Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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1.) Wird eigentlich irgendwo erläutert worin die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit konkret liegt.

Hintergrund ist, dass ich überlege für die 17HMR einen SD zu beantragen. Diese eignet sich wohl schon technisch kaum um damit Straftaten verüben zu können. So würde ich diesen Punkt auch im Antrag aufführen wollen.

2.) Bietet eigentlich jemand praktische Vorführungen von SD an? Gleichfalls würde ich im Antrag auch dazu einladen, dass die Behörde sich vom Einsatz und der Wirkungsweise eines SD auf einem Schießstand ein eigenes Bild macht.

3.) Hat irgendjemand einen Antrag genehmigt bekommen, der vorwiegend auf die reduzierte Lärmbelästigung seiner Umgebung (Friedhöfe, bewohnte Gebiete, Reiter, etc., etc.) abgezielt hat?
 
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1) In den Urteilen bleibt es leider abstrakt. Das ist genauso unbefriedigend wie die ungeprüfte Behauptung zur Gefährdung durch Schusswaffen im allgemeinen. Auch hier ist dies eine reine Behauptung, die sich in Fallzahlen nicht belegen ließe.

Ein SD eignet sich zunächst sogar überhaupt nicht zur Ausübung von Straftaten. Dazu müssen ebenfalls Waffe (Munition) vorhanden sein.
Diese stellt man wiederum recht freizügig zur Verfügung.
Das BKA verneint auch prognostisch eine besondere Gefahr. Das schließt sie aus den geringen Deliktszahlen mit legalen Waffen. Das bestätigt wiederum die PKS und das Bundeslagebild Waffen.

Leider bringt baffi es auch auf den Punkt. Ein Gericht muss dem nicht folgen. Je fundierter man dies aber vorträgt, umso gewichtiger wird dieser beitrag.

2)Vorführungen zu SD bieten sowohl Hersteller als auch Jagdverbände an.

3) Dazu geht der Weg immer über die Erforderlichkeit des SD. Zwei der von mir eingestellten Urteile verneinte dies nach einer vor Ort Schießvorführung des Gerichts ausdrücklich (Lehrgarten, Friedhof jeweils in bebautem Gebiet).
 
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Und man kann leider schon im ersten Schritt (fett markiert) scheitern... z.B. weil der Richter die BKA/LKA-Einschätzung zwar zur Kenntnis nimmt, dann aber die Auffassung vertritt, SD wären nur deshalb nicht deliktrelevant WEIL sie so restriktiv genehmigt würden und man das deswegen weiterhin so handhaben sollte! Wenn es mich nicht so ärgern würde, wäre es fast lustig.

Leider richtig. Hier ist dann viel Gewicht darauf zu legen, dass durch die in Frage kommenden Besitzer von Schusswaffen insgesamt eine geringe Deliktrelevanz vorliegt. Dies ändert sich nicht durch ein weiteres Anbauteil.
Das Gericht kann durch Zeugenaussagen ein objektives Bild vermittelt bekommen. Die zuständige Bundesbehörde wäre dann das BKA. Deren Stellungnahme ist bekannt und nicht gerade schädlich.
So ein Prozess sollte allerdings sehr, sehr sorgfältig vorbereitet werden. Er hätte zukunftsweisenden Charakter.
 
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so werde ich mich von dir nicht an der Nase herumführen lassen.

Trotzdem danke.

So ein Prozess sollte allerdings sehr, sehr sorgfältig vorbereitet werden. Er hätte zukunftsweisenden Charakter.

Wohl wahr.
Ich habe allerdings die Hoffnung aufgegeben, weil bei diesem Thema die Urteile nicht mehr juristisch fundiert sind, sondern politisch gefällt werden. In den Köpfen spukt immer noch das alte Verbot herum. Hätte der Gesetzgeber das gewollt , was die Richter jetzt von hinten durch die kalte Küche argumentieren, so wäre es ein leichtes gewesen, das als Ausnahme in den §13 (3) hineinzuschreiben. Hat er aber nicht. So muss die im Gesetz festgeschriebene Gleichstellung eben mit hergeholten Begründungen wieder aufgehoben werden. Nur bei den SD für freie Waffen , da funktioniert alles ohne Gegenwind.
 
