Hallo Baumstumpfnix, anbei hoffentlich hilfreiche Antworten zu Ihren Fragen:
1. wie handhabt Iht die Bewertung eines üblichen A/B Jägerschrankes, der in einem Miethaus in einem Keller steht? Nehmt Ihr dann >Deklassierungen< vor, wenn die Schränke nicht innerhalb einer Wohnung stehen?
2. Womit weist Ihr Euch als Kontrollettis aus, und wie kann ein Prüfling das überprüfen? Ihr könntet ja auch Leuchtturmwärter sein! Wer weiß das schon, wenns spät abends klingelt. Kann kaum als Abweisung gelten, wenn man gern Eure Existenz erst einmal verifizieren möchte....
3. dürft Ihr zu kontrollierende Waffen in die Hand nehmen? Funktionen überprüfen?
4. müßt Ihr für Euer berufliches Vorankommen eine >Abschußquote< erfüllen?
5. müßt Ihr vor oder bei der Kontrolle den Prüfling darauf aufmerksam machen, daß >alles gegen ihn verwendet werden kann<? Und, fertigt Ihr ein Gedächtnisprotokoll der Äußerungen an, oder ist es egal, was ein Prüfling quatscht? Wie dokumentiert Ihr den Vorgang?
6. Wie geht Ihr mit der Aussage um: Schlüssel verloren, Schrank ist verschlossen?
7. Rechtfertigt irgendein Tatbestand die gewaltsame Öffnung eines Tresors?
8. Ihr platzt mit Eurer Kontrolle mitten in den Umzug eines Prüflings; die ganze Familie hilft Papi bei der Tresorentladung, Junior rennt mit dem 98er durch die Wohnung und spielt Hasta la vista, Baby. Die bessere Hälfte fegt soeben den Blechdosenboden und sammelt lose Muni ein, Töchterchen überprüft gerade die Fallsicherung einer Glock 17, und die Nachbarn haben die im Tresor versteckte Notration Vodka entdeckt, Papi ist derweil mit der ersten größeren Wummensammlung zum Kombi gelaufen, der offen vorm Haus steht..... wat nu? A1: Kommt auf den Keller und die Größe des Mietshauses drauf an. Wenn man den Tresor bereits durch den Kellerverschlag sehen kann, ist dies natürlich ein no go. Ein Vier-Familien Haus mit Metalltüren vor dem Keller geht bei uns jedenfalls durch. Kommt hier also auch wieder auf den Einzelfall an, aber: Der Gesetzgeber hat uns Anweisung gegeben, dass Tresore in den Kellern von Mietshäusern grundsätzlich nicht funktionieren. Ich würde meinen Tresor also nicht im Mehrfamilienhaus eines Kellers abstellen.
A2: Dienstausweis.
A3: Ja, wir dürfen, aber erst wenn der Kontrollierte uns dies erlaubt.
A4: Nein, nur die 5-10 Kontrollen pro Monat und Sachbearbeiter
A5: Wir fertigen Gedächtnisprotokolle und sprechen normalerweise am Schluss der Kontrolle Belehrungen aus bzw. ziehen ein Fazit. Sollte jemand sein Wissen bzgl. eines bestimmten waffenrechtlichen Sachverhaltes offenbaren und dann genau gegen diesen verstoßen worden sein, können wir jemanden auch schon mal „Vorsatz“ andichten. Drohungen des Kontrollierten oder ähnliches gehen natürlich gar nicht.
A6: Hehe. Wir würden den Kunden fragen wie er sich das weitere Vorgehen vorstellt und lassen uns am nächsten Tag seine Nachbestellung für die Schlüssel vorlegen. Kostet Geld und irgendwann kommen wir wieder.
A7: Natürlich, aber das sind dann Dinge meist außerhalb des Waffenrechts. Wenn die Polizei die Puffen haben will, dann werden die auch geholt. Bei uns müsste jemand schon extremen Mist reden um eine gewaltsame Öffnung des Tresors zu provozieren.
A8: Der Umzug ist nicht das Problem. Junior und Töchterchen sind das Problem Sollten sich die unberechtigten Umzughelfer auf dem Weg vom Umzugwagen zum Tresor befinden, sehe ich noch kein Problem, man könnte aber eines daraus machen…… Ich empfehle jedenfalls die Waffen und die Munition höchstpersönlich umzuziehen.
@mohawk
Lustige Fragestellung. Wenn sich der Mann nicht gegen seine Frau durchsetzen kann und uns somit keinen Zugang zu seinen Waffen gewährt, schaut es schlecht aus für Männe. Ist natürlich schwer hypothetisch, aber da würde ich es nach dem zweiten Mal mit einem Widerruf versuchen.
Das mit dem Sicherheitsgewinn ist so eine Sache. Klar ist ein illegaler Einzellader aus dem Schrank eines voll ausgestatteten Jägers kein Sicherheitsgewinn. Selbst unterladene Waffen im B-Schrank können niemanden gefährden………..aber allein die Ankündigung unangemeldeter Kontrollen hat die Moral und das Verständnis für die Problematik bei uns enorm gesteigert. Waffen im Nachtschrank haben wir bei unseren bisherigen Kontrolle noch nicht gefunden, da steht dann halt ein Kurzwaffentresor im Schlafzimmer des Menschen mit Selbstschutzbedürfnis. Hätte das der Papa des Winnenden-Psychopathen auch gemacht, hätten wir heute hier kein Thema.
Die Tatsache das viel in den Vereinen und an den Stammtischen geredet wird ist gut und ich denke die Aufbewahrsituation hat sich in Deutschland nach Winnenden grundsätzlich verbessert.
@tar
Super Artikel, jede Menge wahres Leben.
Die im Rems-Murr Kreis meinen es aber ernst, wenn sie einen neuen Mitarbeiter einstellen.
Die enorme Quote an Verfehlungen erklärt sich nur so:
„Der Schwerpunkt der Kontrollen habe zunächst auf dem Personenkreis gelegen, der keine oder keine ausreichenden Nachweise über Sicherheitsbehältnisse vorgelegt hatte. Die Betreffenden waren damit ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Insofern stellt die Auswahl der Kontrollierten keinen repräsentativen Querschnitt dar.“