Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

A

anonym

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Ich mach Morgen ein Foto von der WBK


Gruß Tins

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Das heißt dein Schalldämpfer wurde für eine bestimmte Waffe eingetragen? Wie bei einem Kurzwaffen-Wechselsystem ("zu Nr. 3")?

Ist das immer so? Kein verwenden des Schalldämpfers auf verschiedenen Waffen im gleichen Kaliber erlaubt?

korrekt ;-) und er kennt sich aus :biggrin:


Hat einer eine Idee wie ich meinen SB davon überzeugen kann, damit ich einen zweiten SD für die 6,5x57 bekomme??
Tins,
Du weist ja, Langwaffen in beliebiger Anzahl auf Jagdschein! SD ist den Waffen gesetzl. gleichgestellt!
Eine Beschränkung von SD steht wo? - - - nirgends - - -

Also sind wir damit den staatl. Organen auf deren Wohlwollen wieder ausgeliefert :evil:

Wenn der SB gerne Rehleber ist, könnte das eine Möglichkeit sein, oder er wertet das als Bestechung und Du hast schlechte Karten :biggrin:
 
A

anonym

Guest
Das ist ja dass was ich nicht verstehe.....

Zumindest kann ich ggf damit den weiteren begründen


Gruß Tins

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Ich denke, das ist alles noch neu und nicht durchgegoren! :p Ihr macht euch zuviel Detailsgedanken! ;-)
Wenn dem so wäre, dann müßte eine Beschränkung in der WBK eingetragen sein. :sad:

-----------------------------------------------------------------------------------------

OfVS,
Wie lange hat es gedauert bis Du vom LRA Antwort auf Deinen Antrag bekommen hast?
Oder anders gefragt: wie schnell ist die W-Beh. bei SD-Anträgen?

Zu Teil 1: Sehe ich auch so, zuviele Detailgedanken... :cool:

Zu deiner Frage: Ich bin nicht OVS aber seine Antwort wird sich eh nur bedingt auf dich übertragen lassen, nehme ich an. Aus meinem eigenen Umfeld kann ich dir berichten, dass es zwischen wenigen Wochen (bis zur Ablehnung) und über einem Jahr dauern kann bis du was hörst. Gegen völlige Untätigkeit oder Nicht-Bearbeitung kannst du übrigens erst nach einem Jahr was unternehmen, soweit ich weiß.

Grüße und eine gute Woche!
Baffi2003
 
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anonym

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Bei einem Kumpel hat es 1 Woche gedauert. Bei mir 2 Monate, lag aber daran, dass ich die Unterlagen wg Hörtest beschaffen musste



Gruß Tins

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Ich denke, das ist alles noch neu und nicht durchgegoren! :p Ihr macht euch zuviel Detailsgedanken! ;-)
Wenn dem so wäre, dann müßte eine Beschränkung in der WBK eingetragen sein. :sad:

-----------------------------------------------------------------------------------------

OfVS,
Wie lange hat es gedauert bis Du vom LRA Antwort auf Deinen Antrag bekommen hast?
Oder anders gefragt: wie schnell ist die W-Beh. bei SD-Anträgen?


Ad 1: in der WBK ist eine Beschränkung eingetragen, bei mir für zwei Waffen und zwei SD.

Ad 2: für mich war kein Landratsamt zuständig, sondern die Stadt. Große Kreisstädte (>20.000 Einwohner) haben eigene Untere Waffenbehörden. In meinem Fall ging es rund drei Wochen, es wäre schneller gegangen, wenn der SB nicht noch andere Aufgaben zu erledigen gehabt hätte, die klar wichtiger waren als mein Antrag. Derzeit gibt es noch viel Unsicherheit, sollte die Vereinbarung zwischen IM und MLR tatsächlich bald zustandekommen, könnte es für die "Berufsjäger" relativ zügig gehen.
 
A

anonym

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mein Antrag ruht seit bald einem Jahr. Die Sachbearbeiterin meinte es gäbe kein Bedürfnis. Der Schutz meines Gehörs könnte auch mit einem Gehörschutz erfolgen. Meiner Argumentation, dass ich als Jagdunternehmer den Richtlinien der BG und der UVV unterliege und diese vorschreibt gesundheitsschädlichen Lärm am Entstehungsort zu verhindern, wollte sie nicht folgen. Auch der Hinweis darauf, das ein Gehörschutz auf der Jagd hinderlich ist, änderte an ihrer Ablehnung nichts.
Zitat: ich lade Sie zu einer Anhörung ein, danach lehne ich Ihren Antrag ab und Sie können dann Rechtsmittel dagegen einlegen, oder wir warten ob es eine offizielle Genehmigung für Hessenforst Mitarbeiter gibt, dann kann ich eventuell anders entscheiden... Seitdem ruht mein Antrag. Ich habe auch nicht unbedingt Lust Prozesskosten für einen Kampf mit zweifelhaftem Ausgang zu zahlen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand, und der meint es nicht immer gut mit einem... Schon gar nicht im linken Frankfurt... und schon überhaupt mal gar nicht, wenn es um Waffen geht... So zumindest die Lage in Frankfurt (am Main). Ich hoffe dann auf Hessenforst...

WMH
 
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Mein Kumpel ist bei Hessen Forst und bekommt den Dämpfer sogar bezahlt


Gruß Tins

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anonym

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dann wäre es mal gut zu erfahren, wann und wie das Regierungspräsidium Darmstadt, dies genehmigt hat...
Würdest Du mir verraten wo bei Hessenforst Dein Kumpel genau arbeitet. Würde mir ggf. helfen.