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1.) Wird eigentlich irgendwo erläutert worin die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit konkret liegt.

Hintergrund ist, dass ich überlege für die 17HMR einen SD zu beantragen. Diese eignet sich wohl schon technisch kaum um damit Straftaten verüben zu können. So würde ich diesen Punkt auch im Antrag aufführen wollen.

2.) Bietet eigentlich jemand praktische Vorführungen von SD an? Gleichfalls würde ich im Antrag auch dazu einladen, dass die Behörde sich vom Einsatz und der Wirkungsweise eines SD auf einem Schießstand ein eigenes Bild macht.

3.) Hat irgendjemand einen Antrag genehmigt bekommen, der vorwiegend auf die reduzierte Lärmbelästigung seiner Umgebung (Friedhöfe, bewohnte Gebiete, Reiter, etc., etc.) abgezielt hat?

Zu 1. Die Innenministerien vertraten oder vertreten die Ansicht, dass die Durchführung von Straftaten mit einem SD erleichtert sei. Wie man ja weiß, wird dadurch eine Straftat, die mit einer Langwaffe verübt werden soll, kaum erleichtert, weil es auch mit SD "laut" bleibt. Man müsste also auf Unterschallmunition umsteigen, die aber wiederum nur eine recht kurze wirksame Entfernung ermöglicht. Alles sehr ungereimt. Würde ein Jäger eine Straftat planen, für die eine Langwaffe erforderlich ist, könnte er sich dazu problemlos einen SD im benachbarten Ausland beschaffen oder, als Einweg-SD (was ja für Straftaten ausreichen könnte), eine PET-Flasche dafür umbauen. Mir stellt sich allerdings die Frage, was das für Straftaten sein sollten, die nicht im Affekt geschehen - und im Affekt wird man auf einen SD wohl eher verzichten - oder denken die Richter, dass sie es mit potenziellen Auftragsmördern zu tun haben? Falls das so wäre, wäre es wohl zu kurz gesprungen ausgerechnet den SD zu verbieten...

Zu 2. Ja, die gibt und gab es, organisiert vom ÖJV, in 2014 auch inn unserem Betrieb. Irgendwelche höheren Landesbehörden oder gar das Ministerium waren nicht zugegen, aber zahlreiche Mitarbeiter von städtischen und Landkreiswaffenbehörden waren da und komplett erstaunt, wie laut eine Waffe mit SD immer noch ist. Richtig Schub käme rein, wenn das die LJVen zu ihrem Thema machten, bisher kommt von dort wenig, immerhin scheint man es neutral zu betrachten, vor kurzem noch kam von dort Sperrfeuer wg. Waidgerechtigkeit und Wildereiprävention.

Zu 3. Mir nichts konkretes bekannt.
 
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@Solms: In meinem Kopf ist das mittlerweile ein großes Durcheinander und der entsprechende Ordner auf meinem Computer sieht auch nicht viel besser aus... :no:

@Mantelträger: Danke!
 
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@Solms: In meinem Kopf ist das mittlerweile ein großes Durcheinander und der entsprechende Ordner auf meinem Computer sieht auch nicht viel besser aus... :no:

@Mantelträger: Danke!

Servus Baffi,
Mein Eindruck ist, dass eher einige SB ein Durcheinander im Kopf haben, wenn ich so die Stellungnahmen lese!

So bin ich bei meinen Stellungnahmen immer wieder am Richtigstellen und komme mir bald wie ein Schulmeister vor, was ja auch nicht positiv ankommt.

Bei einem Vergleich kämst Du vermutlich wesentlich besser weg, als einige SB! :-D

Ich wünsche Euch eine schöne Woche!
 
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Wenn man so liest hat man z.Z. nur eine Chance auf eine Schalldämpfer wenn man 1. einen Hörschaden hat und 2. beruflich jagen "muss".

