vielleicht ganz interessant für den einen oder anderen...
http://www.ornitho.de/index.php?m_id=1164&a=N82#FN82
http://www.ornitho.de/index.php?m_id=1164&a=N82#FN82
Jfgpm schrieb:Grundsätzlich freut es mich, dass er mit seinem System Erfolg hatte. Ob diese Art von Aussperren aber DIE alleinige Lösung des Themas ist, finde ich nicht.
spezialist schrieb:Zum Erlegen von Kormoranen in Bayern ein paar Basisinformationen :
1.) Der Kormoran ist rechtlich zu behandeln wie Wasserwild.
2.) Zum Abschuss mit Flinten darf also nur bleifreie Schotmunition eingesetzt werden.
3.) Es ist ein brauchbarer Jagdhund wie bei Wasserwild mitzuführen.
4.) Die erlegten Stücke müssen geborgen und ev. vorhandene Beringungen mit den Daten gemeldet werden.
5.) Bei der Bejagung ist die UVV Jagd zu beachten, u.a sind also Schüsse mit der Büchse auf Kormorane, die auf dem Wasser schwimmen, nicht zulässig.
Zumindest Punkt 2 und 3 habe ich so deutlich aber noch nirgends gelesen, weder in Formblättern noch in den Allgemeinverfügungen.Jfgpm schrieb:6. In der seperaten Streckenliste für Kormorane muss Datum und Ort angegeben werden.spezialist schrieb:Zum Erlegen von Kormoranen in Bayern ein paar Basisinformationen :
1.) Der Kormoran ist rechtlich zu behandeln wie Wasserwild.
2.) Zum Abschuss mit Flinten darf also nur bleifreie Schotmunition eingesetzt werden.
3.) Es ist ein brauchbarer Jagdhund wie bei Wasserwild mitzuführen.
4.) Die erlegten Stücke müssen geborgen und ev. vorhandene Beringungen mit den Daten gemeldet werden.
5.) Bei der Bejagung ist die UVV Jagd zu beachten, u.a sind also Schüsse mit der Büchse auf Kormorane, die auf dem Wasser schwimmen, nicht zulässig.
Steht aber sowieso alles in den Formblättern, die die Revierpächter bekommen
ausrüstungstechnisch:Jfgpm schrieb:Das mit dem brauchbaren Hund kann ich Dir nicht sagen. Die bleifreie Munition steht aber 100% genau so drinnen