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Kann, braucht und darf sie nicht. Und nun?Wenn deine Behörde nicht über die Landesgrenze gucken kann, dann ist das allein noch kein Versagensgrund.
Kann, braucht und darf sie nicht. Und nun?Wenn deine Behörde nicht über die Landesgrenze gucken kann, dann ist das allein noch kein Versagensgrund.
Kann, braucht und darf sie nicht. Und nun?
Aus der Serie "Lesen und Verstehen"::no:
Es soll Bundesländer geben, in denen der SD von den sachlichen Verboten nicht umfasst wird. Wenn Du z.B. in Hessen oder S-H jagst, ist der SD nicht per se verboten.
Ich gebe es auch bald auf, es meldet sich hier jeden Tag jemand neues dummes an. Wenn jetzt schon mit dem Sächsischen Jagdgesetz ein bundesweites Schalldämpferverbot assoziiert wird............:unbelievable:
Hopfen und Malz sind verloren.......
Darf er nicht, da es doch in Bayern unter sachliche Verbote fällt.na;..dann stell ich mal die Kopffrage: Darf ein in RLP mit 1. Wohnsitz gemeldeter Forstbeamter mit behördlich erlaubtem SD in Bayern die dienstbefohlene Jagd mit SD ausüben?:roll: