Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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..ich hatte meinen Kommentar anders gemeint:
..es ist nicht nachvollziehbar, dass SD in einigen Bundesländern unter jagdliche Verbote fallen und in anderen Bundesländern jagdlich überhaupt keine Bedeutung in der Gesetzgebung finden.
..soll heißen: Jagdrecht bricht nicht Waffenrecht; ..hoffentlich bin ich jetzt richtig verstanden worden.
 
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@Duckdichundweg,

dann sind wir genau einer Meinung. Überhaupt nicht nachvollziehbar. :what:


Kann, braucht und darf sie nicht. Und nun?

Was willst du uns damit sagen? Das das Landes-Jagdrecht eben doch das Bundes-Waffenrecht bricht? Das wäre eine Erleuchtung. Bitte erleuchte mich. :lol:

Warum sollte ich als Hamburger nicht im restlichen Bundesgebiet mit Schalldämpfer jagen dürfen?
 
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..nicht nachvollziehbar????????????..ich bin als Angler auch schon mal blau nach "Forelle Blau":lol::lol::lol::lol:
 
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Schon einmal etwas von sachlichen Verboten gehört? Nur ein Beispiel: Sachsen

Viel Spaß beim Löhnen, wenns denn nur dabei bleibt. :lol:

Aus der Serie "Lesen und Verstehen"::no:

Es soll Bundesländer geben, in denen der SD von den sachlichen Verboten nicht umfasst wird. Wenn Du z.B. in Hessen oder S-H jagst, ist der SD nicht per se verboten. Dementsprechend begehst Du da auch keine Ordnungswidrigkeit, wenn Du ihn verwendest. Auch der von dir zitierte Paragraph sanktioniert auch nur die Verwendung des SD auf der Jagd in dem entsprechenden Bundesland. Der bloße Besitz eines SD kann durch das JagdG gar nicht sanktioniert werden, da das unter das Waffenrecht fallen würde und somit Bundesrecht ist.

Die Argumentation der Behörde dürfte in diesem Zusammenhang sein, dass kein Bedürfnis für den Erwerb eines SD besteht, da man damit in dem betreffenden Bundeslang ja eh nicht jagen dürfe. Dass die Argumentation bereits aus den oben genannten Gründen zumindest "löchrig" ist, steht außer Frage.
 
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Aus der Serie "Lesen und Verstehen"::no:

Es soll Bundesländer geben, in denen der SD von den sachlichen Verboten nicht umfasst wird. Wenn Du z.B. in Hessen oder S-H jagst, ist der SD nicht per se verboten.

Ich gebe es auch bald auf, es meldet sich hier jeden Tag jemand neues dummes an. Wenn jetzt schon mit dem Sächsischen Jagdgesetz ein bundesweites Schalldämpferverbot assoziiert wird............:unbelievable:

Hopfen und Malz sind verloren.......
 
A

anonym

Guest
Ich gebe es auch bald auf, es meldet sich hier jeden Tag jemand neues dummes an. Wenn jetzt schon mit dem Sächsischen Jagdgesetz ein bundesweites Schalldämpferverbot assoziiert wird............:unbelievable:

Hopfen und Malz sind verloren.......

Sachliche Verbote sollten aber auch einer sachlichen Überprüfung standhalten , was in Bezug auf Sd und Sachsen aber mehr als fraglich ist .
Aber vielleicht hatten da einige Angst aus eigener Erfahrung . :twisted:

Ich freu mich über jeden neuen legalen Schalldämpfer .
 
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na;..dann stell ich mal die Kopffrage: Darf ein in RLP mit 1. Wohnsitz gemeldeter Forstbeamter mit behördlich erlaubtem SD in Bayern die dienstbefohlene Jagd mit SD ausüben?:roll:
 
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Es geht hier wohl ehr um die Begründung mit dem Verbot von SD im Bundesland, bei Anträgen von Privatpersonen.

Waidmannsheil Lucas
 
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..die praktischen (!) Probleme entstehen aber wie in dem von mir geschilderten Beispiel..und daher hätt ich gerne Antworten!
 
A

anonym

Guest
na;..dann stell ich mal die Kopffrage: Darf ein in RLP mit 1. Wohnsitz gemeldeter Forstbeamter mit behördlich erlaubtem SD in Bayern die dienstbefohlene Jagd mit SD ausüben?:roll:
Darf er nicht, da es doch in Bayern unter sachliche Verbote fällt.

Ich hab auch die bundesweite Erlaubnis, darf den SD aber in einigen Ländern nicht einsetzen.
 
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Vielleicht sollte man einmal gedanklich die Rechtskreise Waffen- und Jagdrecht trennen? Dann wirds auch klar.
 
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nee..ich sehe es anders..die Verbotsregelungen in einigen Landesjagdgesetzen sind einfach rechtswidrig!!!!!!!!
 

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