Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

A

anonym

Guest
Doch, genau da muss man sich Sorgen machen. DASS sie doch mahlen... :sad:

In Bayern bedeutet das: GESETZESÄNDERUNG.
Man zeige mir eine Jagdgesetzänderung der jüngeren Zeit bei der man nur eine Kleinigkeit geändert hat und keinen der gesetzgeberischen Negativtrends gleich mit umgesetzt hat!

Be careful what you wish for! :unbelievable:
 
A

anonym

Guest
Man muss Gletscherpris absolut Recht geben! Wenn man die vergangenen Gesetzesänderungen im Waffen wie auch im Jagdrecht betrachtet haben stets die einschränkenden Änderungen überwogen. Dieser Trend ist traurig und macht die Jagd nicht einfacher.
Und wer verzichtet zum Beispiel in Zukunft schon gerne auf Bleihaltige Munition ?
 
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Wenn man die vergangenen Gesetzesänderungen im Waffen wie auch im Jagdrecht betrachtet haben stets die einschränkenden Änderungen überwogen.
Solange unsere Verbände sich trotzig gegen jede Gesetzesänderung wehren statt endlich mit eigenen Forderungen eine solche zu erzwingen, werden wir immer auf der Verliererseite stehen.

Egal, ob bei Schalli, NZG oder Munition. Oder bei den "Haustieren".

basti
 
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Und wer verzichtet zum Beispiel in Zukunft schon gerne auf Bleihaltige Munition ?

Ich. (Allerdings schon vor dem Verbot und viel lieber freiwillig als gezwungen.)

Braucht es für SD in Bayern überhaupt eine Gesetzesänderung? Der waffenrechtliche Teil ist in ganz Deutschland gleich gelagert, für das sachliche Verbot im Landesjagdgesetz sind doch Ausnahmen (auch auf der Fläche?) möglich ohne das Gesetz zu ändern.
 
A

anonym

Guest
Jetzt wirds aber schon affig, sorry. :no:

Es steht klipp und klar in den sachlichen Verboten drin.
Damit ist eine Genehmigung eines SD aufgrund des Bedürfnisses "Jagd" rechtlich grundsätzlich erst mal nicht möglich.

Einen Absatz später steht zwar die Möglichkeit davon abzuweichen, das betrifft aber nur den begründeten Einzelfall.
Da musst Du schon mit "besonderen" Begründungen kommen, Friedhofsbejagung oder so.
Sonst geht da nix, also nicht in dem Sinne wie es derzeit angestrebt wird. Dazu braucht es eine Gesetzesänderung.
 
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""Sehr geehrter Herr XXXXX,
der Schalldämpfer bedarf einer Erlaubnis, da er für den Einsatz an einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe
bestimmt sein soll. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis liegen u.a. dann vor, wenn ein
waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne der §§ 4,8 des WaffG für die jagdliche Verwendung eines Schalldämpfers
nachgewiesen ist.""

Ist doch prima. Der BKA Bericht ist hier als Argument fehl am Platze.

Deine Behörde hat die Grundlagen genau aufgezählt und wenn sie es nicht wussten, sich selbst ein Bein gestellt. Denn du brauchst jetzt denen nur noch mit dem § 13 als lex spezialis zu kommen und ausführen, dass du eine auf jagdlichem Bedürfnis (JJS) gegründete Erlaubnis für Langwaffen hast.
 
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1 Jan 2010
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War inzwischen shoppen, einmal ATec MAXIM und einmal HAUSKEN. Und zum Führen wurde mir der Waffenschein Nr. 1/2015 ausgestellt, ein Waffenschein scheint etwas sehr exotisches zu sein.
Ich hoffe, dass die Anträge der Mitarbeiter ebenfalls bewilligt werden und dass Baffi Erfolg hat!
 
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Reibt nur weiter Salz in die Wunde, :thumbdown:


aber OVS viel Spaß mit deinem neuen Zubehör :)
 
A

anonym

Guest
Du hast also einen extra Waffenschein ausgestellt bekommen? Das ist im Nachbarkreis MR auch so. Bei uns wird der SD in die vorhandene WBK eingetragen.
Konntest du jetzt frei nach Schnauze kaufen, oder hattest du für einzelne Waffen beantragt? Bei uns wird zur Zeit nur einer genehmigt (naja ich werde die Sachbearbeiterin versuchen zu verstehen)
Hast du einen Unterschied zwischen beiden festgestellt? Ich würde gern für meine 6,5 den Hausken Jakt kaufen, mal sehen was da machbar ist.


Gruß Tins

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A

anonym

Guest
War inzwischen shoppen, einmal ATec MAXIM und einmal HAUSKEN. Und zum Führen wurde mir der Waffenschein Nr. 1/2015 ausgestellt, ein Waffenschein scheint etwas sehr exotisches zu sein.
Ich hoffe, dass die Anträge der Mitarbeiter ebenfalls bewilligt werden und dass Baffi Erfolg hat!

In beiden Fällen eine gute Wahl . Welche Modelle sinds denn geworden ?
 
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War inzwischen shoppen, einmal ATec MAXIM und einmal HAUSKEN. Und zum Führen wurde mir der Waffenschein Nr. 1/2015 ausgestellt, ein Waffenschein scheint etwas sehr exotisches zu sein.
Ich hoffe, dass die Anträge der Mitarbeiter ebenfalls bewilligt werden und dass Baffi Erfolg hat!

Hallo OberförsterVS,

Glückwunsch zu Deinem Erfolg! ----Waffenschein :what: ---- Kleiner Waffenschein?
Das ist aber schon seltsam, exotisch würde ich nicht sagen.
Jagdwaffe führen = WBK + JS, fertig! SD = WBK + JS, fertig! SD sind den Waffen gleichgestellt!

Oder hat man Dir jetzt zusätzlich einen Waffenschein verkauft, damit Du eine Hülle für den JS+WBK hast? :biggrin:
 
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@ Gletscher

keine Ahnung wo du zu Hause bist. Lass dir einen JES in einem anderen Bundesland ausstellen und mit dem beauftragst du deinen SD. Hier bei uns keine Seltenheit. Ich jage übers Jahr weg, der geographischen Lage geschuldet, in 3 Bundesländern.
 

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