Kontrolle

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"Die Betroffenen leiden an einer verzerrten Wahrnehmung ihrer Umgebung in Richtung auf eine feindselige (im Extrem bösartig verfolgende) Haltung ihrer Person gegenüber. Die Folgen reichen über aggressives Misstrauen bis hin zur festen Überzeugung von einer Verschwörung anderer gegen sich. Sie neigen dazu, neutrale oder freundliche Handlungen anderer als feindlich oder verächtlich zu interpretieren." :11: Ähhh, ... :31:
 
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Pfannenjäger schrieb:
"Die Betroffenen leiden an einer verzerrten Wahrnehmung ihrer Umgebung in Richtung auf eine feindselige (im Extrem bösartig verfolgende) Haltung ihrer Person gegenüber. Die Folgen reichen über aggressives Misstrauen bis hin zur festen Überzeugung von einer Verschwörung anderer gegen sich. Sie neigen dazu, neutrale oder freundliche Handlungen anderer als feindlich oder verächtlich zu interpretieren." :11: Ähhh, ... :31:
Nur dass man in sämtlichen Medien einschließlich dieses Forums immer mehr konkrete Beispiele finden kann, dass sich dem legalen Waffenbesitzer gegenüber tatsächlich eine extrem bösartige verfolgende Haltung immer mehr breit macht. An Wahrnehmungsstörungen leidet eher der, der das nicht erkennt und meint, mit unterwürfigem Wohlverhalten Privilegien zu wahren. Zumal die Geschichte belegt, dass dies noch überhaupt nie funktioniert hat. :14:
 
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Moin!

Kommt runter. Diese Kontrollen sind im Endeffekt unnötige Schikane, da sie keinen messbaren Sicherheitsgewinn bringen. Sie sind nur dazu da, jede Menge Ärger zu machen. Den Behördenmitarbeitern auch, weil die - zumindest die, die ich kenne - in diesen Kontrollen auch keinen echten Sinn sehen, durch die von anderen Arbeiten abgehalten werden, sich mit mehr oder weniger netten Zeitgenossen abgeben müssen, die sie aus gutem Grund dann auch mal schlecht gelaunt begrüßen und deshalb auch keine Spass an diesem "Dienst" haben. Sicherlich gibt es da auch Leute die sich in der Blockwart-Sonne des absolutistischen Büttels sehen und denen "Bürgerfreundlichkeit" und ähnliches selbt mit dem Fremdwörterlexikon nicht beizubringen sind. Aber die kennt man und weiss, wie man die nimmt. Bei den anderen ist die Abwägung: "was riskiere ich?" von jedem individuell zu beantworten. Auch, was man wie ggf. gerichtlich überprüfen läßt. Wenn z. B. "die beste Ehefrau von Allen" dem Betreten der Wohnung zustimmt, weil der Kontrolleur mit dem Verlust derZuverlässigkeit des Mannes droht - ist das Nötigung? In dem Themenkreis können sich Juristen noch jahrelang austoben, so sie wer bezahlt. Deshalb wäre ich gerne Mäuschen bei einer Kontrolle bei promillo. Der benimmt sich nämlich so als wäre er die "Faust" der LWB, obwohl nach meinen Erfahrungen mit solchen Typen diese sich dann doch eher als "Vorhaut" entpuppen: wenn es ernst wird zieht sie sich zurück.

:32:

Viele Grüße,

Joe
 
A

anonym

Guest
Mohawk schrieb:
Moin!

Und, ganz wichtig: Was macht ihr wenn der LWB euch reinlassen möchte, seine keine Legalwaffen besitzende Frau jedoch sagt: "Sie kommen hier nicht rein! Bitte verlassen Sie unser Grundstück." (@gletscherpris: ist dieser Fall in den von Dir zitierten Richtlinien in Bayern ausgeführt?)

