Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Mein Hausken JD 224 in .338 hat in Summe gut 3 Wochen gedauert.
 
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23 Dez 2013
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...jetzt nochmal für Dummies.
Ich hab mein Hauptwohnsitz in Bayern und eine Nebenwohnsitz in Ba-Wü. Wie ist es rechtlich mit dem SD? Darf in den in Ba-Wü verwenden oder nochmal Antrag stellen?
 
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25 Aug 2005
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Ist eine in Bayern ausgestellte WBK auch in BaWü gültig?;-)

Schallis sind in BaWü nicht verboten, es nur schwieriger einen eingetragen zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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25 Sep 2014
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Dort, wo mit SD gejagd werden darf, darfst du einen vorhandenen auch nutzen. BaWü gehört imo mit zu den Bundesländern, wo es grundsätzlich nicht verboten ist.
 
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Mich dünkt, dass auf Grund der Flüchtlingsthematik die Ordnungsämter, Innenministerium etc pp. massiv aus- bzw. überlastet sind.
Ich gehe also davon aus, dass auf lange Zeit keine weiteren grundsätzlichen Urteile wie in Bayern bez. SD gefällt werden können.
 
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Wenn man zu blöd sein will von den Bayern abzuschreiben, dann ist man immer überlastet und zwar geistig.
 
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4 Mai 2013
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Für Abschreiben haben die Behörden keine Zeit, die müssen schauen wie sie den Flüchtlingsstrom händeln.
 
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Eine formlose Anfrage beim Landkreis Fulda hat ergeben, dass hier die Genehmigung noch sehr restriktiv gehandhabt wird und man auf eine grundsätzliche Entscheidung der Landesregierung wie in Bayern wartet.

Der Aufwand wäre mir dann doch zu groß aber: Die Grenze nach Bayern ist sehr nahe. Würde ich einen Zweitwohnsitz in Bayern bei meiner Schwiegeroma stellen, könnte ich dann einen beantragen? Also rein theoretisch. Oder muss das dann auch Erstwohnsitz sein.
 
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Eine formlose Anfrage beim Landkreis Fulda hat ergeben, dass hier die Genehmigung noch sehr restriktiv gehandhabt wird und man auf eine grundsätzliche Entscheidung der Landesregierung wie in Bayern wartet.

Der Aufwand wäre mir dann doch zu groß aber: Die Grenze nach Bayern ist sehr nahe. Würde ich einen Zweitwohnsitz in Bayern bei meiner Schwiegeroma stellen, könnte ich dann einen beantragen? Also rein theoretisch. Oder muss das dann auch Erstwohnsitz sein.

Da mußt halt den Erstwohnsitz zur Schwiegeroma verlegen! ;-)
 
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Ernste Frage. Was hätte das für Auswirkungen und könnte ich mich nach genehmigung und Eintragung einfach wieder zurück ummelden und den SD weiter benutzen?
 
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Natürlich kannst Du den Schalldämpfer weiter benutzen. Es wird nur etwas dauern, da die Bayern erst Deine Akte anfordern werden. Aber das geht ohne Probleme
 
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2 Jun 2012
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Bis daheim sind wohl in deinem Bundesland Dämpfer auch erlaubt ;)

Das tut jetzt dann mal einen Schlag und viele ziehen nach :)


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2 Jun 2012
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Ich hoffe es einfach für euch nicht Bayern [emoji13]

Meinen Dämpfer Schenk ich mir zu Weihnachten:p


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