschein nach 1987 erworben haben, keinen Anlaß haben, sich zur "kundigen Person" weiterbilden zu lassen!

Genau das ist mein Kenntnisstand.
 
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Das mit dem Jagdschein nach 1987 ist auch mein Kenntnisstand.

...Die Belieferung des Wildbearbeitungsbetriebes setzt voraus, dass der Jäger geschult und somit eine nach EU-Recht kundige Person ist. Die Schulung ist für die erste Untersuchung des Wildes vor Ort und die Sicherstellung der Wildbrethygiene erforderlich. Wer nach dem 1.2.1987 die Jägerprüfung abgelegt hat, ist gemäß den nationalen Bestimmungen bereits kundige Person; eine Schulung ist nicht erforderlich mit Ausnahme der neuen rechtlichen Bestimmungen........

Zu finden ist das hier:

http://www.jagd-info-line.de/Kopieren -main1.html

Ob das nun der letzte Stand ist, weiß ich allerdings auch nicht genau.

Gruß
WB[/quote]
 
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Waschbär schrieb:
Das mit dem Jagdschein nach 1987 ist auch mein Kenntnisstand.

...Die Belieferung des Wildbearbeitungsbetriebes setzt voraus, dass der Jäger geschult und somit eine nach EU-Recht kundige Person ist. Die Schulung ist für die erste Untersuchung des Wildes vor Ort und die Sicherstellung der Wildbrethygiene erforderlich. Wer nach dem 1.2.1987 die Jägerprüfung abgelegt hat, ist gemäß den nationalen Bestimmungen bereits kundige Person; eine Schulung ist nicht erforderlich mit Ausnahme der neuen rechtlichen Bestimmungen........

Zu finden ist das hier:

http://www.jagd-info-line.de/Kopieren -main1.html

Ob das nun der letzte Stand ist, weiß ich allerdings auch nicht genau.

Gruß
WB

Es gibt die "Geschulte Person" und es gibt die "Kundige Person". :wink:

basti
 
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basti schrieb:
Waschbär schrieb:
Das mit dem Jagdschein nach 1987 ist auch mein Kenntnisstand.

...Die Belieferung des Wildbearbeitungsbetriebes setzt voraus, dass der Jäger geschult und somit eine nach EU-Recht kundige Person ist. Die Schulung ist für die erste Untersuchung des Wildes vor Ort und die Sicherstellung der Wildbrethygiene erforderlich. Wer nach dem 1.2.1987 die Jägerprüfung abgelegt hat, ist gemäß den nationalen Bestimmungen bereits kundige Person; eine Schulung ist nicht erforderlich mit Ausnahme der neuen rechtlichen Bestimmungen........

Zu finden ist das hier:

http://www.jagd-info-line.de/Kopieren -main1.html

Ob das nun der letzte Stand ist, weiß ich allerdings auch nicht genau.

Gruß
WB

Es gibt die "Geschulte Person" und es gibt die "Kundige Person". :wink:

basti

Nur blöd, wenn der nette Förster bei der Ausstellung der Erlaubnis den "Schulungsnachweis" sehen will und die "Kundige Person" ohne nicht akzeptiert. :shock: :oops: :evil:
 
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1 Feb 2008
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Auf der Seite des LJV Hessen steht es etwas anders!
Es könnte ja sein das EU-Recht nicht für RLP gilt!? :roll:
Aber wie gesagt, dass Thema war vor nicht all zu langer Zeit hier im Forum heiß diskutiert worden.
Einfach mal suchen.... 8)
 
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Waschbär
Wer nach dem 1.2.1987 die Jägerprüfung abgelegt hat, ist gemäß den nationalen Bestimmungen bereits kundige Person; eine Schulung ist nicht erforderlich
Teilnahme wird aber von den LJV empfohlen.
Und.......
Waschbär
Schulung ist nicht erforderlich mit Ausnahme der neuen rechtlichen Bestimmungen........
Da liegt der Hase im Pfeffer. Da hat sich ab 87 an neuen rechtlichen Bestimmungen einiges ergeben.
Und........
die Teilnahme ist kostenfrei. Die 2 1/2 Stunden sollte man sich gönnen und jeder, aber auch wirklich jeder, kann einem anschließend am A...sch lecken.
Grüße
Hartmut
 
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Also Ich habe den Jagdschein 2001 gemacht. Vor 14 Tagen wurde eine Schulung kostenlos über die Kreisjägerschaft Aachen gemacht und muss sagen das, was wir Im Jagdkurs durchgenommen haben, empfand ich nur als Bruchteil von dem was uns am Abend der Schulung über die Wildbrethygiene vorgetragen wurde. Meiner Meinung nach lohnt sich der Besuch, vor allem weil sich die gesetzlichen Bestimmungen ja ständig ändern.


Gruß Matthias
 
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Entweder man ist, wenn man ab 1987 die Jägerprüfung abgelegt hat, als "kundige Person" zu bezeichnen oder eben nicht. Diese ganze Umsetzung der EU-Vorschriften in Deutschland geht mir langsam, ABER SICHER, gewaltig gegen den Strich. Nicht nur auf dem Jagdsektor, sondern auch im Kfz-Bereich, wo man ab diesem Jahr gewiße Innenstädte nur befahren darf, wenn eine dieser Feinstaubplaketten am Fahrzeug angebracht ist, dabei ist dieser Unsinn von mehreren Stellen schon lange "ad absurdum" gestellt. Ich für meinen Teil werde, aus Prinzip, alle Städte meiden, die diese "Idiotenverordnung" umsetzen.
Was kommt denn als Nächstes? Daß man gewiße Autobahnabschnitte nur noch nutzen darf, wenn man in den letzten Jahren an mind. einem Fahrersicherheitstraining teilgenommen hat? Zum Teufel mit diesen EU-Kommissaren, die damit nur ihre Daseinsberechtigung untermauern wollen!
 

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