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Nicht beim Umgang mit Waffen. Das Waffengesetz ist ein Vollverbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt. Im Klartext, jeder Umgang mit Waffen (siehe jeweilige Definition in § 1 WaffG) ist verboten oder steht unter Erlaubnisvorbehalt, solange die Umgangsart oder der Gegenstand nicht explizit im Gesetz von Verbot oder Erlaubnisvorbehalt freigestellt ist.
Kurzum, soweit es Waffen betrifft gilt, du musst nicht suchen wo das Verbot steht, du musst finden, warum du etwas darfst.
Der Gesetzgeber hat Schalldämpfer für Waffen, die für Patronen mit Randfeuerzündung eingerichtet sind, nicht vom Erlaubnisvorbehalt ausgenommen. Mehr hat er nicht getan, aber auch nicht weniger.