A
anonym
Guest
Ich mach Morgen ein Foto von der WBK
Gruß Tins
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Das heißt dein Schalldämpfer wurde für eine bestimmte Waffe eingetragen? Wie bei einem Kurzwaffen-Wechselsystem ("zu Nr. 3")?
Ist das immer so? Kein verwenden des Schalldämpfers auf verschiedenen Waffen im gleichen Kaliber erlaubt?
Tins,korrekt ;-) und er kennt sich aus :biggrin:
Hat einer eine Idee wie ich meinen SB davon überzeugen kann, damit ich einen zweiten SD für die 6,5x57 bekomme??
Ich denke, das ist alles noch neu und nicht durchgegoren! Ihr macht euch zuviel Detailsgedanken! ;-)
Wenn dem so wäre, dann müßte eine Beschränkung in der WBK eingetragen sein. :sad:
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OfVS,
Wie lange hat es gedauert bis Du vom LRA Antwort auf Deinen Antrag bekommen hast?
Oder anders gefragt: wie schnell ist die W-Beh. bei SD-Anträgen?
Ich denke, das ist alles noch neu und nicht durchgegoren! Ihr macht euch zuviel Detailsgedanken! ;-)
Wenn dem so wäre, dann müßte eine Beschränkung in der WBK eingetragen sein. :sad:
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OfVS,
Wie lange hat es gedauert bis Du vom LRA Antwort auf Deinen Antrag bekommen hast?
Oder anders gefragt: wie schnell ist die W-Beh. bei SD-Anträgen?
mein Antrag ruht seit bald einem Jahr. Die Sachbearbeiterin meinte es gäbe kein Bedürfnis. Der Schutz meines Gehörs könnte auch mit einem Gehörschutz erfolgen. Meiner Argumentation, dass ich als Jagdunternehmer den Richtlinien der BG und der UVV unterliege und diese vorschreibt gesundheitsschädlichen Lärm am Entstehungsort zu verhindern, wollte sie nicht folgen. Auch der Hinweis darauf, das ein Gehörschutz auf der Jagd hinderlich ist, änderte an ihrer Ablehnung nichts.
Zitat: ich lade Sie zu einer Anhörung ein, danach lehne ich Ihren Antrag ab und Sie können dann Rechtsmittel dagegen einlegen, oder wir warten ob es eine offizielle Genehmigung für Hessenforst Mitarbeiter gibt, dann kann ich eventuell anders entscheiden... Seitdem ruht mein Antrag. Ich habe auch nicht unbedingt Lust Prozesskosten für einen Kampf mit zweifelhaftem Ausgang zu zahlen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand, und der meint es nicht immer gut mit einem... Schon gar nicht im linken Frankfurt... und schon überhaupt mal gar nicht, wenn es um Waffen geht... So zumindest die Lage in Frankfurt (am Main). Ich hoffe dann auf Hessenforst...
WMH
Verständlich - trotzdem hilft vielleicht Folgendes:
- Schreiben an die Aufsichtsbehörde, ohne sachlichen Grund so lange nicht zu entscheiden, ist nicht akzeptabel; oder
- nochmal schriftlich Nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, da sonst Untätigkeitsklage erwogen wird.
Könnte jedenfalls einen Versuch wert sein, zumal beides nichts kostet.
WMH und viel Erfolg!
Ich kenne nen Nachsuchenführer, der hat in Hessen ohne Klage nen SD bewilligt bekommen, frage da aber nochmal nach.
Naja, ich habe ja ausdrücklich zugestimmt den Antrag ruhen zu lassen, da eine Bearbeitung zur Ablehnung führt. Also ist das "liegen lassen" ja von beiden Seiten gewollt. Da ich aus Kostengründen keine Rechtsmittel einlegen möchte, wäre das Thema dann nach der Ablehnung durch...
Da ich aber demnächst ohnehin zur Behörde muss, da ein neues Spielzeug kommt frage ich mal nach, wie es denn aus Sicht der Behörde aussieht und ob es was Neues in Bezug auf Hessenforst gibt.
Zu Teil 1: Sehe ich auch so, zuviele Detailgedanken...
Zu deiner Frage: Ich bin nicht OVS aber seine Antwort wird sich eh nur bedingt auf dich übertragen lassen, nehme ich an. Aus meinem eigenen Umfeld kann ich dir berichten, dass es zwischen wenigen Wochen (bis zur Ablehnung) und über einem Jahr dauern kann bis du was hörst. Gegen völlige Untätigkeit oder Nicht-Bearbeitung kannst du übrigens erst nach einem Jahr was unternehmen, soweit ich weiß.
Grüße und eine gute Woche!
Baffi2003