Nicht beim Umgang mit Waffen. Das Waffengesetz ist ein Vollverbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt. Im Klartext, jeder Umgang mit Waffen (siehe jeweilige Definition in § 1 WaffG) ist verboten oder steht unter Erlaubnisvorbehalt, solange die Umgangsart oder der Gegenstand nicht explizit im Gesetz von Verbot oder Erlaubnisvorbehalt freigestellt ist.Ist nicht etwas das nicht verboten ist erlaubt?
Kurzum, soweit es Waffen betrifft gilt, du musst nicht suchen wo das Verbot steht, du musst finden, warum du etwas darfst.