Kormoran in Bayern?

A

anonym

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Hallo zusammen, ich wollte mich mal aus gegebenem Anlass an die Waidkollegen aus Bayern wenden. Wie siehts denn da jetzt genau aus mit den Kormoranen und deren Bejagung? Dürfen wir noch, oder nicht mehr. Tante Google hat mir eher widersprüchliche Resultate gezeigt...

Wer weiss da was genaueres und zwar mit rechtlich belegter Quelle?
 
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Grungsätzlich ist die Bejagung von 15.August bis 14.März erlaubt. Für bestimmte Gebiete gibt es noch Sonderregelungen und Ausnahmegenehmigungen. Wo in Bayern willst du den Kormoran nachstellen?

WH
Quigon
 
A

anonym

Guest
Also die Situation ist folgende:

ich habe eine Waldhütte mit Fischweiher vom Eigentümer gepachtet, der Fischweiher und die Hütte liegen im Revier desjenigen, der mir die Erlaubnis erteilt hat. Das Gebiet liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm. Der Bereich um die Hütte und den Fischweiher sind nicht befriedet.
 
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Gelöschtes Mitglied 3798

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Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
(Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung – AAV)
Vom 3. Juni 2008
§ 1
Ausnahmen für Kormorane
(1) Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt wird nach Maßgabe der Abs. 2 bis 6 abweichend von
§ 42 Abs. 1 BNatSchG die
Tötung von Kormoranen (Phalacrocorax carbosinensis) durch Abschuss in einem Umkreis von 200 m um Gewässer erlaubt.
(2) Von der Gestattung ausgenommen sind
1. befriedete Bezirke gemäß Art. 6 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Jagdgesetzes,
2. Naturschutzgebiete nach Art. 7 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) sowie Nationalparke nach Art. 8 BayNatSchG,
3. Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der Vogelschutzverordnung.
(3) 1 Der Abschuss ist nur zulässig in der Zeit vom 16. August bis 14. März.
2 In Schonbezirken nach Art. 80 des Fischereigesetzes für Bayern sowie in geschlossenen Gewässern nach Art. 2 des Fischereigesetzes für Bayern ist der Abschuss vorbehaltlich besonderer Schutzvorschriften in der Zeit vom 16. August bis 31. März zulässig.
3 Nicht zulässig ist der Abschuss von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
4 § 11 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) gilt entsprechend.
(4) Zum Abschuss berechtigt sind Personen, die zur Aus-übung der Jagd befugt sind.
(5) Die Höhere Naturschutzbehörde kann die Befugnis nach Abs. 1 entziehen, wenn von ihr unter Verstoß gegen die Abs. 1 bis 4 Gebrauch gemacht wird.
(6) 1 Abschussort (Jagdrevier, Gewässer oder Gewässerabschnitt sowie Gewässertyp) und Abschussdatum, die Anzahl der jeweils abgeschossenen Kormorane und bei beringten Vögeln die Ring-
nummer sind der zuständigen Jagdbehörde bis spätestens 10. April jeden Jahres auf einem Einlegeblatt zur jagdlichen Streckenliste
(§ 16 AVBayJG) mitzuteilen. 2 Die Jagdbehörde übermittelt die Einlegeblätter bis zum 1. Mai jeden Jahres der zuständigen Höheren Naturschutzbehörde.
(...)
§ 3 (4) Die Höhere Naturschutzbehörde kann die Entnahme ganz oder teilweise untersagen oder mit Nebenbestimmungen versehen, insbesondere um die Einhaltung der Voraussetzungen dieser Regelung, des § 43 Abs. 8 BNatSchG und sonstiger naturschutzrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) 1 Diese Verordnung tritt am 16. Juli 2008 in Kraft.
2 Sie tritt mit Ablauf des
15. Juli 2013 außer Kraft.
(...)

Gib Gas !!!

Waidmannsheil !!

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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anonym

Guest
Super, das liest sich gut. Darf ich nach der Quelle fragen? Hast du da einen Link?

Und wie verhält es sich mit Bisam? Dazu hab ich leir gar nichts gefunden...
 
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Für Bisam brauchst Du eine Schießerlaubnis vom Amt,wenn Du sie schießen willst.Unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist kein Raubzeug,ergo darf die Schußwaffe nicht eingesetzt werden,da dies nur im Rahmen der Jagdausübung gestattet ist.Mit Fallen darf sie aber jedermann fangen.
 
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Gelöschtes Mitglied 3798

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eichenlaub80 schrieb:
Super, das liest sich gut. Darf ich nach der Quelle fragen? Hast du da einen Link?

Und wie verhält es sich mit Bisam? Dazu hab ich leir gar nichts gefunden...

.....tschuldigung, hab die Quelle vergessen...... :13:

Guggst du hier:

http://www.verwaltung.bayern.de/por...tp://by.juris.de/by/gesamt/ArtSchAusnV_BY.htm

Gerade bei Rechtsfragen schau ich lieber mal beim Schmied nach, als beim Schmiedl........ :26: :26:
Sprich Länder und Bundesregierung bieten i.d.R. einen guten Internetservice.
Gesetze und Verordnungen müssen ja auch öffentlich zugänglich sein - was im Internetzeitalter auch nicht besonders schwierig umzusetzen ist.

Einfach clever googeln..... :26: :26: :18: :18:

Waihei und Gruß auf die Schanz.... :26: :26:

Kastljaga
 
A

anonym

Guest
Für Bisam brauchst Du eine Schießerlaubnis vom Amt,wenn Du sie schießen willst.

