Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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Sowohl auf Länderebene als auch auf EU Ebene zeigt sich, dass bei objektiver Betrachtung ein Verbot von SD nicht zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beiträgt.
Anmerkung: Hervorhebung durch mich


Auch das ist im BKA Bericht thematisiert. Länder mit freizügiger Handhabung haben ebenfalls keine deliktischen Probleme. Leider sind noch nicht alle Anfrage aus Skandinavien beantwortet. Hier wird nachberichtet werden.
 
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Die Aussage ist zu pauschal. So führten DJV und verschiedenen LJV bereits Seminare zu SD durch und geben in ihren Stellungnahmen ein positives Feedback.
Das die Bayern ausgeschert sind, scheint rückwirkend richtig. Sie sperren sich gegen Entwicklung im DJV und sind damit eher hinderlich. So ein Verband ist als Mitglied nicht förderlich.
Sollte man dort wieder zu Verstand kommen kann man sie wieder herzlich aufnehmen.

Man (Jäger mit Grips) könnten ja einen eigenen Jägerverband gründen, der was für seine Mitglieder tut und den Landesverbänden (wo die Funktionäre nur für sich selbst da sind) zum 31.12. die Kündigung schicken! -- Aber für diese Aktivität fehlt den Meisten wieder der A.... in der Hose, weil sie selbst nicht Betroffene sind, oder irgendwo das Händchen halten müssen!
 
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Mach doch, wenn du so gut weißt, wie in den Bundesländern die Veränderungen in den Jagdgesetzen und Jagdverordnungen verhindert werden können.

Einfacher wäre es aber, du würdest deine Superkenntnisse den bereits aktiven Funktionären zukommen lassen. Statt dessen nur pauschal rummeckern und destruktiv kritisieren. :thumbdown:
 
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Mach doch, wenn du so gut weißt, wie in den Bundesländern die Veränderungen in den Jagdgesetzen und Jagdverordnungen verhindert werden können.

Einfacher wäre es aber, du würdest deine Superkenntnisse den bereits aktiven Funktionären zukommen lassen. Statt dessen nur pauschal rummeckern und destruktiv kritisieren. :thumbdown:

Warum so aggressiv? -- Du hast Dich doch nicht etwa selbst so einer Gruppe zugeordnet? ;-)
 
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Vorstände, Chefs, Funktionsträger werden i m m e r kritisiert. Egal , was sie machen oder nicht machen.
 
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Das bayerische Innenministerium hat mittlerweile den SD für Jäger (egal ob Förster oder Privatjäger) nach dem Waffenrecht freigegeben (Antrag mit Bedürfnis nach § 8 WaffG), wenn eine jagdrechtliche Erlaubnissituation vorliegt. Derzeit unterliegt der SD aber noch den sachlichen Verboten nach Art. 29 BayJG.
 
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Das bayerische Innenministerium hat mittlerweile den SD für Jäger (egal ob Förster oder Privatjäger) nach dem Waffenrecht freigegeben (Antrag mit Bedürfnis nach § 8 WaffG), wenn eine jagdrechtliche Erlaubnissituation vorliegt. Derzeit unterliegt der SD aber noch den sachlichen Verboten nach Art. 29 BayJG.

Quelle?

Viele Grüße,
Markus
 
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Einfach mal in den nächsten Tagen bei den bayerischen Kreisverwaltungsbehörden nachfragen und wie gesagt, die jagdrechtlichen Regelungen stehen noch aus.
 
A

anonym

Guest
Gerade von meiner Sachbearbeiterin bestätigt . Gestern kam ein schreiben des bayrischen Innenministerium bezüglich schalldämpfer sie muss es jetzt auswerten aber ihre Aussage war ich soll mal den Antrag fertig machen ;-)
 
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Das BayStMELF hat eben zum Besten gegeben, dass Ausnahmen vom Verbot der Jagdausübung unter Verwendung eines SD nach dem BayJG aus Gründen des Gesundheitsschutzes durchgängig positiv zu verbescheiden sind.

Der Schalldämpfer ist damit in Bayern durch.
 

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