Zum Selbernachlesen:
http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/in ... ail/17045/

(Ich halte die Schilderungen des angeblichen Handelns unseres lubov für abweichend von dem was das Ministerium will. Entsprechenden Gegenwind hätte er auch von mir zu erwarten...)
Die Frau... tja, dazu bemühe man was u. a. auch Google an Rechtsprechung zum Hausrecht ausspuckt wenn es um das Vorhandensein mehrerer Inhaber des Hausrechts geht. Da gibts einige Urteile zu, nicht zuletzt weil es ja auch schon seit Langem WGs gibt...
Ich mein die "Ausrede Ehefrau" ist ein feuchter Traum der in der Praxis nicht haltbar sein wird.
Die Ehefrau ist gut beraten abzulehnen wenn sie allein Zuhause ist und die Spezialisten, die sich nix um die Vorgaben des Ministeriums scheißen, unangemeldet vor der Tür stehen. :idea:
Ist der Waffenbesitzer selber auch da wird die Hoffnung auf die juristischen Verstrickungen die eine ablehnende Hausfrau "bringen" könnte wohl eher enttäuscht werden.
 
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Fritz1 schrieb:
Nur dass man in sämtlichen Medien einschließlich dieses Forums immer mehr konkrete Beispiele finden kann, dass sich dem legalen Waffenbesitzer gegenüber tatsächlich eine extrem bösartige verfolgende Haltung immer mehr breit macht.

Ich kenne keinen einzigen Fall. Und wenn, würde ich mich nicht wundern, ob nicht despektierliches Verhalten eines Deliquenten zu einem "genaueren" Hinsehen geführt hätte. Ganz frei nach dem Motto: Wie's in den Wald schallt, so schallt es wieder 'raus. Im übrigen liest man in Medien a) nur die negativen Fälle und b) auch noch konzentriert - d.h. auf Deutschland übertragen sind's dann 0,00001% (oder so).

Mich stört nur die Art und Weise, mit welchem Sendungsbewußtsein hier Foristi "tyrannisiert" werden, die sich einfach die ureigene Freiheit nehmen zu entscheiden, wie sie mit Kontrollen umgehen. Wenn dann von dieser Linie abgewichen wird, werden sie regelrecht als doofe Schlachtschafe dargestellt, die zu blöd sind, ihre Rechte wahrzunehmen.

Ich frage mich, von welcher Seite aus mehr schickaniert wird - von derjenigen, die ihre (möglicherweise unliebsame) Pflicht erfüllt oder jener, die ständig und vor allem präventiv Mordillio zetert und andere für obrigkeitsverblendete Volltrottel hält. :25:
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Noch eine Sache, die Kontrolle war kostenfrei.
Und in meiner Akte steht
...netter lieber zeitgenosse der verständnis für die arbeit der behörden hat. hoffe ich:)
 

tar

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Mohawk schrieb:
Kommt runter. Diese Kontrollen sind im Endeffekt unnötige Schikane, da sie keinen messbaren Sicherheitsgewinn bringen. Sie sind nur dazu da, jede Menge Ärger zu machen. Den Behördenmitarbeitern auch, weil die - zumindest die, die ich kenne - in diesen Kontrollen auch keinen echten Sinn sehen

Dazu gibts auch einen Artikel mit dem Amtstenor "Sinn und die Nachhaltigkeit solcher Kontrollen nicht genau festzumachen"

Bei 280 Kontrollen im Rems-Murr-Kreis bei den Klienten, die ihrer Mitwirkungspflicht um den Nachweis der sicheren Aufbewahrung nicht nachgekommen sind, gab es eine "Beanstandungsausbeute" von 12 Jägern und 9 Sportschützen.
Dass es also speziell bei Jägern drunter und drüber geht wie von lubov impliziert, kann nicht wirklich nachvollzogen werden.
 
