Klagen wegen Schalldämpfer-Erwerb

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Wenn die 10 Landkreise jetzt noch dafür sorgen, dass keine vorherige Erlaubnis notwendig wird ist ja, kaum das die Zeit eines tausendjährigen Reiches (12 Jahre) vergangen ist, das geltende Gesetz umgesetzt.
 
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So, nachdem die Erlaubnis da war, gab noch etwas Pulverdampf von höheren Verwaltungsbehörden, die nun den Voreintrag in die WBK nicht vollziehen lassen wollten...man glaubt es nicht. Vielleicht war es hilfreich, anzukündigen, dass ich genau darüber dann einen Bescheid haben wollte, der dann im Widerspruch und gerne auch vor dem VG angegangen würde, der nun doch zur Einsicht geführt hat. Einen Waffenschein brauchts nun übrigens doch, aber der wird erst ausgestellt, wenn die Daten der Schalldämpfer bekannt sind, Hersteller und Nummer.
 
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Un-glaub-lich!
Ich kann mir nciht vorstellen, dass dieses komplizierte Prozedere mit undurchsichtigen Begründungen lange aufrecht zu erhalten ist.

Ist die SD Genehmigung jetzt an die quantitative Benutzung der Schusswaffe gebunden oder nicht?
Bekomme ich einen, wenn ich nachweise, dass ich 100 Schuss im Jahr abgebe? oder müssen es 1000 sein.
Ich blicks nicht.

OT Was wirds denn für ein SD?
 
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Was für ein SD es wird, weiß ich noch nicht, es dürfen auch zwei werden, falls das der unterschiedliche Rohrduchmesser meiner Waffen erfordert (falls es kostengünstiger wäre, ein anderes Rohr zu verbauen, käme auch das in Betracht). Ich werde das im Allgäu, nicht in Isny, einbauen lassen und kann dort auch verschiedene Modelle testen.

Das Gericht hat in seinem Urteil keine Mindestschussabgabe pro Jahr festgelegt, im dort verhandelten Fall ging es um die jährliche Erlegung von 40 bis 50 Stck. Schalenwild, wobei aus meiner Sicht auch der regelmäßige Schießstandbesuch zur qualitativ hochwertigen Ausübung der Jagd gehört und würde dazu als Mindestanforderung einmal im Quartal definieren und je Besuch mindestens 20 Schuss ansetzen.
Ob man eine sinnvolle Mindestnutzung ansetzen kann, muss man abwarten, da ja ein Schuss genügt, um das Gehör zu schädigen. Es ist aber auch denkbar, dass man sagt, derjenige, der nur ein Stück im Jahr erlegt und nie auf den Schießstand geht, kann sich für diesen einen Schuss ja auch konventionell schützen.

Ob sich SD außerhalb der beruflich mit der Jagd Befassten tatsächlich verbreitet, hängt von den laufenden Verfahren ab, die das Thema aus meiner Sicht sehr fundiert angehen. Es kann aber durchaus sein, dass dazu der Weg über mehrere Instanzen beschritten werden muss: VG, VGH, BVG, BVerfG, EUGH...und das könnte dann auch noch einige Jahre dauern.
 
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Nach derzeitigem Stand haben nur beruflich mit der Jagd Befasste, die bereits einen Gehörschaden haben, Aussicht eine Erlaubnis für einen SD zu erhalten. Ein Jagdpächter ist zwar ein "Unternehmer" im Sinne der Berifsgenossenschaft und erfüllt zweifellos potenziell einen öffentlichen Auftrag, die Gerichte haben das bisher anders gesehen. Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht und auch dieser Erfolg nachweisbar wäre, dürfte die Bewiesführung einfacher sein.
So wie ich höre, befasst sich in nächster Zeit ein VG mit dem Antrag eines Pächters, dann wissen wir vielleicht mehr.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Ob sich SD außerhalb der beruflich mit der Jagd Befassten tatsächlich verbreitet, hängt von den laufenden Verfahren ab, die das Thema aus meiner Sicht sehr fundiert angehen. Es kann aber durchaus sein, dass dazu der Weg über mehrere Instanzen beschritten werden muss: VG, VGH, BVG, BVerfG, EUGH...und das könnte dann auch noch einige Jahre dauern.

Und alles auf Steuerzahlers Kosten. Man sollte sie teeren und federn.:evil:
 
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Einen Waffenschein brauchts nun übrigens doch, aber der wird erst ausgestellt, wenn die Daten der Schalldämpfer bekannt sind, Hersteller und Nummer.

Welche Begründung hat die Behörde hierfür gegeben? Wieso soll nicht Eintrag in die WBK ausreichen?

Mal an die Hessen unter uns, die bereits mit SD jagen: Habt ihr dafür einen Waffenschein benötigt?
 
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Zum Waffenschein: für den Besitz genügt die WBK, für das Führen wird ein Waffenschein für erforderlich gehalten.
 
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Was für ein Schwachsinn mit verquasten Konstrukten.
Warum kann man Gesetze nicht ganz einfach grammatikalisch auslegen, den Willen des Gesetzgebers noch einbeziehen, der sich (ab)sichtlich nicht restriktiv im § 13 geäußert hat und gut ist. Bei den SD für freie Luftgewehre gings doch auch? Aber die sind ja nicht so pöse. :help:
 
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Nach derzeitigem Stand haben nur beruflich mit der Jagd Befasste, die bereits einen Gehörschaden haben, Aussicht eine Erlaubnis für einen SD zu erhalten. Ein Jagdpächter ist zwar ein "Unternehmer" im Sinne der Berifsgenossenschaft und erfüllt zweifellos potenziell einen öffentlichen Auftrag, die Gerichte haben das bisher anders gesehen. Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht und auch dieser Erfolg nachweisbar wäre, dürfte die Bewiesführung einfacher sein.
So wie ich höre, befasst sich in nächster Zeit ein VG mit dem Antrag eines Pächters, dann wissen wir vielleicht mehr.

Sollte man mal diversen Jagdpächtern z.B. in MV erläutern die mit drestelligen Schalenwildstrecken die Pacht mehr als erwirtschaften und dann das ganze am besten noch steuerlich als Betriebsaufwand geltend machen :biggrin:
Finanzamt kotzt!
 
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Das ist sicher ein erfolgsversprechender Ansatz. Bei "Liebhaberei" trägt das aber nicht, da müsste man die öffentliche Bedeutung der Jagd verargumentieren, deren Ausübung nicht dazu führen darf, dass man seine Gesundheit dabei ruiniert. Ich würde das jedem unserer Begehungsscheininhaber auch bestätigen und darlegen, dass diese Jagd, die ja schließlich ein gesetzlicher Auftrag ist, nicht von den Forstbeamten komplett ausgeübt werden kann und es dem Waldeigentümer nicht zuzumuten ist, bspw. zweierlei Berufsjäger und zusätzlich noch "Saisonarbeitskräfte" einzustellen.
Ich würde nun das alsbald ergehende Urteil bzgl. eines Privatjägers abwarten, falls das Gericht zu einem ablehnenden Ergebnis käme, würden sich aus der Urteilsbegründung möglichweise Schlüsse für einen neuen Versuch ziehen lassen.
 
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Wenn Gewinn dauerhaft erzielt wird, ist das fürs Finanzamt keine Liebhaberei.
 

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