Insofern ist eine Abweisung von Schalldämpfern nicht nachvollziehbar.
1. weil der präventive Schutzcharakter völlig außer acht gelassen wird und 2. die Gleichbehandlung bei der aktiven Jagd nicht gegeben ist. Ich denke da an zwei Dinge.
1. kann wie in dem Mindener Urteil zu lesen ist der Gehörschutz im Jagdbetrieb verrutschen und somit der Schussknall schädlich wirken. Dies ist doch wohl unabhängig von einem bereits bestehenden Hörschaden. Oder muss man als Jäger einen gewissen Hörschaden in Kauf nehmen, zumindest mit einem gewissen Risiko muss man in dieser Hinsicht leben?! 2. auch wenn ich nicht beruflich jage, so werde ich des öfteren von der Polizei angerufen, entweder bereits verendetes Wild zu bergen und zu entsorgen oder eben einen Fangschuss anzutragen. Übrigends beim letzten Anruf dieser Art war ein Polizist überrascht, dass ich eine Waffe dabei hatte und diese einsetzen wollte (2Uhr morgens an einer Hauptverkehrsstraße). Er hätte gedacht ich würde ein Messer nehmen. Der kalte, schnelle Tod wohl mehr Wunsch als Wirklichkeit.
und drittens
3. Gerade in NRW wird der vermeintliche Tierschutz so hoch aufgehangen. Die bessere Präzision und das Gehör der vierläufigen Jagdkameraden bleiben ebenfalls völlig unberücksichtigt.

Letztlich bleibt es an zwei Fragen hängen.
A) Der Abwägungsentscheidung der Nutzung eines SD gegenüber der öffentlichen Sicherheit. Wie aus dem BKA Bericht hervorgeht ist es kriminalistisch wohl zu vernachlässigen. Der Punkt der Warnfunktion wurde bereits hinreichend diskutiert.
B) Dem Bedürfnisnachweis (s.o.). Jagen geht auch ohne Schalldämpfer!
Das Argument, so wenig Waffen und SD wie möglich, ist unter Anführung der anderen Punkte ein maues Totschlagargument, mit dem Hintergrund der öffentlichen Sicherheit. Jetzt beißt die Katze in ihren Schwanz, nur Blöd, dass sie gar keinen hat (s.A).

Was dem ganzen natürlich wirklich nicht zuträglich ist, ist die Tatsache, dass der LJV NRW unreflektiert die Aussage B) herausgibt ohne auf die positiven Punkte hinzuweisen und die unterschiedlichen LJGs die den SD z.T. bei den sachlichen Verboten aufführen. In Bayern mag das aufgrund der traditionellen Wilderei ja stimmen ;) aber in dem Punkt ansonsten kaum nachvollziehbar. Sowohl auf Länderebene als auch auf EU Ebene zeigt sich, dass bei objektiver Betrachtung ein Verbot von SD nicht zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beiträgt.
 
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"So ist zum Beispiel im Gespräch, Privatjägern keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Schalldämpfern mehr zu erteilen, und wenn überhaupt, die Ausnahmegenehmigungen nur noch für Berufsjäger und Förster zuzulassen."

Zitat aus der aktuellen 'Jagd in Bayern' (am Schluß des m.E. ebenfalls unsäglichen Artikels zu NZG).

GEHT‘S NOCH?:evil:
 
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Ich schrub ja schon, dass sich die "großen" Jagdverbände hier wirklich nicht mit Ruhm bekleckern und gegen die Interessen ihrer Mitglieder agieren.
Und solange das so ist, werden es die "Freizeitjäger" schwer haben, denn man hält Ihnen entgegen, dass sie sich ja eine andere Freizeitbeschäftigung suchen könnten, wenn Ihnen das Hobby zu gefährlich wäre. Vielleicht käme etwas Bewegung in die Angelegenheit, wenn Jäger mitteilen, dass sie sich nicht mehr um Unfalltiere kümmern werden.
 
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Die Aussage ist zu pauschal. So führten DJV und verschiedenen LJV bereits Seminare zu SD durch und geben in ihren Stellungnahmen ein positives Feedback.
Das die Bayern ausgeschert sind, scheint rückwirkend richtig. Sie sperren sich gegen Entwicklung im DJV und sind damit eher hinderlich. So ein Verband ist als Mitglied nicht förderlich.
Sollte man dort wieder zu Verstand kommen kann man sie wieder herzlich aufnehmen.
 

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