Was für ein SD es wird, weiß ich noch nicht, es dürfen auch zwei werden, falls das der unterschiedliche Rohrduchmesser meiner Waffen erfordert (falls es kostengünstiger wäre, ein anderes Rohr zu verbauen, käme auch das in Betracht). Ich werde das im Allgäu, nicht in Isny, einbauen lassen und kann dort auch verschiedene Modelle testen.
Das Gericht hat in seinem Urteil keine Mindestschussabgabe pro Jahr festgelegt, im dort verhandelten Fall ging es um die jährliche Erlegung von 40 bis 50 Stck. Schalenwild, wobei aus meiner Sicht auch der regelmäßige Schießstandbesuch zur qualitativ hochwertigen Ausübung der Jagd gehört und würde dazu als Mindestanforderung einmal im Quartal definieren und je Besuch mindestens 20 Schuss ansetzen.
Ob man eine sinnvolle Mindestnutzung ansetzen kann, muss man abwarten, da ja ein Schuss genügt, um das Gehör zu schädigen. Es ist aber auch denkbar, dass man sagt, derjenige, der nur ein Stück im Jahr erlegt und nie auf den Schießstand geht, kann sich für diesen einen Schuss ja auch konventionell schützen.
Ob sich SD außerhalb der beruflich mit der Jagd Befassten tatsächlich verbreitet, hängt von den laufenden Verfahren ab, die das Thema aus meiner Sicht sehr fundiert angehen. Es kann aber durchaus sein, dass dazu der Weg über mehrere Instanzen beschritten werden muss: VG, VGH, BVG, BVerfG, EUGH...und das könnte dann auch noch einige Jahre dauern.