Wenn es doch so einfach wäre. Ist es auch wenn es rein um die Dealerschaft gehen würde. Aber nur wegen Dealens wurden die meisten eben nicht verknackt. Hier wurde in Zusammenhang mit anderen Delikten eine Gesamtstrafe, eventuell auch Freiheitsstrafe, gebildet. Diese muss nun neu bewertet werden weil ja ein Delikt aus dem Reigen plötzlich rückwirkend nicht mehr strafbewehrt ist.Verstehe ich nicht...
Ich arbeite in einem Softwarehaus. Eine Auswertung über die zu "Begnadigenden" baue ich Dir in 5 Minuten, so die relevanten Informationen in einer Datenbank sind.
Außerdem entscheiden aus gutem Grund keine Computer(programme) über ein Urteil. Von daher hat man sich mit die Rückwirkung schon einen mächtigen Klotz ans Bein gebunden. Wurde auch vorab schon so von der Richterschaft prognostiziert.