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Hallo Baumstumpfnix, anbei hoffentlich hilfreiche Antworten zu Ihren Fragen:
1. wie handhabt Iht die Bewertung eines üblichen A/B Jägerschrankes, der in einem Miethaus in einem Keller steht? Nehmt Ihr dann >Deklassierungen< vor, wenn die Schränke nicht innerhalb einer Wohnung stehen?
2. Womit weist Ihr Euch als Kontrollettis aus, und wie kann ein Prüfling das überprüfen? Ihr könntet ja auch Leuchtturmwärter sein! Wer weiß das schon, wenns spät abends klingelt. Kann kaum als Abweisung gelten, wenn man gern Eure Existenz erst einmal verifizieren möchte....
3. dürft Ihr zu kontrollierende Waffen in die Hand nehmen? Funktionen überprüfen?
4. müßt Ihr für Euer berufliches Vorankommen eine >Abschußquote< erfüllen?
5. müßt Ihr vor oder bei der Kontrolle den Prüfling darauf aufmerksam machen, daß >alles gegen ihn verwendet werden kann<? Und, fertigt Ihr ein Gedächtnisprotokoll der Äußerungen an, oder ist es egal, was ein Prüfling quatscht? Wie dokumentiert Ihr den Vorgang?
6. Wie geht Ihr mit der Aussage um: Schlüssel verloren, Schrank ist verschlossen?
7. Rechtfertigt irgendein Tatbestand die gewaltsame Öffnung eines Tresors?
8. Ihr platzt mit Eurer Kontrolle mitten in den Umzug eines Prüflings; die ganze Familie hilft Papi bei der Tresorentladung, Junior rennt mit dem 98er durch die Wohnung und spielt Hasta la vista, Baby. Die bessere Hälfte fegt soeben den Blechdosenboden und sammelt lose Muni ein, Töchterchen überprüft gerade die Fallsicherung einer Glock 17, und die Nachbarn haben die im Tresor versteckte Notration Vodka entdeckt, Papi ist derweil mit der ersten größeren Wummensammlung zum Kombi gelaufen, der offen vorm Haus steht..... wat nu?
A1: Kommt auf den Keller und die Größe des Mietshauses drauf an. Wenn man den Tresor bereits durch den Kellerverschlag sehen kann, ist dies natürlich ein no go. Ein Vier-Familien Haus mit Metalltüren vor dem Keller geht bei uns jedenfalls durch. Kommt hier also auch wieder auf den Einzelfall an, aber: Der Gesetzgeber hat uns Anweisung gegeben, dass Tresore in den Kellern von Mietshäusern grundsätzlich nicht funktionieren. Ich würde meinen Tresor also nicht im Mehrfamilienhaus eines Kellers abstellen.
A2: Dienstausweis.
A3: Ja, wir dürfen, aber erst wenn der Kontrollierte uns dies erlaubt.
A4: Nein, nur die 5-10 Kontrollen pro Monat und Sachbearbeiter
A5: Wir fertigen Gedächtnisprotokolle und sprechen normalerweise am Schluss der Kontrolle Belehrungen aus bzw. ziehen ein Fazit. Sollte jemand sein Wissen bzgl. eines bestimmten waffenrechtlichen Sachverhaltes offenbaren und dann genau gegen diesen verstoßen worden sein, können wir jemanden auch schon mal „Vorsatz“ andichten. Drohungen des Kontrollierten oder ähnliches gehen natürlich gar nicht.
A6: Hehe. Wir würden den Kunden fragen wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt und lassen uns am nächsten Tag seine Nachbestellung für die Schlüssel vorlegen. Kostet Geld und irgendwann kommen wir wieder.
A7: Natürlich, aber das sind dann Dinge meist außerhalb des Waffenrechts. Wenn die Polizei die Puffen haben will, dann werden die auch geholt. Bei uns müsste jemand schon extremen Mist reden um eine gewaltsame Öffnung des Tresors zu provozieren.
A8: Der Umzug ist nicht das Problem. Junior und Töchterchen sind das Problem  Sollten sich die unberechtigten Umzughelfer auf dem Weg vom Umzugwagen zum Tresor befinden, sehe ich noch kein Problem, man könnte aber eines daraus machen…… Ich empfehle jedenfalls die Waffen und die Munition höchstpersönlich umzuziehen.

@mohawk
Lustige Fragestellung. Wenn sich der Mann nicht gegen seine Frau durchsetzen kann und uns somit keinen Zugang zu seinen Waffen gewährt, schaut es schlecht aus für Männe. Ist natürlich schwer hypothetisch, aber da würde ich es nach dem zweiten Mal mit einem Widerruf versuchen.