Danke
 
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Verständlich - trotzdem hilft vielleicht Folgendes:

- Schreiben an die Aufsichtsbehörde, ohne sachlichen Grund so lange nicht zu entscheiden, ist nicht akzeptabel; oder
- nochmal schriftlich Nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, da sonst Untätigkeitsklage erwogen wird.

Könnte jedenfalls einen Versuch wert sein, zumal beides nichts kostet.

WMH und viel Erfolg!



mein Antrag ruht seit bald einem Jahr. Die Sachbearbeiterin meinte es gäbe kein Bedürfnis. Der Schutz meines Gehörs könnte auch mit einem Gehörschutz erfolgen. Meiner Argumentation, dass ich als Jagdunternehmer den Richtlinien der BG und der UVV unterliege und diese vorschreibt gesundheitsschädlichen Lärm am Entstehungsort zu verhindern, wollte sie nicht folgen. Auch der Hinweis darauf, das ein Gehörschutz auf der Jagd hinderlich ist, änderte an ihrer Ablehnung nichts.
Zitat: ich lade Sie zu einer Anhörung ein, danach lehne ich Ihren Antrag ab und Sie können dann Rechtsmittel dagegen einlegen, oder wir warten ob es eine offizielle Genehmigung für Hessenforst Mitarbeiter gibt, dann kann ich eventuell anders entscheiden... Seitdem ruht mein Antrag. Ich habe auch nicht unbedingt Lust Prozesskosten für einen Kampf mit zweifelhaftem Ausgang zu zahlen. Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand, und der meint es nicht immer gut mit einem... Schon gar nicht im linken Frankfurt... und schon überhaupt mal gar nicht, wenn es um Waffen geht... So zumindest die Lage in Frankfurt (am Main). Ich hoffe dann auf Hessenforst...

WMH
 
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anonym

Guest
Verständlich - trotzdem hilft vielleicht Folgendes:

- Schreiben an die Aufsichtsbehörde, ohne sachlichen Grund so lange nicht zu entscheiden, ist nicht akzeptabel; oder
- nochmal schriftlich Nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, da sonst Untätigkeitsklage erwogen wird.

Könnte jedenfalls einen Versuch wert sein, zumal beides nichts kostet.

WMH und viel Erfolg!

Naja, ich habe ja ausdrücklich zugestimmt den Antrag ruhen zu lassen, da eine Bearbeitung zur Ablehnung führt. Also ist das "liegen lassen" ja von beiden Seiten gewollt. Da ich aus Kostengründen keine Rechtsmittel einlegen möchte, wäre das Thema dann nach der Ablehnung durch...
Da ich aber demnächst ohnehin zur Behörde muss, da ein neues Spielzeug kommt :) frage ich mal nach, wie es denn aus Sicht der Behörde aussieht und ob es was Neues in Bezug auf Hessenforst gibt.
 
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15 Okt 2011
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Berlenz hast du den Beitrag gelesen? Es Ruht in beiderseitigen Einverständnis, die Ablehnung hat er ja nach einberufener Anhörung schon eine Ablehnung in Aussicht gestellt bekommen. Dies ist in meinen Augen aber ein Fehlverhalten des SB weil dann hätte dieser gleich ohne Anhörung ablehnen müssen ohne die eh feststehende Entscheidung herauszuzögern.

Ich kenne nen Nachsuchenführer, der hat in Hessen ohne Klage nen SD bewilligt bekommen, frage da aber nochmal nach.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Sorry - das hatte ich nicht mitbekommen. Bei einvernehmlichem Ruhenlasssen, sieht's natürlich anders aus.




Naja, ich habe ja ausdrücklich zugestimmt den Antrag ruhen zu lassen, da eine Bearbeitung zur Ablehnung führt. Also ist das "liegen lassen" ja von beiden Seiten gewollt. Da ich aus Kostengründen keine Rechtsmittel einlegen möchte, wäre das Thema dann nach der Ablehnung durch...
Da ich aber demnächst ohnehin zur Behörde muss, da ein neues Spielzeug kommt :) frage ich mal nach, wie es denn aus Sicht der Behörde aussieht und ob es was Neues in Bezug auf Hessenforst gibt.
 
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29 Dez 2006
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Zu Teil 1: Sehe ich auch so, zuviele Detailgedanken... :cool:

Zu deiner Frage: Ich bin nicht OVS aber seine Antwort wird sich eh nur bedingt auf dich übertragen lassen, nehme ich an. Aus meinem eigenen Umfeld kann ich dir berichten, dass es zwischen wenigen Wochen (bis zur Ablehnung) und über einem Jahr dauern kann bis du was hörst. Gegen völlige Untätigkeit oder Nicht-Bearbeitung kannst du übrigens erst nach einem Jahr was unternehmen, soweit ich weiß.

Grüße und eine gute Woche!
Baffi2003

Hallo Baffi,
vielen Dank für Deine Antwort! Es wäre interessant, wie Behörden so mit den Anträgen umgehen, um ggf. Erfolgsaussichten abschätzen zu können. Das jeder Antrag ein eigener Vorgang ist und unterschiedliche Bearbeitungszeiten hat ist klar.
Wir diskutieren hier über das Thema und dazu gehört natürlich auch die Bearbeitung im Vorfeld! Aber wem Fragen unangenehm sind .....
 

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