Bekommt man die problemlos? Welche Behörde ist da zuständig, die vom Landkreis, in welchem sich der "Erlegungsort" befindet, oder die für den Landkreis in dem der "Schütze" seinen Wohnsitz hat?

Da es 2 unterschiedliche Landkreise sind...?

Danke zumindest für die Quelle bzgl. Kormoran. das hat mir sehr weiter geholfen. Möchte mich ungern auf dünnes Eis begeben...
 
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eichenlaub80 schrieb:
Für Bisam brauchst Du eine Schießerlaubnis vom Amt,wenn Du sie schießen willst.

Bekommt man die problemlos? Welche Behörde ist da zuständig, die vom Landkreis, in welchem sich der "Erlegungsort" befindet, oder die für den Landkreis in dem der "Schütze" seinen Wohnsitz hat?

Da es 2 unterschiedliche Landkreise sind...?

Danke zumindest für die Quelle bzgl. Kormoran. das hat mir sehr weiter geholfen. Möchte mich ungern auf dünnes Eis begeben...


Es ist die Behörde zuständig,in der Du schießen willst.Bei uns zumindest gibts nur ganz wenige solcher Erlaubnisse,die Geschädigten werden auf die Fallenjagd verwiesen,was mM nach auch effektiver ist.

Wanderratten dürftest Du in Deinem Revier übrigens im Rahmen des Jagdschutzes schießen.......
 
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anonym

Guest
Naja, was heisst Jagdschutz. Es ist ja nicht mein Revier...ich habe dort ja nur eine Wald - Hütte mit eigenem Angelweiher gepachtet. Der dortige Revierpächter hat mir eben die Erlaubnis erteilt auf Reiher und Kormoran zu jagen, wohl damit er sich nicht drum kümmern braucht...

Ich finds halt megaklasse, wenn ich beim Angeln oder Grillen dort bin, nebenbei noch die Flinte im Gepäck zu haben und meinen KIM apportieren lassen zu können...Eigentlich gehts mir mehr um das Gesamterlebnis und die Freude, die der Hund dabei hat...in meiner reinen Waldjagd fällt, mal abgesehen von 1-2 Todsuchen nicht viel Arbeit für den Kleinen an...

Und Bisam hätte mich eben interessiert, weil die ein gigantisch tolles Fell haben, aus dem ich mir gerne eine Wintermütze beim Kirschner machen hätte lassen...und natürlich auch mal Bisamfleisch probieren...
 
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für die Wintermütze würd ich lieber jetzt Fallen stellen,der Balg ist ohne Schrotlöcher noch prächtiger!!!! :26:
 
A

anonym

Guest
Mit fallen darf Bisam jedermann fangen? hm...jetzt wirds kompliziert...

Ich bin Pächter des Grundstücks und eines Fischweihers. Vom dortigen Jagdpächter habe ich Erlaubnis auf Reiher und Kormoran zu schiessen. Bisam benötigt Genemigung der UJB.

Ich hab grad Probleme damit wo ich mein Recht dort Bisam mit der Falle (Totschlagfalle hätte ich sogar) einordnen soll...

Unter der Jagdberechtigung auf die Reiher und K.? Oder unter der Grundstückspacht?

Wenn es heisst Bisam darf jedermann fangen...dann könnte ich ja theroretisch an einen x belibigen Bach gehen und dort im fremden Jagdrevier meine Fallen aufstellen.


Das kann ich mir so definitiv nicht vorstellen.

Bitte klärt mich mal auf...
 
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UJB hat damit garnix zu tun,stell Dir mal vor,Du brauchst nichtmal nen Jagdschein dafür!!!(höchstens evtl nen Sachkundenachweis)

Du brauchst die Zustimmung/Erlaubnis des Eigentümers,also bei Teichen ist das einfach,bei Fließgewässern eher schwieriger.Ich kenns so,daß man von den betroffenen Gemeinden dazu befugt wird in den Bächen xy,soweit sie im Gemeindebereich liegen Bisam zu fangen,was kein Problem sein sollte....sofern nicht ein anderer Fänger schon die Erlaubniss dazu hat....

Einfach mal zur Gemeinde wackeln und nachfragen,wie das läuft...dem Vernehmen nach sind die ganz schön froh,wenn sich um den Bisam jemand annimmt.Als die Bälge noch hoch im Kurs standen,und erhebliche Fangprämien obendrein winkten,war das wohl anders..... :21:

Der Jagdpächter hat damit garnix zu tun.
 
A

anonym

Guest
Also wenn dem wirklich so sein sollte, was mir zu glauben momentan noch recht schwer fällt, dann hätt ich gar keine "Probleme " mehr...vor meiner haustüre, auf der täglichen Gassirunde fliesst ein 2 m breiter Bach...da gibts sogar Biber...

Ich werd das mal nachfragen bei meiner Gemeinde...
 
A

anonym

Guest
So, wollte euch mal weiter auf dem Laufenden halten...ein wirklich genialer tag.

Seit heute darf ich mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Behörden:

an meinem Weiher Kormoran und Reiher schiessen, Fallen für Bisam aufstellen (keine Schiesserlaubnis)

und in einem anderen Landkreis ebenfalls mit schriftlicher Genehmigung, die durch einen örtlichen Fischzüchter (Genehmigung hat er) gefangenen Biber erlegen und weiter verwerten. Die Verwertung bezieht sich auf das Fleisch, das Fell und sämtliche andere Trophäen.

So schön kann ein Jägerleben sein... :23:
 

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