Das mit dem Sicherheitsgewinn ist so eine Sache. Klar ist ein illegaler Einzellader aus dem Schrank eines voll ausgestatteten Jägers kein Sicherheitsgewinn. Selbst unterladene Waffen im B-Schrank können niemanden gefährden………..aber allein die Ankündigung unangemeldeter Kontrollen hat die Moral und das Verständnis für die Problematik bei uns enorm gesteigert. Waffen im Nachtschrank haben wir bei unseren bisherigen Kontrolle noch nicht gefunden, da steht dann halt ein Kurzwaffentresor im Schlafzimmer des Menschen mit Selbstschutzbedürfnis. Hätte das der Papa des Winnenden-Psychopathen auch gemacht, hätten wir heute hier kein Thema.
Die Tatsache das viel in den Vereinen und an den Stammtischen geredet wird ist gut und ich denke die Aufbewahrsituation hat sich in Deutschland nach Winnenden grundsätzlich verbessert.

@tar
Super Artikel, jede Menge wahres Leben.

Die im Rems-Murr Kreis meinen es aber ernst, wenn sie einen neuen Mitarbeiter einstellen.
Die enorme Quote an Verfehlungen erklärt sich nur so:
„Der Schwerpunkt der Kontrollen habe zunächst auf dem Personenkreis gelegen, der keine oder keine ausreichenden Nachweise über Sicherheitsbehältnisse vorgelegt hatte. Die Betreffenden waren damit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Insofern stellt die Auswahl der Kontrollierten keinen repräsentativen Querschnitt dar.“
 
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Hallo Lubov, besten Dank soweit.
9. nach welchem Schema werden Prüflinge ausgewählt?
10. Ihr findet eine geladene Waffe im Tresor. Was geht dann ab?
11. werden wesentliche Teile (WL, EL, etc.) voll gezählt bei der Tresorbeladung? also 2 KW mit 3 WL = 5 KW
12. es findet sich bei einer Prüfung im Tresor ein >herrenloser< EL ohne WBK Eintrag und ohne dazu gehörige LW (wurde verkauft, etc.), und nu?
13. ist allgemeine Gebäudesicherung ein Thema?
14. gibt es eine Mindestanzahl von Waffen, ab der eine Behörde informiert, gefragt, kontaktiert sein will: Lagerungskonzept, Erstellung Waffenraum, etc. z.B. ab 10, 20, 30 oder 50 LW´s, KW´s?
15. Gibt es eine Rechtsgrundlage für Waffenkontrollen an Schießständen, während einer Jagd, etc.?
16. Wenn F im Fünfeck, PTB im Kreis oder Viereck mit den Jahren durch Abnutzung nicht mehr sichtbar, wie weist der Prüfling nach, daß die Waffe nicht WBK pflichtig ist, wenn Firma nicht mehr existiert. Werden dann Energiemessungen (z.B. J< 7,5) angeordnet? Oder Bauartprüfungen nachgefragt?
17. Ihr findet eine Munitionspackung ohne CIP Kennzeichnung.
18. der Prüfling kommt vom Schiesstand und hat die Waffen noch im Autotresor gelagert, der Wagen steht vorm Haus. Wonach schaut ihr?
:?: :idea: :!:
 
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Pfannenjäger schrieb:
Fritz1 schrieb:
Nur dass man in sämtlichen Medien einschließlich dieses Forums immer mehr konkrete Beispiele finden kann, dass sich dem legalen Waffenbesitzer gegenüber tatsächlich eine extrem bösartige verfolgende Haltung immer mehr breit macht.

Ich kenne keinen einzigen Fall. .....
1. Versuch, Jäger zu zwingen, seinen Tresor anzuschrauben obwohl keine einzige Kurzwaffe drin ist. 2. Jagdschein- und WBK-Entzug (nach langem hin un her nur vorübergehend) wegen einer Patrone unter dem Fahersitz. Und vor allem 3. die Aussage des maßgeblichen Verfassers des Waffengesetzes (JEB): Man muss es nur verquast formulieren, dann kriegt man früher oder später jeden. Aber Du scheinst das selektive Weghören und -sehen perfektioniert zu haben. Und falls das nicht mehr funktioniert, dann ebe Plan B, die bewährte Unterstellung: wer schikaniert wird, ist selber schuld, so wie die Frau mit kurzem Rock an ihrer Vergewaltigung.
Übrigens: wenn "nur" über die negativen Fälle berichtet wird, heißt das aber auch, daß es sie gibt, auch wenn Du keinen kennst. Daß die deutsche Handhabung einer deutschen Regelung nur im Promillebereich in Deutschland stattfinden soll, musst Du mir bitte genauer erklären.
Pfannenjäger schrieb:
Mich stört nur die Art und Weise, mit welchem Sendungsbewußtsein hier Foristi "tyrannisiert" werden, die sich einfach die ureigene Freiheit nehmen zu entscheiden, wie sie mit Kontrollen umgehen. Wenn dann von dieser Linie abgewichen wird, werden sie regelrecht als doofe Schlachtschafe dargestellt, die zu blöd sind, ihre Rechte wahrzunehmen.
Aha, weil Dich die Art und Weise stört, reagierst Du mit der Unterstellung geistiger Defekte? Was ist das denn für eine Art und Weise?
Pfannenjäger schrieb:
Ich frage mich, von welcher Seite aus mehr schickaniert wird - von derjenigen, die ihre (möglicherweise unliebsame) Pflicht erfüllt oder jener, die ständig und vor allem präventiv Mordillio zetert und andere für obrigkeitsverblendete Volltrottel hält. :25:
Schikanieren kann nur derjenige, der in der Position dazu ist, das ist in der Regel der Kontrolierende und nicht der Kontrollierte.
 
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Fritz1 schrieb:
Aha, weil Dich die Art und Weise stört, reagierst Du mit der Unterstellung geistiger Defekte? Was ist das denn für eine Art und Weise?

:11: Hättest ja nicht darauf anspringen müssen. Wer sich den Schuh anzieht, dem passt er. :26:
 
A

anonym

Guest
Pfannenjäger schrieb:
:11: Wer sich den Schuh anzieht, dem passt er. :26:

Fritz1 hat in der Beschreibung Deiner Denkweise vollkommen recht!

Zusätzlich zu Deinem Untertanengeist nervt noch ganz besonders, daß Dir der Unterschied zwischen "Schikane" und "Kritik" offensichtlich nicht klar ist!

Also google mal, was das eine und was das andere bedeutet.

Dann vermeidest Du es vielleicht zukünftig, Unfug zu erzählen.

Rolf2
 
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tar schrieb:
Bei 280 Kontrollen im Rems-Murr-Kreis bei den Klienten, die ihrer Mitwirkungspflicht um den Nachweis der sicheren Aufbewahrung nicht nachgekommen sind, gab es eine "Beanstandungsausbeute" von 12 Jägern und 9 Sportschützen.
Dass es also speziell bei Jägern drunter und drüber geht wie von lubov impliziert, kann nicht wirklich nachvollzogen werden.

Letztes Jahr haben bei uns die Herren vom zuständigen LRA einen Vortrag zu den damals vorliegenden Ergebnissen ihrer Kontrollen gehalten, das Ergebnis hatte ich einem früheren Beitrag eines anderen Threads schon mal gepostet:

Haubentaucher schrieb:
1800 legale Waffenbesitzer, davon haben 1400 auf das Schreiben der Behörde geantwortet.
400 kamen also nach mehreren, erfolglosen Anschreiben in den Fokus einer möglichen Kontrolle.
12 davon wollte man wegen bereits vorligendem Verdachtsmoments mal unangekündigt zwischen
8 Uhr und 17 Uhr kontrollieren - keiner anwesend (welch´ Wunder). Nach Terminvereinbarung waren
dann 6 erreichbar, bei 4 davon (3 Erbwaffenbesitzer und 1 aus altersgründen schon viele Jahre nicht
mehr aktiver Jäger) wurden dann Gründe zur Beanstandung bei der Aufbewahrung gefunden.

Markus
 

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